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   EuGH, 08.06.1977 - 97/76   

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https://dejure.org/1977,1268
EuGH, 08.06.1977 - 97/76 (https://dejure.org/1977,1268)
EuGH, Entscheidung vom 08.06.1977 - 97/76 (https://dejure.org/1977,1268)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 1977 - 97/76 (https://dejure.org/1977,1268)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Merkur / Kommission

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WÄHRUNGSMASSNAHMEN - HANDEL MIT LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSEN - STÖRUNGEN - AUSGLEICHSBETRAEGE - ABSCHAFFUNG ODER ÄNDERUNG - SCHADEN DER UNTERNEHMER - HAFTUNG DER KOMMISSION - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Merkur / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Währungsausgleichsbetrages und Beitrittsausgleichsbetrages bei einer Lieferung von Waren der Tarifstelle 23.07 B I C 1 an eine dänische und eine englische Firma; Unmöglichkeit der vollständigen Erfüllung der vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1497/76 ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1497/76/EWG Art. 1; ; EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WÄHRUNGSMASSNAHMEN - HANDEL MIT LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSEN - STÖRUNGEN - AUSGLEICHSBETRAEGE - ABSCHAFFUNG ODER ÄNDERUNG - SCHADEN DER UNTERNEHMER - HAFTUNG DER KOMMISSION - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1977, 1063
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.06.1977 - 97/76
    Nach dem vom Gerichtshof in der Rechtssache 74/74 "CNTA" (Slg. 1975, 533) anerkannten Grundsatz brauche sie jedenfalls nicht den Schaden zu tragen, der durch diesen Eingriff verursacht worden sei.

    Hinsichtlich der Währungsausgleichsbeträge, für die es kein System der Vorausfixierung gebe, sei die Haftung der Gemeinschaft wegen Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes nach dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 74/74 "CNTA" (Slg. 1975, 533, Randnummern 42 und 43) von den folgenden, vorliegend jedoch nicht erfüllten Voraussetzungen abhängig:.

  • EuGH, 01.02.1978 - 78/77

    Lührs / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sei das Vertrauen von Marktteilnehmern, die wirtschaftliche Bindungen eingegangen seien, hur gerechtfertigt, wenn die belastende Neuregelung ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung erlassen worden und auch für den umsichtigen Wirtschaftsteilnehmer nicht vorhersehbar gewesen sei (Urteile vom 8. Juni 1977 in der Rechtssache 97/76, Merkur, Randnummern 5 und 9 - noch nicht veröffentlicht -, und 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA, Slg. 1975, 548, Randnummern 41 bis 43).

    Unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes sei die Gemeinschaft allenfalls dann zum Erlaß besonderer Übergangsmaßnahmen verpflichtet, wenn mit sofortiger Wirkung und in unvorhersehbarer Weise in den Bestand oder die Abwicklung bestehender Rechtsverhältnisse unter den Marktteilnehmern eingegriffen werde, ohne daß ein zwingendes öffentliches Interesse dies erfordere (vgl. die vorstehend erwähnte Rechtssache 97/76, Merkur/Kommission).

  • EuGH, 13.06.1978 - 146/77

    British Beef

    Im Zusammenhang mit diesem Grundsatz macht British Beef zunächst drei Gesichtspunkte geltend: Erstens habe im vorliegenden Fall keinerlei zwingendes Interesse des Gemeinwohls bestanden; zweitens sei dieser Grundsatz, in der Rechtssache CNTA im Hinblick auf die Abschaffung von Währungsausgleichsbeträgen entwickelt, gleichermaßen auf deren Änderung anzuwenden, und drittens habe es der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1977 und vom 8. Juni 1977 in den Rechtssachen Dietz/Kommission (Rechtssache 126/76, Slg. 1977, 2431) und Merkur/Kommission (Rechtssache 97/76, Slg. 1977, 1063) als entscheidend angesehen, ob die Währungsausgleichsbeträge eine Belastung oder eine Entlastung darstellen.

    Zur Stützung dieses Arguments verweist die Gesellschaft unter anderem auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 95 bis 98/74, 15 und 100/75, Union Nationale des Coopératives Agricoles de Céréales/Kommission und Rat (Slg. 1975, 1615), insbesondere auf die Randnummern 30, 35 bis 37, 44 bis 46 und 52 bis 55 der Entscheidungsgründe, auf das Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 7/76, IRCA/Amministrazione delle Finanze dello Stato (Slg. 1976, 1213) sowie auf die bereits erwähnten Rechtssachen 97/76 und 126/76, Merkur bzw. Dietz.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-440/07

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL, MIT DEM SCHNEIDER SCHADENSERSATZ FÜR

    74 - Z. B. die Urteile vom 4. Februar 1975, Compagnie Continentale France/Rat (169/73, Slg. 1975, 117, Randnrn. 22 bis 32), vom 1. Juli 1976, Sergy/Kommission (58/75, Slg. 1976, 1139, Randnrn. 46 und 47), vom 8. Juni 1977, Merkur/Kommission (97/76, Slg. 1977, 1063, Randnr. 9), und Mulder u. a./Rat und Kommission, Randnr. 33.
  • EuGH, 06.03.2003 - C-14/01

