Rechtsprechung
EuGH, 31.05.1979 - 132/78 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Denkavit Loire
1 . ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF
- EU-Kommission
Denkavit Loire
- Wolters Kluwer
Beurteilung einer Abgabe bei der Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Schweineschmalz als Abgabe mit zollgleicher Wirkung; Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts; Ausgangsverfahren zwischen der französischen Zollverwaltung und einem ...
- Judicialis
VO 2759/75 Art. 1; ; EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; EWG Art. 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 9 , 12 , 13 UND 16]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1979 - 132/78
- EuGH, 31.05.1979 - 132/78
Papierfundstellen
- Slg. 1979, 1923
- NJW 1980, 513
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 25.01.1977 - 46/76
Bauhuis
Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
Da im übrigen in der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964, Nr. 64/433/EWG (…ABl. 1964, S. 2912) zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch eine Regelung der Gesundheitskontrolle im Ausfuhrmitgliedsstaat eingeführt worden sei, erfolge eine Kontrolle solchen Fleisches bei der Einfuhr - wenn sie nicht bereits in sich selbst aufgrund ihrer systematischen oder ungerechtfertigten Art eine durch Artikel 30 ff. des Vertrages verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung darstelle (EuGH 25. Januar 1977 - Bauhuis, 46/76 - Slg. 1977, 5) - zusätzlich; eine anläßlich dieser Kontrolle erhobene Abgabe könne daher der Sanitärabgabe im Inland nicht gleichgesetzt werden.7 Der Gerichtshof hat schon wiederholt, insbesondere in seinem Urteil vom 25. Januar 1977 - Baubuis, 46/76 - Slg. 1977, 5), erkannt, daß eine den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 9, 12, 13 und 16 des Vertrages darstellt.
- EuGH, 25.05.1977 - 77/76
Cucchi / Avez
Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
Eine Abgabe stelle selbst dann eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie Zölle dar, wenn sie Bestandteil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung, aber ausschließlich zur Finanzierung von Tätigkeiten bestimmt sei, die den erfaßten einheimischen Erzeugnissen in spezifischer Weise zugute kämen, so daß für die letzteren die Belastung ausgeglichen werde (EuGH 25. Mai 1977 - Cucci, 77/76 - Slg. 1977, 987).Trotzdem müsse man sich fragen, ob die streitige Abgabe nicht angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere des Urteils vom 25. Mai 1977 (Cucchi, 77/76 - Slg. 1977, 987), als Abgabe mit gleicher Wirkung wie Zölle betrachtet werden müsse, da sie ausschließlich zur Finanzierung von Tätigkeiten bestimmt sei, die den einheimischen Erzeugnissen besonders zugute kämen.
- EuGH, 17.02.1976 - 45/75
REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz
Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
Die Klägerin im Ausgangsverfahren verweist noch auf das Urteil vom 17. Februar 1976 (Rewe, 45/75 - Slg. 1976, 181), in dem der Gerichtshof ausgeführt habe, daß "ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Beurteilung ... sein [kann], ob das inländische und das eingeführte Erzeugnis derselben Position des Gemeinsamen Zolltarifs zugeordnet sind oder nicht".
