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   EuGH, 30.10.1978 - 209/78   

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https://dejure.org/1978,1022
EuGH, 30.10.1978 - 209/78 (https://dejure.org/1978,1022)
EuGH, Entscheidung vom 30.10.1978 - 209/78 (https://dejure.org/1978,1022)
EuGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1978 - 209/78 (https://dejure.org/1978,1022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1978, 2111
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    In Anbetracht dieser Daten stelle die Gefahr, daß sie einen Teil ihrer Tätigkeiten einstellen müsse und vom Markt ausgeschlossen werde, einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden dar (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Juli 1974 in der Rechtssache 20/74 R II, Kalie Chemie/Kommission, Slg. 1974, 787, vom 30. Oktober 1978 in den Rechtssachen 209/78 R bis 215/78 R und 218/78 R, van Landewyck/Kommission, Slg. 1978, 2111, und vom 8. April 1987 in der Rechtssache 65/87 R, Pfizer/Kommission, Slg. 1987, 1691).
  • EuG, 02.10.1997 - T-213/97

    Eurocoton u.a. / Rat

    Um die Dringlichkeit ihres Antrags glaubhaft zu machen, können sich die Antragsteller indessen als einzelne - Unternehmen des Textilsektors oder Verband zum Schutz von deren kollektiven Interessen - nicht auf andere als ihre eigenen Interessen berufen (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 4. Mai 1964 in der Rechtssache 12/64 R, Ley/Kommission, Slg. 1965, 182, 183) oder, soweit es insbesondere den Verband angeht, nicht auf Interessen, die nicht zumindest im Einzelfall den von ihm zu vertretenden Interessen entsprechen (vgl. Beschluß des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichtshofes vom 30. Oktober 1978 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 R bis 215/78 R und 218/78 R, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1978, 2111, Randnrn.
  • EuG, 14.11.2008 - T-410/08

    GEMA / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Entscheidung der Kommission mit

    Selbst die Gewährung des beantragten vorläufigen Rechtsschutzes würde nämlich nicht zur einstweiligen Gültigkeit eines Kartells führen, soweit dieses aufgrund von Art. 81 Abs. 1 EG mit den in Art. 81 Abs. 2 EG vorgesehenen Wirkungen für nichtig erklärt worden wäre, da der Richter im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nicht die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung ersetzen darf (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. Oktober 1974, Nederlandse Vereniging voor de Fruit- en Groentenimporthandel und Nederlandse Bond van Grossiers in Zuidvruchten en ander Geimporteerd Fruit/Kommission, 71/74 R und RR, Slg. 1974, S. 1031, Randnr. 5, und vom 30. Oktober 1978, van Landewyck u.a./Kommission, 209/78 R bis 215/78 R und 218/78 R, Slg. 1978, S. 2111, Randnr. 5).
  • EuGH, 31.03.1982 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission

    Für den Fall, daß der Gerichtshof sich gleichwohl für die Aussetzung des Vollzugs entscheide, sei auf die Bedingungen hinzuweisen, unter denen diese in den Rechtssachen 71/74 R und RR (Frubo/ Kommission, Slg. 1974, 1031) sowie in den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78 R (van Landewyck und andere/Kommission, Slg. 1978, 2111) erfolgt sei.
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