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   EuGH, 26.10.1978 - 122/77   

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EuGH, 26.10.1978 - 122/77 (https://dejure.org/1978,1188)
EuGH, Entscheidung vom 26.10.1978 - 122/77 (https://dejure.org/1978,1188)
EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - 122/77 (https://dejure.org/1978,1188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Agneessens / Kommission

    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - HINZUZIEHUNG VON BEISITZERN MIT BERATENDER STIMME - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Agneessens / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Aufhebung einer Entscheidung des Prüfungsausschusses im internen Auswahlverfahren der Kommission und der Ernennung von Bewerbern; Rüge der Verletzung des Beamtenstatuts durch lediglich erfolgte Aufnahme von Beisitzern für die Aufstellung einer Eignungsliste ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenstatut Art. 30 Abs. 1
    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - HINZUZIEHUNG VON BEISITZERN MIT BERATENDER STIMME - VORAUSSETZUNGEN - [BEAMTENSTATUT , ANHANG III , ARTIKEL 3 ABSATZ 2]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1978, 2085
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.10.1975 - 90/74

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.10.1978 - 122/77
    Überdies sei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes maßgebend, daß dem Prüfungsausschuß "die letzte Kontrolle über die Vorgänge sowie die Beurteilungsbefugnis" voll erhalten geblieben seien; Urteil vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deboeck/Kommission (Slg. 1975, 1123).

    Das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 90/74, Deboek, könne die Ansicht der Kommission nicht bekräftigen, da es in jener Rechtssache um ein.

    Die Kommission macht in ihrer Gegenerwiderung geltend, aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 90/74, Deboeck, könne nicht hergeleitet werden, daß die Inanspruchnahme von Beisitzern in anderen als den in Artikel 3 Absatz 2 des Anhangs III des Statuts ausdrücklich vorgesehenen Fällen unzulässig sei.

    Darüber hinaus genüge es nach dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 90/74, Deboeck, wenn der Gerichtshof über Anhaltspunkte verfüge, denen er entnehmen könne, daß der Prüfungsausschuß stets in der Lage gewesen sei, seine Befugnisse auszuüben.

  • EuGH, 14.06.1977 - 73/76

    Costacurta / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.10.1978 - 122/77
    Was die Geheimhaltung der Arbeiten des Prüfungsausschusses angehe, so ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juni 1977 in der Rechtssache 73/76, Costacurta/Kommission, (Slg. 1977, 1163), daß dann, wenn die Geheimhaltung zu einem Zeitpunkt verletzt werde, zu dem die Entscheidung noch nicht getroffen sei, die Ordnungsmäßigkeit der Entscheidung in Frage gestellt werde; dies gelte erst recht, wenn die Verletzung der Geheimhaltung die Garantien für die Ordnungsmäßigkeit der Ausschußarbeiten antasten könne.

    Die Kommission ist der Auffassung, daß der Prüfungsausschuß keine Information verbreitet habe, die gemäß dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 73/76, Costacurta, "die Garantien für die Ordnungsmäßigkeit der Ausschußarbeiten [habe] antasten können".

  • EuG, 22.06.1990 - T-32/89

    Georges Marcopoulos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Nach ständiger Rechtsprechung muß aber der Prüfungsausschuß und nicht die beratend mitwirkenden Dritten die letztverbindliche Kontrolle über die Vorgänge und die Befugnis zur endgültigen Beurteilung behalten ( siehe die Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123, vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens/Kommission, Slg. 1978, 2085, vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4/78, 19/78 und 28/78, Salerno/Kommission, Slg. 1978, 2403, und vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86, Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643 ).
  • EuGH, 30.11.1978 - 4/78

    Salerno u.a. / Kommission

    14/16 Wie der Gerichtshof jedoch bereits in seinem Urteil vom 26. Oktober 1978 (Rechtssache 122/77, Agneessens u.a./Kommission) entschieden hat, ist die genannte Bestimmung nicht in dem Sinne zu verstehen, daß sie die Fälle abschließend aufführt, in denen sich ein Prüfungsausschuß zulässigerweise der Hilfe von Beisitzern mit beratender Stimme bedienen kann; insbesondere schließt sie nicht aus, daß ein Prüfungsausschuß von diesem Verfahren dann Gebrauch macht, wenn er sonst wegen der großen Anzahl von Bewerbern, die sich zu dem betreffenden Auswahlverfahren gemeldet haben, seine Arbeiten nicht in angemessener Frist durchführen könnte.
  • EuG, 15.09.1998 - T-94/96