    Niemann

    Niemann bezieht sich auf die Rechtsprechung zum Grundsatz des Vertrauensschutzes (Urteile vom 4. Juli 1973 in der Rechtssache 1/73, Westzucker, Slg. 1973, 723, vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533, vom 8. Juni 1977 in der Rechtssache 97/77, Merkur/Kommission, Slg. 1977, 1063, vom 16. Mai 1979 in der Rechtssache 84/78, Tomadini, Slg. 1979, 1801, und vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-368/89, Crispoltoni, Slg. 1991, I-3695, Randnr. 21) für ihr Vorbringen, dass die Abschaffung der Beihilfen für flüssige Magermilch für Futterzwecke zum 1. Januar 2000 durch eine Verordnung, die am 17. Dezember 1999 von der Kommission erlassen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 31. Dezember 1999 veröffentlicht worden sei, ihre Rechte aus diesem Grundsatz verletze.
  • EuGH, 15.12.1977 - 126/76

    Dietz / Kommission

    Die Kommission entgegnet, der Gerichtshof habe in seinem Urteil in der Rechtssache 97/76 (Merkur, noch nicht veröffentlicht) die Qualifizierung als wirtschaftspolitischen Rechtsetzungsakt in bezug auf eine andere, ebenfalls auf Artikel 6 der Verordnung Nr. 974/71 gestützte Maßnahme anerkannt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1989 - 20/88

    SA Roquette frères gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Das heißt, das Ziel der Beibehaltung der einheitlichen Preise ist durch die Ungültigkeit der technischen Verordnungsbestim- 36 - Urteil vom 5. Dezember 1979 in den verbundenen Rechtssachen 116 und 124/77, Slg. 1979, 3497, Randnr. 19.37 - Urteil vom 10. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 95 bis 98/74, 15 und 100/75, Union nationale des coopératives agricoles de céréales u. a., Slg. 1975, 1615.38 - Urteil vom 8. Juni 1977 in der Rechtssache 97/76, Merkur, Slg. 1977, 1063.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1991 - C-55/90

    James Joseph Cato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    (45) - Die unstreitig dem Schutz der einzelnen dienende Rechtsnormen darstellen: zum berechtigten Vertrauen vgl. Urteil vom 8. Juni 1977 in der Rechtssache 97/76 (Merkur, Slg. 1977, 1063).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1987 - 338/85

    Fratelli Pardini SpA gegen Ministero del commercio con l'estero und Banca toscana

    - Urteil vom 8. Juni 1977 in der Rechtssache 97/76, Slg. 1977, 1063.
  • EuGH, 26.10.1983 - 297/82

    Danske Landboforeningen

    Angesichts der Begründungserwägungen der Verordnung Nr. 2717/79 und der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 8. Juni 1977, Merkur Außenhandel GmbH/Kommission der EG, Rechtssache 97/76, Slg. 1977, 1063) sei es daher ganz offensichtlich, daß den Landwirten mit der Verordnung Nr. 2717/79 weder ein unantastbares Recht auf Steigerung ihres Einkommens verliehen worden sei noch beabsichtigt gewesen sei, eine solche Einkommenssteigerung "dem gesetzmäßigen Wirkungsbereich innerstaatlicher steuerlicher Maßnahmen zu entziehen", mit denen die Belastungen auf alle Gruppen in der Gesellschaft gerecht verteilt werden sollten.
  • EuGH, 03.05.1978 - 131/77

    Milac / Hauptzollamt Saarbrücken

    Zur Festsetzung von Währungsausgleichsbeträgen für Molkenpulver erinnert die Kommission daran, daß es sich um einen wirtschaftspolitischen Rechtsetzungsakt handele, der in den Grenzen der Verordnung Nr. 974/71 und im Interesse des einwandfreien Funktionierens der Marktorganisation erlassen werde; bei der Ausübung einer derartigen Befugnis verfüge die Kommission über einen weiten Ermessensspielraum, und ihr Handeln sei nur dann nicht rechtmäßig, wenn ihr ein offensichtlicher Irrtum bei der Ausübung ihres Ermessens unterlaufen sei (Urteile in den Rechtssachen 97/76 - Slg. 1977, 706 74/74 - Slg. 1975, 533 -, 55/75 - Slg. 1976, 29 -, 29/77 - noch nicht veröffentlicht).
  • EuGH, 15.02.1978 - 96/77

    Bauche

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.11.1997 - C-315/96

    Lopex Export GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. - Zollrecht - Tarifierung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1980 - 3/80

    Milchfutter GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Gronau. - Währungsausgleichsbeträge

  • EuGH, 10.05.1979 - 12/78

    Italien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1977 - 126/76

    Firma Gebrüder Dietz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1989 - 337/88

    Società agricola fattoria alimentare SpA (SAFA) gegen Amministrazione delle

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.1977 - 29/77

    SA Roquette Frères gegen Französischen Staat - Zollverwaltung. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1986 - 281/84

    Zuckerfabrik Bedburg AG und andere gegen Rat und Kommission der Europäischen

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