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   EuGH, 01.07.1976 - 62/75   

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https://dejure.org/1976,722
EuGH, 01.07.1976 - 62/75 (https://dejure.org/1976,722)
EuGH, Entscheidung vom 01.07.1976 - 62/75 (https://dejure.org/1976,722)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juli 1976 - 62/75 (https://dejure.org/1976,722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    De Wind / Kommission

    BEAMTE - BEFÖRDERUNG - AUSLESE - KRITERIEN - ERMESSENSBEFUGNIS DER VERWALTUNG

  • EU-Kommission

    De Wind / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufhebung eines Verzeichnisses der auf Grund ihrer Verdienste beförderungswürdigen Beamten; Rechtmäßigkeit eines Auswahlverfahrens und Beratungsverfahrens eines Beförderungsausschusses

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 90; ; Beamtenstatut Art. 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenstatut Art. 90; Beamtenstatut Art. 45
    BEAMTE - BEFÖRDERUNG - AUSLESE - KRITERIEN - ERMESSENSBEFUGNIS DER VERWALTUNG

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1976, 1167
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • EuG, 10.07.1992 - T-53/91

    Nicolas Mergen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    30 Die Kommission bemerkt weiterhin, nach der Rechtsprechung verfügten die Gemeinschaftsorgane über ein weites Ermessen sowohl bei der Auswahl der Bewerber als auch bei der Wahl der Methode des Vergleichs der Befähigungsnachweise und Verdienste der beförderungsfähigen Bewerber, so daß sie nur insoweit zu tadeln seien, als dieses Ermessen offensichtlich fehlerhaft ausgeuebt worden sei (Urteile des Gerichtshofes vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 62/75, De Wind/Kommission, Slg. 1976, 1167, Randnr. 17, sowie vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 111/86, Delauche/Kommission, Slg. 1987, 5345, Randnr. 18).

    Überdies hat der Gerichtshof der Anstellungsbehörde die statutarische Befugnis zuerkannt, ihre Auswahlentscheidungen insoweit nach einer Abwägung der Verdienste der beförderungsfähigen Bewerber aufgrund derjenigen Methode zu treffen, die sie für die geeignetste hält (Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 62/75, a. a. O., Randnr. 17).

    Diese Methode ° die im wesentlichen die gleiche war wie die vorliegend angewendete, abgesehen davon, daß für die Beurteilungen höchstens 30 anstatt 28 Punkte zugeteilt werde konnten ° wurde vom Gerichtshof als mit Artikel 45 des Statuts vereinbar angesehen (Urteil vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 62/75, a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1985 - 173/82

    Gilbert Castille gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter:

    Selbst bei einem eher leistungsbezogenen Merkmal wie der Plazierung auf der Vorschlagsliste der Generaldirektion hat der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 62/75 31Bedenken anklingen lassen, ob der Würdigung durch die Generaldirektoren im Verhältnis zu den übrigen Bewertungselementen ein zu großes Gewicht beigemessen werde - und dies nach dem früheren Bewertungssystem, in dem der Bewertung der Leistung noch eine etwas größere Bedeutung zukam.

    - Urteil vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 62/75, Jan Eliza de Wind/Kommission, Slg. 1976, 1167.32 - Urteil vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 188/73, Daniele Grassi/Rat der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1974.1091.

  • EuG, 19.10.2006 - T-311/04

    Buendía Sierra / Kommission - Beamte - Beförderung - Beförderungsjahr 2003 -

    Daher gehört es zwangsläufig zu einem solchen Reformprozess, bei dem die Verwaltung, wenn sie seine Erforderlichkeit beurteilt, einen weiten Spielraum hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 62/75, De Wind/Kommission, Slg. 1976, 1167, Randnr. 17, und Urteil des Gerichts vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache T-557/93, Rasmussen/Kommission, Slg. ÖD 1995, I-A-195 und II-603, Randnr. 20), dass zu einem bestimmten Zeitpunkt die Beurteilung der Verdienste der Beamten auf neue Grundlagen gestellt wird.
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