    Hagleitner / Kommission

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist diese Bestimmung insbesondere dann anwendbar, wenn der Prüfungsausschuß wegen der großen Anzahl von Bewerbern in einem Auswahlverfahren seine Arbeiten nicht in angemessener Frist durchführen könnte (Urteile des Gerichtshofes vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens/Kommission, Slg. 1978, 2085, Randnr. 8, und vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4/78, 19/78 und 28/78, Salerno/Kommission, Slg. 1978, 2403, Randnr. 14).
  • EuG, 16.10.1990 - T-132/89

    Vincenzo Gallone gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Die Ordnungsmässigkeit der Vorgänge ist gewahrt, wenn die Korrekturmethoden nicht von einem Bewerber zum anderen verschieden sind und der Prüfungsausschuß das Recht der endgültigen Beurteilung behält ( vergleiche Urteile des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck, a. a. O.; vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens/Kommission, Slg. 1978, 2085, und vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86, Kolivas, a. a. O.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86

    Sergio Del Plato und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Wie aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77 (Agneessens/Kommission, Slg. 1978, 2085, 2098 und 2099) hervorgeht, "[enthält] Artikel 5 Absatz 5 des Anhangs III... nur eine Empfehlung für den Prüfungsausschuß, die der Anstellungsbehörde die Entscheidungen erleichtern soll und deren Beurteilung von der Eigenart und den Umständen des Auswahlverfahrens sowie von der Anzahl der Bewerber und ihren Qualifikationen abhängt".
  • EuG, 16.01.1996 - T-108/94

    Elena Candiotte gegen Rat der Europäischen Union. - Künstlerwettbewerb -

    26 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes auf dem Gebiet der Auswahlverfahren ergebe sich, daß ein Prüfungsausschuß zwar Aufgaben übertragen oder sich bei seiner Arbeit unterstützen lassen könne, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß er stets die Kontrolle über das Verfahren behalte, indem er sich die Befugnis der endgültigen Beurteilung vorbehalte und selbst die Beurteilungskriterien festlege (Schlussanträge des Generalanwalts Warner zu dem Urteil des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123, und Urteile des Gerichtshofes vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens u. a./Kommission, Slg. 1978, 2085, und vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86, Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643).
  • EuGöD, 02.07.2009 - F-19/08

    Bennett u.a. / HABM

    Gerichtshof: 26. Oktober 1978, Agneessens u. a./Kommission, 122/77, Slg. 1978, 2085, Randnr. 22.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 40/86

    Georges Kolivas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    Was die weiteren Umstände betrifft, die der Kläger hinsichtlich der Situation des dritten Beisitzers geltend macht, so handelt es sich um reine Vermutungen, die meiner Auffassung nach nicht rechtmäßigerweise zu 8 - Siehe Urteil vom 27. Oktober 1976 in der Rechtssache 130/75, Prais/Rat, Slg. 1976, 1589, 1599.9 - Siehe Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deboeck/Kommission, Slg. 1975, 1123, 1137; vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens/ Kommission, Slg. 1978, 2085, 2097; vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4, 19 und 28/78, Salerno/Kommission, Slg. 1978, 2403, 2414.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 142/78

    Marcelle Berghmans, verehelichte Exner, gegen Kommission der Europäischen

    In Anlehnung an verschiedene zu Dienststreitigkeiten ergangene Urteile (Rechtssachen 126/75, 34 und 92/76, Robert Giry/Kommission, Urteil vom 27. Oktober 1977, Slg. 1977, 1937; 95/76, Herbert Bruns/Kommission, Urteil vom 15. Dezember 1977, Slg. 1977, 2401; 122/77, Augusta Agneessens und andere/Kommission, Urteil vom 26. Oktober 1978, Slg. 1978, 2085) werde ich mir, obwohl ich insofern starke logische Bedenken habe, erlauben, die Zulässigkeitsfrage vorläufig auszuklammern und mich sogleich der Frage zuwenden, ob der Anspruch der Klägerin begründet erscheint.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 147/79

    René Hochstrass gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Dieses Vorbringen der Parteien, das die enge Verbindung zwischen der gegen die Zulässigkeit der Klage erhobenen Einrede und der Begründetheit der Klage deutlich macht, rechtfertigt es meines Erachtens, in Anlehnung an verschiedene, zu Dienststreitigkeiten ergangene Urteile (vgl. Rechtssachen 126/75, Robert Giry/Kommission, Urteil vom 27. Oktober 1977, Slg. 1977, 1937; 95/76, Herbert Bruns/Kommission, Urteil vom 15. Dezember 1977, Slg. 1977, 2401; 122/77, Augusta Agneessens und andere/Kommission, Urteil vom 26. Oktober 1978, Slg. 1978, 2085; 142/78, Marcelle Bergmanns/Kommission, Urteil vom 11. Oktober 1979) sogleich die Frage der Begründetheit der Klage zu prüfen.
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