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   EuGH, 10.05.1978 - 132/77   

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https://dejure.org/1978,1045
EuGH, 10.05.1978 - 132/77 (https://dejure.org/1978,1045)
EuGH, Entscheidung vom 10.05.1978 - 132/77 (https://dejure.org/1978,1045)
EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 1978 - 132/77 (https://dejure.org/1978,1045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Société pour l'exportation des sucres / Kommission

    LANDWIRTSCHAFT - KONJUNKTURPOLITIK - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - FREISTELLUNG VON DER BELASTUNG - BILLIGKEITSKLAUSEL - BEURTEILUNGSSPIELRAUM DER MITGLIEDSTAATEN - TÄTIGWERDEN DER KOMMISSION - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Société pour l'exportation des sucres / Kommission

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 1608/74 Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LANDWIRTSCHAFT - KONJUNKTURPOLITIK - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - FREISTELLUNG VON DER BELASTUNG - BILLIGKEITSKLAUSEL - BEURTEILUNGSSPIELRAUM DER MITGLIEDSTAATEN - TÄTIGWERDEN DER KOMMISSION - VORAUSSETZUNGEN - [VERORDNUNG NR. 1608/74 DER KOMMISSION , ARTIKEL 4]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1978, 1061
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • EuG, 23.11.2004 - T-166/98

    Cantina sociale di Dolianova u.a. / Kommission

    Im vorliegenden Fall fehle es damit an einem der Kommission zurechenbaren Verhalten, so dass die Voraussetzungen für die Befassung des Gerichtshofes gemäß Artikel 215 Absatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 288 Absatz 2 EG) nicht erfüllt seien (Urteile des Gerichtshofes vom 10. Mai 1978 in der Rechtssache 132/77, Exportation des sucres/Kommission, Slg. 1978, 1061, vom 12. Dezember 1979 in der Rechtssache 12/79, Wagner Agrarhandel/Kommission, Slg. 1979, 3657, und vom 27. März 1980 in der Rechtssache 133/79, Sucrimex und Westzucker/Kommission, Slg. 1980, 1299).

    102 Da sich die vorliegende Schadensersatzklage auf die Anwendung einer Gemeinschaftsregelung bezieht, deren Durchführung, wie bereits festgestellt worden ist (vorstehend, Randnr. 67), den zuständigen nationalen Einrichtungen obliegt, ist im Einklang mit der Rechtsprechung zu prüfen, ob die von den Klägerinnen zur Begründung dieser Klage behauptete Rechtswidrigkeit von einem Organ der Gemeinschaft ausgeht und nicht der nationalen Stelle zur Last gelegt werden kann (Urteile des Gerichtshofes Exportation des sucres/Kommission, Randnr. 27, Sucrimex und Westzucker/Kommission, Randnrn. 16 und 22 bis 25, sowie vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 175/84, Krohn/Kommission, Slg. 1986, S. 753, Randnr. 19).

  • EuGH, 27.03.1980 - 133/79

    Sucrimex / Kommission

    Die Kommission erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Mai 1978 in der Rechtssache 132/77 (Société pour l'exportation des Sucres/Kommission, Slg. 1978, 1061) ausgeführt habe, daß eine Nichtigkeitsklage unzulässig sei, wenn die behauptete angefochtene Handlung der Kommission nicht Teil des in der Gemeinschaftsregelung vorgesehenen spezifischen Verfahrens sei.

    Die Klägerinnen fügen hinzu, der vorliegende Sachverhalt sei anders gelagert als der in der erwähnten Rechtssache 132/77; die Verordnung, um die es in dieser Rechtssache gehe, lasse den Mitgliedstaaten keinerlei Ermessensspielraum.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15

    Das Gericht hat nach Ansicht der Generalanwälte Wathelet und Wahl die Klagen auf

    Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1986, Krohn Import-Export/Kommission (175/84, EU:C:1986:85), und vom 10. Mai 1978, Société pour l'exportation des sucres/Kommission (132/77, EU:C:1978:99).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2007 - 8 B 1521/07

    Vorlage des Berichts eines Mitgliedstaates bei der Kommission zur Empfehlung

    vgl. EuGH, Urteile vom 13. Mai 1971 - C-41/70 (Fruit Company) -, Slg. 1971 S. 411, Rn. 23 ff. (zum Merkmal der unmittelbaren und individuellen Betroffenheit), vom 10. Mai 1978 - C-132/77 (Exportation.

