Rechtsprechung
   EuGH, 26.11.1975 - 73/74   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Papiers Peints / Kommission

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 85, ABSATZ 1
    1 . WETTBEWERB - KARTELLE - PREISLISTE - FESTSETZUNG - VERBOT

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    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; EWG-Vertrag Art. 190
    1. WETTBEWERB - KARTELLE - PREISLISTE - FESTSETZUNG - VERBOT

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1975, 1491
  • NJW 1976, 1027



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Wird zitiert von ... (54)  

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98  

    Beihilfe für Unternehmen der neuen deutschen Länder - Steuerrechtliche Maßnahme

    Eine solche Entscheidung kann daher summarisch begründet werden (Urteil vom 26. November 1975 in der Rechtssache 73/74, Groupement des fabricants de papiers peints de Belgique u. a./Kommission, Slg. 1975, 1491, Randnr. 31).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Polyvinylchlorid (PVC) - Artikel 85 Absatz 1

    Insoweit sei auf die Urteile vom 26. November 1975 in der Rechtssache 73/74 (Groupement des fabricants de papiers peints de Belgique u. a./Kommission, Slg. 1975, 1491, Randnr. 31) und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88 (Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15) zu verweisen, nach denen sich die Kommission nicht auf eine summarische Begründung beschränken dürfe, wenn sie von einer ständigen Entscheidungspraxis abweiche.
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98  

    Rekordbußgeld gegen Reedereien aufgehoben // Zwei deutsche Unternehmen betroffen

    Erstens handele es sich bei der angefochtenen Entscheidung um den ersten Fall, in dem das Gemeinschaftsrecht auf Servicekontrakte, auf die Vereinbarung über die Vergütung der Spediteure und auf die Verpflichtungen der Linienkonferenzen in Bezug auf die Aufnahme neuer Mitglieder angewandt werde (Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 1975 in der Rechtssache 73/74, Papiers Peints/Kommission, Slg. 1975, 1491, Randnr. 31).

    Schließlich machen die Klägerinnen geltend, dass die Kommission nicht die Gründe nenne, weshalb sie der Ansicht sei, dass die Anmeldung bei Verstößen gegen Artikel 86 EG-Vertrag keinen Schutz vor Geldbußen gewähre, obwohl es doch das erste Mal sei, dass sie im Widerspruch zu ihrer Entscheidungspraxis, der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil Papiers Peints/Kommission, zitiert oben in Randnr. 1391), der Verordnung Nr. 4056/86 und der Lehre diese Auffassung vertrete.

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