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   EuGH, 03.02.1976 - 63/75   

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https://dejure.org/1976,936
EuGH, 03.02.1976 - 63/75 (https://dejure.org/1976,936)
EuGH, Entscheidung vom 03.02.1976 - 63/75 (https://dejure.org/1976,936)
EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 1976 - 63/75 (https://dejure.org/1976,936)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Fonderies Roubaix / Fonderies Roux

    1 . WETTBEWERB - KARTELLABSPRACHEN - ALLEINVERTRIEBSVEREINBARUNGEN ZWISCHEN ZWEI UNTERNEHMEN AUS EINEM MITGLIEDSTAAT - BEEINTRÄCHTIGUNG DES HANDELS ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN - VERBOT - GRUPPENFREISTELLUNG - BEURTEILUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES INNERSTAATLICHEN GERICHTS

  • EU-Kommission

    Fonderies Roubaix / Fonderies Roux

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 17 Art. 4 Abs. 2 Ziff. 1; ; Verordnung Nr. 67/67 Art. 1 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 67/67 Art. 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. WETTBEWERB - KARTELLABSPRACHEN - ALLEINVERTRIEBSVEREINBARUNGEN ZWISCHEN ZWEI UNTERNEHMEN AUS EINEM MITGLIEDSTAAT - BEEINTRÄCHTIGUNG DES HANDELS ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN - VERBOT - GRUPPENFREISTELLUNG - BEURTEILUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES INNERSTAATLICHEN GERICHTS

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1976, 111
  • GRUR Int. 1977, 31
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.02.1973 - 48/72

    Brasserie de Haecht / Wilkin-Janssen

    Auszug aus EuGH, 03.02.1976 - 63/75
    3. Handele es sich dagegen - und dies sei die dritte Möglichkeit, die zu bedenken sei - um Vereinbarungen, die zwar unter Artikel 85 Absatz 1 fielen, jedoch nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 nicht angemeldet werden müßten, um die Vergünstigung des Artikels 85 Absatz 3 erlangen zu können, dann kann das einzelstaatliche Gericht nach Ansicht der Kommission - die sich insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 6. Februar 1973 (Haecht II, 48/72 - Slg. 1973, 77) beruft - auf die Gültigkeit derartiger Vereinbarungen erkennen und darauf abheben, daß sie sich lediglich insofern von unter die Gruppenfreistellung nach der Verordnung Nr. 67/67 fallenden Vereinbarungen unterschieden, als sie zwischen Unternehmen aus demselben Mitgliedstaat geschlossen seien, weshalb die Kommission, hätte sie über ihre Gültigkeit zu befinden, zu keinem anderen Ergebnis gelangen könnte als dem, daß die automatische Freistellung eingreife, die nach der Verordnung Nr. 67/67 für Vereinbarungen gleichen Inhalts zwischen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten gelte.
  • EuGH, 18.03.1970 - 43/69

    Bilger / Jehle

    Auszug aus EuGH, 03.02.1976 - 63/75
    Es sei daher sicher, daß die streitigen Vereinbarungen nicht geeignet gewesen seien, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinflussen, und daß sie nach der Rechtsauffassung der Kommission und der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere nach den Urteilen vom 12. Dezember 1967 (Brasserie de Haecht, 23/67 - Slg. 1967, 544) und vom 18. März 1970 (Brauerei Bilger Söhne, 43/69 - Slg. 1970, 127), nicht der Anmeldung unterlägen.
  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    46 Dies gilt auch für die Bestimmungen der Freistellungsverordnungen (Urteil vom 3. Februar 1976 in der Rechtssache 63/75, Fonderies Roubaix, Slg. 1976, 111).
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 3. Februar 1976 (Rechtssache 63/75, Roubaix, Slg. 1976, S i l i ) ausgeführt, daß "diese zweite Voraussetzung .

    ANSEAU (Rechtssache (108/82) verweist auf das Urteil vom 3. Februar 1976 (Rechtssache 63/75, Fonderies Roubais- Wattrelos, Slg. 1976, 111).

