Rechtsprechung
   EuGH, 14.05.1975 - 74/74   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    CNTA / Kommission

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 215
    1 . EWG - AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - RECHTSETZUNGSAKT, DER WIRTSCHAFTSPOLITISCHE MASSNAHMEN ENTHÄLT - SCHADENSERSATZ - VORAUSSETZUNGEN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG Art. 178; EWG Art. 215
    1. EWG - AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - RECHTSETZUNGSAKT, DER WIRTSCHAFTSPOLITISCHE MASSNAHMEN ENTHÄLT - SCHADENSERSATZ - VORAUSSETZUNGEN - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 215] -

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1975, 533
  • NJW 1975, 2165



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Wird zitiert von ... (46)  

  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03  

    Staatliche Beihilfen - Bestehende Beihilferegelung - Steuerregelung für

    Der Gerichtshof hat jedoch auch entschieden, dass die Kommission gegen eine höherrangige Rechtsnorm verstößt, wenn sie ohne zwingendes öffentliches Interesse mit der Aufhebung einer Regelung nicht gleichzeitig Übergangsmaßnahmen zum Schutz des berechtigten Vertrauens der Wirtschaftsteilnehmer in die Gemeinschaftsregelung vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533, Randnr. 44).
  • EuG, 13.07.1995 - T-466/93  
    Unter diesen Umständen sei die Streichung der Vergütung ohne Ankündigung oder Übergangsmaßnahmen geeignet, die Haftung der Gemeinschaft auszulösen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Mai 1975, in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533, Randnr. 43).

    Der von den Klägern geltend gemachte, aus dem Urteil CNTA/Kommission (a. a. O.) abgeleitete Grundsatz sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil ein zwingendes öffentliches Interesse neue Herabsetzungen der Referenzmengen rechtfertige und diese Herabsetzungen angesichts der Marktentwicklung völlig vorhersehbar gewesen seien.

    55 Aus denselben Gründen hat der Rat entgegen dem Vorbringen der Kläger durch den Erlaß der Verordnung Nr. 816/92 auch nicht gegen Grundsätze verstossen, die sich aus dem Urteil CNTA/Kommission (a. a. O.) ergeben.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-487/01  

    Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 der Sechsten

    Sie müssen deshalb von den Gemeinschaftsorganen (Urteil vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533), aber auch von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden (Urteile Belgocodex, Randnr. 26, und Schlossstraße, Randnr. 44; in diesem Sinne auch Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-62/00, Marks & Spencer, Slg. 2002, I-6325, Randnr. 44).
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