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   EuGH, 28.03.1979 - 179/78   

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https://dejure.org/1979,1219
EuGH, 28.03.1979 - 179/78 (https://dejure.org/1979,1219)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.1979 - 179/78 (https://dejure.org/1979,1219)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 1979 - 179/78 (https://dejure.org/1979,1219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rivoira

    1 . FREIER WARENVERKEHR - GRUNDSATZ - AUSNAHMEN - SCHUTZKLAUSEL IN ARTIKEL 115 DES VERTRAGES - ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN EINEM DRITTLAND - FREIER VERKEHR IN EINEM MITGLIEDSTAAT - EINFUHR IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT - EINFUHRLIZENZ - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Rivoira

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Ermächtigung der Kommission für das Verbot der Einfuhr von Tafeltrauben spanischen Ursprungs aus einem anderen Mitgliedsstaat in den Jahren 1970 und 1971; Strafrechtliche Relevanz falsche Erklärungen über den Ursprung und die Herkunft eingeführter ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; EWG Art. 115; ; VO 2513/69 Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIER WARENVERKEHR - GRUNDSATZ - AUSNAHMEN - SCHUTZKLAUSEL IN ARTIKEL 115 DES VERTRAGES - ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN EINEM DRITTLAND - FREIER VERKEHR IN EINEM MITGLIEDSTAAT - EINFUHR IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT - EINFUHRLIZENZ - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 1147
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 179/78
    Diese Bescheinigungen bestätigten die ordnungsgemäße Zulassung der Ware zum freien Verkehr im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 des Vertrages (EuGH 15. Dezember 1976 - Donckerwolcke, 41/76 - Slg. 1976, 1921).

    Sie sei berechtigt gewesen, unter den in der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Donckerwolcke, 41/76 - Slg. 1976, 1921, und Cayrol/Rivoira, 52/72 bereits zitiert) genannten Voraussetzungen von den Importeuren die Angabe des Ursprungs der nach Frankreich eingeführten Tafeltrauben zu verlangen.

    Die Tragweite, die dem Grundsatz des freien Warenverkehrs bei Erzeugnissen aus dritten Ländern beizumessen sei, die sich in einem Mitgliedstaat im freien Verkehr befänden, sei in den Urteilen vom 5. Dezember 1976 (Donckerwolcke, 41/76 - Slg. 1976, 1921) und vom 30. November 1977 (Cayrol/Rivoira, 52/77 - Slg. 1977, 2261) klar bestimmt worden.

    Wie der Gerichtshof jedoch bereits im Urteil vom 15. Dezember 1976 (Donckerwolcke/Procureur de la République, 41/46 - Slg. 1976, 1921) für Recht erkannt hat, fiele ein solches Verlangen unter das Verbot des Artikels 30, wenn der Importeur verpflichtet würde, hinsichtlich des Ursprunges etwas anderes anzugeben, als er weiß oder vernünftigerweise wissen kann, oder wenn bei Unterlassung oder Unrichtigkeit dieser Angabe Sanktionen verhängt würden, die zu der Art des Verstoßes außer Verhältnis stehen.

  • EuGH, 30.11.1977 - 52/77

    Cayrol / Rivoira

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 179/78
    Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Gerichtshof sein Urteil vom 30. November 1977 (Rechtssache 72/75, Cayrol/Rivoira - Slg. 1977, 2261) erlassen.

    Nach Auffassung der Gesellschafter Rivoira beantwortet sich die erste Frage nach Maßgabe der im Urteil in der Rechtssache 52/77 (Cayrol/Rivoira - Slg. 1977, 2261) herausgearbeiteten Grundsätze.

    Die Tragweite, die dem Grundsatz des freien Warenverkehrs bei Erzeugnissen aus dritten Ländern beizumessen sei, die sich in einem Mitgliedstaat im freien Verkehr befänden, sei in den Urteilen vom 5. Dezember 1976 (Donckerwolcke, 41/76 - Slg. 1976, 1921) und vom 30. November 1977 (Cayrol/Rivoira, 52/77 - Slg. 1977, 2261) klar bestimmt worden.

    Zur ersten Frage 8 Im Urteil vom 30. November 1977 (Cayrol/Rivoira, 52/77 - Slg. 1977, 2261) hat der Gerichtshof aufgrund seiner Auslegung des Artikels 1 der Verordnung Nr. 2513/69 des Rates vom 9. Dezember 1969 zur Koordinierung und Vereinheitlichung der von den einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber dritten Ländern angewandten Einfuhrregelungen für Obst und Gemüse (ABl. L 318, S. 6) und der Artikel 1 und 11 des Anhangs I zum Abkommen zwischen der EWG und Spanien, das Gegenstand der Verordnung Nr. 1524/70 des Rates vom 20. Juli 1970 (ABI. L 182, S. 1) ist, für Recht erkannt, daß die Mitgliedstaaten auf Tafeltrauben spanischen Ursprungs während der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember weiterhin die mengenmäßigen Beschränkungen anwenden konnten, die bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2513/69 bestanden.

  • EuGH, 16.02.1978 - 88/77

    Minister for Fisheries / Schonenberg u.a.

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 179/78
    Eine aufgrund eines nationalen Rechtsaktes, der für gemeinschaftsrechtswidrig erkannt worden sei, ausgesprochene strafrechtliche Verurteilung sei auch selbst gemeinschaftsrechtswidrig (EuGH 16. Februar 1978 - Fischereiminister/Schonenberg u.a., 88/77 - Slg. 1978, 473).
  • EuGH, 17.03.1976 - 72/75
    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 179/78
    Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Gerichtshof sein Urteil vom 30. November 1977 (Rechtssache 72/75, Cayrol/Rivoira - Slg. 1977, 2261) erlassen.
  • EuGH, 03.02.1977 - 53/76

    Bouhelier

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 179/78
    Rahmen der Qualitätskontrolle - nicht bei allen innerhalb des betreffenden Staates im Verkehr befindlichen Erzeugnissen geahndet werde, sondern nur bei eingeführten Erzeugnissen nach den strengen Vorschriften des Code des douanes (Bouhelier, 53/76 - Slg. 1977, 197).
  • EuGH, 20.06.2002 - C-388/00

    Radiosistemi

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die strafrechtliche oder sonstige Bewehrung einer nationalen Beschränkungsmaßnahme, die für gemeinschaftsrechtswidrig erkannt worden ist, ebenso wenig mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar wie die Beschränkung selbst (vgl. Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78, Rivoira u. a., Slg. 1979, 1147, Randnr. 14, und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80, Tymen, Slg. 1981, 3079, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1989 - 212/88

    Strafverfahren gegen F. Levy. - Gemeinsame Handelspolitik - Schutzmaßnahmen.

    34 bis 36, und das Urteil vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78, Rivoira, Slg. 1979, 1147, Randnrn.

    34 bis 39, und das Urleil vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78, Rivoira, Slg. 1979, 1147, Randnr. 18.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2017 - C-329/15

    ENEA

    61 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Februar 1978, Schonenberg u. a. (88/77, EU:C:1978:30, Rn. 16), vom 28. März 1979, Rivoira (179/78, EU:C:1979:89, Rn. 14), vom 3. Juli 1980, Pieck (157/79, EU:C:1980:179, Rn. 16), und vom 11. September 2003, Safalero (C-13/01, EU:C:2003:447, Rn. 45).
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