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. Februar 1976 (Rechtssache 63/75, Fonderies Roubaix-Wattrelos, Slg. 1976, 111) ausgeführt hat, ist diese Voraussetzung aus dem System des Artikels 4 und im Hinblick auf die Ziele der Verwaltungserleichterung auszulegen, die diese Vorschrift anstrebt, indem sie die Unternehmen nicht zur Anmeldung solcher Vereinbarungen verpflichtet, die zwar unter Artikel 85 Absatz 1 fallen können, jedoch auf Grund ihrer besonderen Merkmale allgemein als weniger schädlich für die Ziele dieser Bestimmung erscheinen.

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Die Zuständigkeit des nationalen Gerichts für die Entscheidung, ob ein bestimmter Vertrag unter eine Gruppenfreistellung falle, sei vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. Februar 1976 in der Rechtssache 63/75 (Roubaix, Slg. 1976, 111) bestätigt worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1994 - C-310/93

    BPB Industries plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Vgl. auch Urteil vom 3. Februar 1976 in der Rechtssache 63/75 (Roubaix/Roux, Slg. 1976, 111).
  • EuGH, 01.02.1977 - 47/76

    De Norre / Brouwerij Concordia

    Es wird gefragt, ob aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 3. Februar 1976 (Roubaix-Wattrelos, 63/75, Slg. 1976, S. 111) der Analogieschluß gezogen werden kann, daß die Gruppenfreistellung der Verordnung Nr. 67/67 "auf alle Alleinbezugsvereinbarungen der hier erörterten Art zwischen Unternehmen ein und desselben Mitgliedstaats anwendbar ist.".
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.1990 - C-234/89

    Stergios Delimitis gegen Henninger Bräu AG. - Wettbewerb - Bierlieferungsverträge

    - Verordnung Nr. 17, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages, ABl.1962, S. 204.4 - Urteil vom 3. Februar 1976 in der Rechtssache 63/75, Roubaix/Roux, Slg. 1976, 111, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.1977 - 59/77

    Bloos

    Die Antwort auf diese Fragen könne aus den Urteilen Haecht II (6. Februar 1973, Rechtssache 48/72, Slg. 1973, 87) und Fonderies Roubaix Wattrelos (3. Februar 1976, Rechtssache 63/75, Slg. 1976, 111) entnommen werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1983 - 96/82

    NV IAZ International Belgium und andere gegen Kommission der Europäischen

    Diese Auslegung steht auch im Einklang mit der von der Kommission angeführten Formulierung in Ihrem Urteil in der Rechtssache 63/75 (Roubaix- Wattrelos, Slg. 1976, 111), wonach das Erfordernis "die Ein- oder Ausfuhr zwischen Mitgliedstaaten betreffen" als Folge des Schädlichkeitsgrades des Übereinkommens zu sehen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84

    Pronuptia de Paris GmbH gegen Pronuptia de Paris Irmgard Schillgallis. -

    Diese Feststellung wurde laut Randnummer 13 der Entscheidungsgründe des Urteils unter anderem damit begründet, daß "die hier streitigen Vereinbarungen ... die Voraussetzungen des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 67/67" erfüllen, sie wurde ferner (laut Randnummern 16-33 der Entscheidungsgründe) auf das Urteil in der Rechtssache 63/75 (Roubaix Wattrelos, Slg. 1976, 111) gestützt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1985 - 240/82

    Stichting Sigarettenindustrie und andere gegen Kommission der Europäischen

    Zur Begründung ihrer Ansicht verweisen die Klägerinnen auf das Urteil des Gerichtshofes vom 3. Februar 1976 in der Rechtssache 63/75 (Fonderies Roubaix, Slg. 1976, 111), dem zufolge, wie sie meinen, Vereinbarungen weder die Einfuhr noch die Ausfuhr betreffen, wenn die Vermarktung, auf die sich die Vereinbarung beziehe, ausschließlich auf dem Gebiet des Mitgliedstaats erfolge, in dem die Unternehmen ihren Sitz hätten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1986 - 10/86

    VAG France SA gegen Établissements Magne SA. - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1976 - 47/76

    Époux de Norre gegen N. V. Brouwerij Concordia.

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/102

    1. WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - ZWECK - VERFAHREN , DAS DEN BETROFFENEN

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