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   EuGH, 21.05.1977 - 31/77 R, 53/77 R   

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https://dejure.org/1977,614
EuGH, 21.05.1977 - 31/77 R, 53/77 R (https://dejure.org/1977,614)
EuGH, Entscheidung vom 21.05.1977 - 31/77 R, 53/77 R (https://dejure.org/1977,614)
EuGH, Entscheidung vom 21. Mai 1977 - 31/77 R, 53/77 R (https://dejure.org/1977,614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Wolters Kluwer

    Beihilfemaßnahmen von Großbritannien und Nordirland für Schweinehalter; Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt; Begriff der staatlichen Beihilfen; Kontrolle staatlicher Beihilfen auf ihre Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt; Maßnahmen bei Verstoß gegen den ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 93 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 93 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 186

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Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 1977, 921
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • EuGH, 26.11.1996 - C-68/95

    T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

    Zudem kann der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung seit dem Beschluß vom 21. Mai 1977 in den Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1977, 921) im Rahmen von Feststellungsklagen einstweilige Anordnungen erlassen.
  • EuGH, 17.07.2001 - C-180/01

    Kommission / NALOO

    Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich jedoch (Beschlüsse vom 21. Mai 1977 in den Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1977, 921, Randnrn. 17 und 20, und vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475, Randnr. 69), dass die Vorschriften, die die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Gemeinschaftsorganen sowie zwischen diesen Organen und den Mitgliedstaaten regelten, von solcher Bedeutung seien, dass ein qualifizierter Verstoß gegen diese Vorschriften als solcher einen nicht wieder gutzumachenden Schaden darstellen könne, der die Anwendung der Vertragsbestimmungen über einstweilige Anordnungen rechtfertige.
  • EuGH, 24.09.1986 - 214/86

    Griechenland / Kommission

    Beschluß des Gerichtshofes vom 21. Mai 1977 in den verbundenen Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R, Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Slg. 1977, 921, und Beschluß des Präsidenten der Ersten Kammer.

    Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere dem Beschluß des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R, a. a. O., und dem Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. Juli 1983 in der Rechtssache 120/83 R, Raznoimport/Kommission, Slg. 1983, 2573) ergibt, könnte außerdem der Schaden, der der Antragstellerin durch diesen Abzug entstünde, nicht als irreparabel angesehen werden, da die Kommission ihr den abgezogenen Betrag vollständig auszahlen müßte, wenn der Gerichtshof der Klage in der Hauptsache stattgeben sollte.

  • EuGH, 03.05.1996 - C-399/95

    Deutschland / Kommission

    54 Die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur vorherigen Unterrichtung der Kommission durch einen Mitgliedstaat stellt daher einen besonders schweren Verstoß dar, da ein solches Verhalten somit einem für den Schutz des Gemeinsamen Marktes wesentlichen System zuwiderläuft (vgl. bezueglich des EWG-Vertrags Beschluß vom 21. Mai 1977 in den Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1977, 921, Randnr. 17).
  • EuGH, 03.05.1985 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Wie der Gerichtshof unter anderem in seinem Beschluß vom 21. Mai 1977 in den Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R (Vereinigtes Königreich, Slg. 1977, 921) festgestellt hat, ändert diese Schlußfolgerung nichts daran, daß die Kommission beim Gerichtshof die Feststellung beantragen kann, daß das Königreich der Niederlande gegen Artikel 93 Absatz 3 Satz 3 EWG- Vertrag verstoßen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-119/05

    Lucchini - EGKS - Rückforderung einer Beihilfe, die für mit dem Gemeinsamen Markt

    26 - Vgl. zu Ziel und Zweck dieser Verpflichtungen u. a. Urteile vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73 (Lorenz, Slg. 1973, 1471, Randnrn. 3 und 4), vom 21. Mai 1977 in den Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1977, 921, Randnrn. 16 bis 21), vom 9. Oktober 1984 in den verbundenen Rechtssachen 91/83 und 127/83 (Heineken, Slg. 1984, 3435, Randnr. 20) und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87 (Frankreich/Kommission [Boussac], Slg. 1990, I-307, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.2000 - C-332/98

    Frankreich / Kommission

    Deshalb ist ein Mitgliedstaat dieser Rechtsprechung zufolge auch dann nicht berechtigt, sich über die eindeutigen Bestimmungen des Artikels 93 hinwegzusetzen, wenn er die Beihilfemaßnahme für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar hält (Beschlüsse vom 21. Mai 1977 in den Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R, Slg. 1977, 921, Randnrn. 17 und 18, und vom 20. September 1983 in der Rechtssache 171/83 R, Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 2621, Randnr. 12).
  • EuG, 26.10.1994 - T-231/94

    Transacciones Maritimas SA, Recursos Marinos SA und Makuspesca SA gegen

    29 Zum schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden, der sich angeblich aus dem Vollzug der angefochtenen Entscheidungen für die Antragstellerinnen ergibt, tragen diese ° unter Berufung auf den Beschluß des Gerichtshofes vom 21. Mai 1977 in den Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1977, 921) ° zunächst vor, die Mängel dieser Entscheidungen seien so schwerwiegend, daß es nicht mehr erforderlich sei, zur Begründung der Dringlichkeit der Aussetzung ihres Vollzugs das Vorliegen eines Schadens darzutun.
  • EuG, 11.07.2002 - T-107/01

    Lormines / Kommission

    Dem vorliegenden Antrag stattzugeben, entspreche im Übrigen der Rechtsprechung, nach der das Verfahren der einstweiligen Anordnung dazu benutzt werden könne, eine Handlung oder eine Untätigkeit abzustellen, deren Ahndung durch die Klage angestrebt werde (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 21. Mai 1977 in den Rechtssache 31/77 R und 53/77 R, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1977, 921, vom 22. Mai 1977 in der Rechtssache 61/77 R, Kommission/Irland, Slg. 1977, 937, vom 13. Juli 1977 in der Rechtssache 61/77 R II, Kommission/Irland, Slg. 1977, 1411, und vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-120/94 R, Kommission/Griechenland, Slg. 1994, I-3037).
  • EuGH, 28.03.1980 - 24/80

    Kommission / Frankreich

    Nach Auffassung der Kommission können insbesondere aus den Beschlüssen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1977, 921) und 61/77 R (Kommission/Irland, Slg. 1977, 937 und 1411) folgende Voraussetzungen hergeleitet werden:.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97

    Kommission / Portugal

  • EuGH, 24.09.1996 - C-239/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1999 - C-332/98

    Frankreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 67/85

    Kwekerij Gebroeders van der Kooy BV und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 20.09.1983 - 171/83

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1980 - 72/79

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1986 - 34/86

    Rat der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäisches Parlament. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1988 - 94/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

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