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   EuGH, 29.11.1978 - 83/78   

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https://dejure.org/1978,115
EuGH, 29.11.1978 - 83/78 (https://dejure.org/1978,115)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.1978 - 83/78 (https://dejure.org/1978,115)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 1978 - 83/78 (https://dejure.org/1978,115)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Redmond

    1 . FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - GERICHTSHOF - EINZELSTAATLICHE GERICHTE - JEWEILIGE ZUSTÄNDIGKEITEN

  • EU-Kommission

    Redmond

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 34; ; EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - GERICHTSHOF - EINZELSTAATLICHE GERICHTE - JEWEILIGE ZUSTÄNDIGKEITEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1978, 2347
  • NJW 1979, 1093
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.05.1977 - 111/76

    Officier van justitie / Beert van den Hazel

    Auszug aus EuGH, 29.11.1978 - 83/78
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Mai 1977 in der Rechtssache 111/76 (Van den Hazel; Slg. 1977, 901) festgestellt hat, sind die Mitgliedstaaten - sobald die Gemeinschaft gemäß Artikel 40 eine Regelung über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für einen bestimmten Sektor erlassen hat - verpflichtet, sich aller Maßnahmen zu enthalten, die von dieser Regelung abweichen oder sie verletzen können.
  • EuGH, 10.12.1974 - 48/74

    Charmasson / Ministre de l'économie und des finances

    Auszug aus EuGH, 29.11.1978 - 83/78
    47/48 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 1974 in der Rechtssache 48/74 (Charmasson; Slg. 1974, 1383) zu betonen Gelegenheit hatte, waren nach der Zielsetzung des Vertrages einzelstaatliche Marktordnungen nur für eine Übergangszeit zulässig und gemäß Artikel 43 Absatz 3 durch gemeinsame Marktorganisationen zu ersetzen.
  • EuGH, 15.12.1994 - C-399/92

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

    8 Im Rahmen dieses Vorabentscheidungsverfahrens besitzt das vorlegende Gericht, das allein über eine unmittelbar Kenntnis des Sachverhalts verfügt, die besten Voraussetzungen, um unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtssache zu entscheiden, ob für den Erlaß seines Urteils die Einholung einer Vorabentscheidung erforderlich ist (vgl. Urteil vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, und Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-186/90, Durighello, Slg. 1991, I-5773).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Damit obliegt es dem Gerichtshof, im Fall ungenau formulierter oder den Rahmen seiner Befugnisse nach Art. 267 AEUV überschreitender Fragen aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die angesichts des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. November 1978, Redmond, 83/78, Slg. 1978, 2347, Randnr. 26, vom 17. Juni 1997, Codiesel, C-105/96, Slg. 1997, I-3465, Randnr. 13, und vom 26. Mai 2005, António Jorge, C-536/03, Slg. 2005, I-4463, Randnr. 16).
  • EuGH, 13.03.1984 - 16/83

    Prantl

    c) Ferner erklärt die Kommission unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes und vor allem das Urteil vom 29. November 1978 (Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. S. 2347), die Überlegung, daß der Zugang zu den Märkten, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterlägen, zur Erreichung der in Artikel 39 EWG-Vertrag niedergelegten Ziele allen Erzeugern offenstehen müsse, die die von der Gemeinschaft aufgestellten Marktregeln beachteten, führe zu demselben Ergebnis.
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