    des sucres) -, Slg. 1978, 1061, Rn. 11 ff. und vom 6. März 1979 - C-92/78 (Simmenthal) -, Slg. 1979 S. 777, Rn. 27; vgl. auch Calliess/Ruffert, EUV/EGV, 3. Aufl., 2007, Art. 230 EGV Rn. 10.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1980 - 133/79

    Sucrimex SA und Westzucker GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Allenfalls könne sie im Sinne der Schlußanträge von Generalanwalt Mayras zu der Rechtssache 132/77 (Société pour l'exportation des sucres S.A./Kommission, Urteil vom 10. Mai 1978, Slg. 1978, 1073) als eine nicht angreifbare, innerdienstliche Anweisung angesehen werden, zumal da nirgends in den einschlägigen Texten ein besonderes Verfahren zur Behandlung derartiger Fälle durch die Kommission vorgesehen sei.

    So ging es in der Rechtssache 132/77, die ich an erster Stelle nennen will, um die Anwendung der Verordnung Nr.

  • EuGH, 13.06.1991 - C-50/90

    Sunzest / Kommission

    Entscheidungen über ihre Auslegung zu treffen; die Kommission hat nur - wie stets - die Möglichkeit, ihre Meinung zu äussern, die die nationalen Behörden in keinem Fall bindet (Urteil vom 10. März 1978 in der Rechtssache 132/77, Société pour l' Exportation des Sucres SA/Kommission, Slg. 1978, 1061; Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 133/79, Sucrimex/Kommission, Slg. 1980, 1299; Urteil vom 10. Juni 1982 in der Rechtssache 217/81, Interagra/Kommission, Slg. 1982, 2233; Beschluß vom 17. Mai 1989 in der Rechtssache 151/88, Italien/Kommission, Slg. 1989, 1255).
  • EuGH, 17.05.1989 - 151/88

    Italien / Kommission

    22 Die Stellungnahme der Kommission in dem streitigen Fernschreiben ist, wie übrigens die Italienische Republik einräumt, nicht geeignet, Rechtswirkungen zu erzeugen, da die Durchführung der Gemeinschaftsbestimmungen auf dem Gebiet der Beihilfe für die Erzeugung von Sojabohnen in den Zuständigkeitsbereich der hierfür bestellten innerstaatlichen Stellen fällt und da auf diesem Gebiet keine der zitierten Verordnungen die Kommission ermächtigt, Entscheidungen über ihre Auslegung zu treffen, so daß die Kommission nur - wie stets - die Möglichkeit hat, ihre Meinung zu äußern, die die nationalen Behörden in keinem Fall bindet (Urteil vom 10. März 1978 in der Rechtssache 132/77, Société pour l'exportation des sucres SA/Kommission, Slg. 1978, 1061; Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 133/79, Sucrimex SA und Westzucker GmbH/Kommission, Slg. 1980, 1299; Urteil vom 10. Juni 1982 in der Rechtssache 217/81, Compagnie Interagra SA/ Kommission, Slg. 1982, 2233).
  • EuGH, 12.12.1979 - 12/79

    Hans-Otto Wagner / Kommission

    Das Gegenteil ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 132/77 (Société pour l'exportation des sucres/Kommission, Slg. 1978, 1061), in dem die Klägerin nicht hätte dartun können, daß eine von den zuständigen mitgliedstaatlichen Verwaltungsbehörden getroffene Entscheidung durch ein Verhalten der Kommission beeinflußt gewesen sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1985 - 183/84

    Söhnlein Rheingold gegen Hauptzollamt Wiesbaden. - Währungsausgleichsbeträge -

    4. Hinsichtlich der zweiten Frage verweise ich darauf, daß die Verordnung Nr. 1608/74 nach Ihrer ständigen Rechtsprechung "den Mitgliedstaaten einen Beurteilungsspielraum eingeräumt hat, der es ihnen erlaubt, über die Anwendung der Billigkeitsklausel in jedem Einzelfall und damit auch über die Umstände zu entscheiden, die die Gewährung oder die Versagung der... Befreiung [von den Währungsausgleichsbeträgen] rechtfertigen" (vgl. insbesondere Urteil vom 2. März 1978 in den verbundenen Rechtssachen 12, 18 und 21/77, Debayser/ Kommission, Slg. 1978, 553; Urteil vom 10. Mai 1978 in der Rechtssache 132/77, Société pour l'exportation des sucres/Kommission, Slg. 1978, 1061).
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