Rechtsprechung
   EuGH, 25.05.1978 - 83/76, 94/76, 4/77, 15/77, 40/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,137
EuGH, 25.05.1978 - 83/76, 94/76, 4/77, 15/77, 40/77 (https://dejure.org/1978,137)
EuGH, Entscheidung vom 25.05.1978 - 83/76, 94/76, 4/77, 15/77, 40/77 (https://dejure.org/1978,137)
EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 1978 - 83/76, 94/76, 4/77, 15/77, 40/77 (https://dejure.org/1978,137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    HNL / Rat und Kommission

    EWG - AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - RECHTSVORSCHRIFT , DEREN ERLASS WIRTSCHAFTSPOLITISCHE ENTSCHEIDUNGEN VORAUSSETZT - HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT - VORAUSSETZUNGEN - FEHLEN

  • EU-Kommission

    HNL / Rat und Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zum Ankauf von im Besitz der Interventionsstelle befindlichem Magermilchpulver; Ausservertragliche Haftung der Gemeinschaft wegen Ungültigkeit einer Verordnung; Voraussetzungen für die ausservertragliche Haftung der Gemeinschaft

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG - AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - RECHTSVORSCHRIFT , DEREN ERLASS WIRTSCHAFTSPOLITISCHE ENTSCHEIDUNGEN VORAUSSETZT - HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT - VORAUSSETZUNGEN - FEHLEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 1978, 1209
  • NJW 1978, 1742
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.07.1977 - 114/76

    Bela Mühle / Grows Farm

    Auszug aus EuGH, 25.05.1978 - 83/76
    Durch drei gleichlautende Urteile vom 5. Juli 1977 (Slg. 1977, S. 1211, 1247 und 1269) in den unter Ziffer 4 erwähnten Vorabentscheidungssachen hat der Gerichtshof die Verordnung Nr. 563/76 für ungültig erklärt.

    3 Der Gerichtshof hat die Verordnung Nr. 563/76 in drei Urteilen vom 5. Juli 1977 in den Vorabentscheidungssachen 114/76 (Bela-Mühle), 116/76 (Granaria) sowie 119 und 120/76 (Ölmühle und Becher) (Slg. 1977, 1211 ff.) für ungültig erklärt.

  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.05.1978 - 83/76
    14. Mai 1975 - Slg. 1975, 533) gehandelt.
  • FG Baden-Württemberg, 17.12.1974 - I 114/74
    Auszug aus EuGH, 25.05.1978 - 83/76
    Dasselbe Problem stand im Vordergrund der Vorabentscheidungsersuchen in den Rechtssachen 114/74, Bela Mühle Josef Bergmann KG/Grows- Farm GmbH & Co. KG, 116/76, Granaría BV/Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten und Produktschap voor Margarine, Vetten en Oliën, sowie in den verbundenen Rechtssachen 119 und 120/76, Kurt A. Becher/Hauptzollamt Bremen-Nord und Ölmühle Hamburg AG/Hauptzollamt Hamburg-Waltershof.
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    45 Die enge Konzeption der Haftung der Gemeinschaft wegen der Wahrnehmung ihrer Rechtsetzungstätigkeit erklärt sich nämlich durch die Erwägung, daß die Wahrnehmung gesetzgeberischer Tätigkeit selbst dann, wenn die Rechtmässigkeit der Rechtsakte gerichtlicher Kontrolle unterliegt, nicht jedesmal durch die Möglichkeit von Schadensersatzklagen behindert werden darf, wenn das allgemeine Interesse der Gemeinschaft den Erlaß normativer Maßnahmen gebietet, die die Interessen des einzelnen beeinträchtigen können, und daß auf einem Rechtsetzungsgebiet, das durch ein für die Durchführung einer Gemeinschaftspolitik unerläßliches weites Ermessen gekennzeichnet ist, die Haftung der Gemeinschaft nur dann ausgelöst werden kann, wenn das betreffende Organ die Grenzen seiner Befugnisse offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. Urteil vom 25. Mai 1978 in den Rechtssachen 83/76, 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77, HNL u. a./Rat und Kommission, Slg. 1978, 1209, Randnrn. 5 und 6).
  • EuGH, 08.10.1996 - C-178/94

    Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland

    25 Zum einen ist ein Verstoß hinreichend qualifiziert, wenn ein Organ oder ein Mitgliedstaat bei der Rechtsetzung die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. Urteile vom 25. Mai 1978 in den Rechtssachen 83/76, 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77, HNL u. a./Rat und Kommission, Slg. 1978, 1209, Randnr. 6, Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 55, und British Telecommunications, Randnr. 42); zum anderen kann die blosse Verletzung des Gemeinschaftsrechts genügen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß zu begründen, wenn der betreffende Mitgliedstaat zum Zeitpunkt dieser Rechtsverletzung nicht zwischen verschiedenen gesetzgeberischen Möglichkeiten zu wählen hatte und über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Ermessensspielraum verfügte (vgl. Urteil Hedley Lomas, Randnr. 28).
  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

    Wie der Gerichtshof ausgeführt hat, kann nämlich zum einen die gesetzgebende Gewalt immer dann durch die Möglichkeit von Schadensersatzklagen in der Ausübung ihrer Tätigkeit behindert werden, wenn sie Anlass hat, im Allgemeininteresse Rechtsnormen zu erlassen, die die Interessen der Einzelnen berühren können (Urteile vom 25. Mai 1978, Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe u. a./Rat und Kommission, 83/76 und 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77, Slg. 1978, 1209, Randnr. 5, und vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht