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   EuGH, 09.03.1977 - 41/73, 43/73, 44/73   

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https://dejure.org/1977,2446
EuGH, 09.03.1977 - 41/73, 43/73, 44/73 (https://dejure.org/1977,2446)
EuGH, Entscheidung vom 09.03.1977 - 41/73, 43/73, 44/73 (https://dejure.org/1977,2446)
EuGH, Entscheidung vom 09. März 1977 - 41/73, 43/73, 44/73 (https://dejure.org/1977,2446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    Société anonyme Générale Sucrière u.a. / Kommission

    1 . WETTBEWERB - KARTELLE - VERBOT - VERSTOSS - GELDBUSSE - FESTSETZUNG - BETRAG - RECHNUNGSEINHEITEN - UMRECHNUNG IN LANDESWÄHRUNG - BESTIMMUNG IN DIESER WÄHRUNG

  • EU-Kommission

    Société anonyme Générale Sucrière u.a. / Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1977, 445
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.03.1977 - 41/73
    Entscheidungsgründe 1 Die Firma Générale sucrière und die aus der Fusion der früheren Firmen Say und Béghin hervorgegangene Firma Béghin-Say haben nach Artikel 40 der Satzung des Gerichtshofes der EWG und Artikel 102 der Verfahrensordnung beantragt, den sie betreffenden Teil von Ziffer 3 Buchstabe b des Tenors des Urteils des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 usw. (Suiker Unie u. a./Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. S. 1663) auszulegen, an denen die Firmen Générale Sucrière, Say und Béghin als Parteien beteiligt waren.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Ziffer 3 Buchstabe b des Tenors des Urteils des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 usw. (Suiker Unie u. a. gegen Kommission, Slg. S. 2043) wird wie folgt ausgelegt:.

  • EuGH, 13.07.1965 - 111/63

    Lemmerz Werke / EGKS Hohe Behörde

    Auszug aus EuGH, 09.03.1977 - 41/73
    In andere Gebiete des Gemeinschaftsrechts, nämlich das von der Hohen Behörde der EGKS eingerichtete Ausgleichssystem für Schrott, betreffenden Urteilen (Urteile vom 13.7. 1965 in den Rechtssachen 111/63 - Lemmerz- Werke - Slg. S. 893, und 37/64 - Mannesmann - Slg. S. 951) habe der Gerichtshof Überlegungen angestellt die vielleicht auch im vorliegenden Fall gelten könnten, insbesondere daß die RE nur ein "Berechnungsmittel" sei und die Verbindlichkeiten der Unternehmen, "selbst wenn ... in Rechnungseinheiten errechnet ..., tatsächlich in Landeswährung festgesetzt worden" seien.
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    In ihrem Fall sei die einzige Referenzwährung die Währung des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz habe (Urteil des Gerichtshofesvom 9. März 1977 in den Rechtssachen 41/73, 43/73 und 44/73, Société anonymeGénérale sucrière u. a./Kommission, Slg. 1977, 445, Randnrn.
  • EuGH, 02.10.2003 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

    Außerdem unterscheidet die Umrechnungsmöglichkeit des Ecu in Landeswährung diese Währungseinheit von der in Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 [des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204)] erwähnten .Rechnungseinheit, bei der nach der ausdrücklichen Feststellung des Gerichtshofes der Betrag der Geldbuße zwangsläufig in Landeswährung bestimmt werden musste, da sie keine Währung ist, in der Zahlungen vorgenommen werden können (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1977 in den Rechtssachen 41/73, 43/73 und 44/73 - Auslegung -, Société anonyme Générale sucrière u. a./Kommission, Slg. 1977, 445, Randnr. 15).
  • EuG, 29.09.2021 - T-279/19

    Auswärtige Beziehungen

    Es ist jedoch festzustellen, dass seine Fähigkeit, als Vertreter des Volkes eines Hoheitsgebiets ohne Selbstregierung im Kontext des Selbstbestimmungsprozesses der Westsahara zu verhandeln und internationale Verpflichtungen einzugehen und an den Arbeiten internationaler Organisationen zu dieser Frage teilzunehmen, zu den Grundelementen der Rechtspersönlichkeit gehört (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache Rat/Front Polisario, C-104/16 P, EU:C:2016:677, Nr. 146; vgl. ebenfalls in diesem Sinne und entsprechend Beschluss vom 11. Dezember 1973, Générale sucrière u. a./Kommission, 41/73, 43/73 bis 48/73, 50/73, 111/73, 113/73 und 114/73, EU:C:1973:151, Rn. 3).
  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

    Ihre Auffassung, daß Wechselkursschwankungen keinen Einfluß auf die Höhe der Geldbuße haben dürften, werde durch das Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1977 in den Rechtssachen 41/73, 43/73 und 44/73 Auslegung (Société anonyme générale sucrière u. a./Kommission, Slg. 1977, 445, Randnrn. 12 bis 17) bestätigt.
  • EuG, 11.03.1999 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

    Ausserdem unterscheidet die Umrechnungsmöglichkeit des Ecu in Landeswährung diese Währungseinheit von der in Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 erwähnten "Rechnungseinheit", bei der nach der ausdrücklichen Feststellung des Gerichtshofes der Betrag der Geldbusse zwangsläufig in Landeswährung bestimmt werden musste, da sie keine Währung ist, in der Zahlungen vorgenommen werden können (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1977 in den Rechtssachen 41/73, 43/73 und 44/73 - Auslegung -, Société anonyme Générale sucrière u. a./Kommission, Slg. 1977, 445, Randnr. 15).
  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

    Eine solche Umrechnung, die auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht gerechtfertigt sei (Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1977 in den Rechtssachen 41/73, 43/73 und 44/73 - Auslegung, Société anonyme générale sucrière u. a./Kommission, Slg. 1977, 445, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-196/13

    Kommission / Italien - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260 AEUV -

    40 - Urteil Société anonyme Générale sucrière/Kommission (41/73, 43/73 und 44/73, EU:C:1977:41, Rn. 14 und 15).
  • EuG, 11.03.1999 - T-157/94

    Ensidesa / Kommission

    41 Die Klägerin beruft sich für diese Auffassung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1977 in den Rechtssachen 41/73, 43/73 und 44/73 - Auslegung -, Société anonyme Générale sucrière u. a./Kommission, Slg. 1977, 445, Randnr. 13), in dem der Gerichtshof ausgeführt habe, daß die Geldbusse zwar in Ecu ausgedrückt werden könne, aber "auf der Grundlage des Umsatzes des betroffenen Unternehmens..., der nur in einer Landeswährung ausgedrückt werden kann", berechnet werden müsse.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-378/13

    Kommission / Griechenland - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260

    40 - Urteil Société anonyme Générale sucrière/Kommission (41/73, 43/73 und 44/73, EU:C:1977:41, Rn. 14 und 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

    (6) - Urteil vom 9. März 1977 in den Rechtssachen 41/73, 43/73 und 44/73 (Slg. 1977, 445).
  • EuGH, 29.09.1983 - 206/81

    Alvarez / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1978 - 19/77

    Miller International Schallplatten GmbH gegen Kommission der Europäischen

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