- EuGH, 22.03.1977 - 74/76
Ianelli / Meroni
Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
Somit liege der Fall vor, den das Urteil vom 22. März 1977 (Ianelli, 74/76 - Slg. 1977, 557) im Auge habe, wonach ein Verstoß gegen das Verbot des Artikels 95 des Vertrages vorliege, wenn nur für das eingeführte Erzeugnis Bewertungsgesichtspunkte berücksichtigt würden, die dessen Wert im Verhältnis zum entsprechenden nationalen Erzeugnis erhöhten. - EuGH, 05.02.1976 - 87/75
Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
In seinem Urteil vom 5. Februar 1976 (Bresciani, 87/75 - Slg. 1976, 129) habe der Gerichtshof folgendes ausgeführt: "Wird die einheimische Erzeugung durch andere Abgaben ähnlich belastet, so ist dies unerheblich, wenn diese Belastung und die fragliche Abgabe . - EuGH, 28.06.1978 - 70/77
Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
erhoben werden." Im Urteil vom 28. Juni 1978 (Simmenthai, 70/77 - Slg. 1978, 1453) sei klargestellt worden, daß die Erhebung auf der gleichen Handelsstufe erfolgen müsse. - EuGH, 22.06.1976 - 127/75
Bobie Getränkevertrieb / Hauptzollamt Aachen Nord
Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
Zu Unrecht habe sich somit die Zollverwaltung vor dem nationalen Gericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1976 (Bobie, 127/75 - Slg. 1976, 1079) darauf berufen, daß die streitige Abgabe mit Artikel 95 vereinbar sei, denn in dieser Angelegenheit habe es sich um eine Abgabe gehandelt, die in beiden Fällen auf das gleiche Erzeugnis (Bier) erhoben worden sei. - EuGH, 11.10.1973 - 39/73
Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe
Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
Anders liege der Fall nur, wenn die fragliche Belastung das angemessene Entgelt für einen dem Importeur geleisteten Dienst darstelle oder wenn sie Bestandteil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung sei, die systematisch und nach den gleichen Kriterien inländische wie eingeführte Erzeugnisse erfasse (vgl. beispielsweise: EuGH 11. Oktober 1973 - Rewe-Zentralfinanz, 39/73 - Slg. 1973, 1039).
- EuGH, 05.05.1982 - 15/81
Schul
Der Gerichtshof habe im Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78 (Denkavit, Slg. 1979, 1923) die Auffassung vertreten, eine Abgabe sei nur dann Teil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung, "wenn sie ein einheimisches und ein gleiches eingeführtes Erzeugnis in gleicher Höhe auf der gleichen Handelsstufe erfaßt und wenn der Steuertatbestand ebenfalls für beide Erzeugnisse derselbe ist". - EuGH, 21.09.2000 - C-441/98
Michailidis
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist eine Belastung wie die streitige Abgabe nicht als Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll einzustufen, wenn sie Teil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung ist, die systematisch sämtliche inländischen, eingeführten und ausgeführten Waren nach gleichen Kriterien erfasst (in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit, Slg. 1979, 1923, Randnr. 7).Das Verbot der Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle würde jeden Inhalts entleert und bedeutungslos, wenn es eine Grenzabgabe nicht einschlösse, obwohl diese auf ein gleichartiges nationales Erzeugnis nicht oder auf einer anderen Handelsstufe erhoben wird, und das nur mit der Begründung, diese Abgabe solle eine interne steuerliche Belastung des gleichen Erzeugnisses ausgleichen (in diesem Sinne Urteil Denkavit, Randnr. 8).
- EuGH, 02.04.1998 - C-213/96
Outokumpu
Outokumpu trägt jedoch vor, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit Loire, Slg. 1979, 1923, Randnr. 8) sei eine Abgabe nur dann Teil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung, wenn sie inländische und eingeführte Erzeugnisse auf der gleichen Handelsstufe erfasse und der Steuertatbestand für beide Arten von Erzeugnissen derselbe sei.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-430/99
Sea-Land Service
7: - Die Klägerinnen nennen die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76 (Bauhuis, Slg. 1977, 5), vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78 (Denkavit, Slg. 1979, 1923) und vom 17. Mai 1983 in der Rechtssache 132/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1983, 1649).47: - Vgl. zuletzt Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-16/94 (Dubois, Slg.1995, I-2421, Randnr. 15); in diesem Sinne auch die in Fußnote 7 zitierten Urteile in der Rechtssache 46/76 (Randnrn. 31 bis 34), in der Rechtssache 132/78 (Randnr. 7) und in der Rechtssache 132/82 (Randnr. 8).
- EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
Carbonati Apuani - Abgabe zollgleicher Wirkung - Abgabe auf im Gebiet einer …
Andernfalls würde nämlich das Verbot der Abgaben zollgleicher Wirkung inhalts- und bedeutungslos (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit, Slg. 1979, 1923, Randnr. 8, und Michaïlidis, Randnr. 23). - VG Düsseldorf, 28.05.2019 - 17 K 9985/18
Abfallverbringung, Verwaltungsgebühr, Verwaltungskosten
Anders ist dies nur zu beurteilen, wenn die fragliche Abgabe Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die systematisch sämtliche inländische, eingeführte und ausgeführte Waren nach gleichen Kriterien erfasst, wenn sie der Höhe nach ein angemessenes Entgelt für einen dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich geleisteten Dienst darstellt oder auch, unter bestimmten Voraussetzungen, wenn sie mit Untersuchungen zusammenhängt, die zur Erfüllung von nach dem Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Verpflichtungen vorgenommen werden und nicht höher sind als die tatsächlichen Kosten der Verrichtung, für die sie erhoben werden, so ausdrücklich EuGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - Rs. 132/78 -, juris Rn. 8f.Eine zollgleiche Abgabe ist daher zu bejahen, wenn gleichartige nationale Erzeugnisse nicht oder nach anderen Kriterien - insbesondere aufgrund eines anderen Abgabentatbestandes - belastet werden, so ausdrücklich EuGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - Rs. 132/78 -, juris Rn. 8f.
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17
Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28 …
Zweitens erfordert die in Nr. 93 genannte Beurteilung, dass gemäß dem Urteil Denkavit (132/78, EU:C:1979:139) geprüft wird, ob die steuerliche Belastung auf dem Inlandsmarkt in den Verkehr gebrachte inländische Erzeugnisse und ausgeführte Erzeugnisse als solche auf der gleichen Handelsstufe erfasst und der Steuertatbestand für beide Erzeugniskategorien derselbe ist(36).36 Vgl. Urteil vom 31. Mai 1979, Denkavit Loire (132/78, EU:C:1979:139, S. 1923).
- EuGH, 11.06.1992 - C-149/91
Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez / Directeur des services fiscaux des …
Dies setzt jedoch voraus, daß die Abgabe die beiden Arten von Erzeugnissen auf der gleichen Handelsstufe erfasst und der Steuertatbestand für beide Erzeugnisse derselbe ist (Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit/Frankreich, Slg. 1979, 1923). - Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98
CRT France International
(19) - Vgl. u. a. Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78 (Denkavit Loire, Slg. 1979, 1923, Randnr. 8). - EuGH, 21.03.1991 - C-209/89
Kommission / Italien
9 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist eine solche Belastung jedoch dann nicht als Abgabe zollgleicher Wirkung zu qualifizieren, wenn sie ein Entgelt für einen dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich geleisteten Dienst darstellt, das in der Höhe diesem Dienst angemessen ist (vergleiche z. B. Urteil vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. 1977, 5; Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit/Frankreich, Slg. 1979, 1923; Urteil vom 17. Mai 1983 in der Rechtssache 132/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 1649). - BVerwG, 27.08.1992 - 3 C 47.89
Erstattung von Kosten für die Untersuchung von Magermilchpulver - …
- EuGH, 31.01.1984 - 1/83
IFG / Freistaat Bayern
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-234/99
Nygård
- EuGH, 07.07.1994 - C-130/93
Lamaire / Nationale Dienst voor Afzet van Land- en Tuinbouwprodukten
- EuGH, 02.05.1990 - C-111/89
Niederlande State / Bakker Hillegom
- EuGH, 07.04.1981 - 132/80
United Foods
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-441/98
Michailidis
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-213/96
Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität inländischen …
- EuGH, 14.03.1990 - C-137/89
Kommission / Italien
- EuGH, 19.11.1991 - C-235/90
Aliments Morvan / Directeur des services fiscaux du Finistère
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1980 - 36/80
Irish Creamery Milk Suppliers Association und andere gegen irische Regierung und …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-149/91
Sanders Adour SNC und Guyomarc'h Orthez Nutrition Animale SA gegen Directeur des …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1994 - C-130/93
Lamaire NV gegen Nationale Dienst voor Afzet van Land- en Tuinbouwprodukten. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1991 - C-235/90
Aliments Morvan SARL gegen Directeur des services fiscaux du Finistère. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 29/87
Dansk Denkavit ApS gegen Landbrugsministeriet. - Zusatzstoffe in der …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1984 - 314/82
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Abgabe mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1991 - C-209/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1981 - 132/80
NV United Foods und PVBA Aug. Van den Abeele gegen Belgischen Staat. - …