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   EuGH, 14.06.1979 - 18/78   

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EuGH, 14.06.1979 - 18/78 (https://dejure.org/1979,1202)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.1979 - 18/78 (https://dejure.org/1979,1202)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 1979 - 18/78 (https://dejure.org/1979,1202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    V. / Kommission

    BEAMTE - BEISTANDSPFLICHT DER VERWALTUNG - TRAGWEITE

  • EU-Kommission

    V. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Aufhebung einer stillschweigenden Entscheidung über die Beistandsleistung der Kommission; Klage auf Ersatz des immateriellen Schadens entsprechend einer europäischen Rechnungseinheit ; Handgreifliche Auseinandersetzung zwischen einem Kommissionsbeamten und dem ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 24; ; Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - BEISTANDSPFLICHT DER VERWALTUNG - TRAGWEITE

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 2093
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • EuG, 13.07.2018 - T-275/17

    Das Gericht der EU verurteilt das Europäische Parlament und die EIB, jeweils

    Im Sinne dieser Bestimmung können jedoch andere Beamte oder Bedienstete oder Mitglieder eines Unionsorgans, wie Frau M., als Dritte angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 1979, V./Kommission, 18/78, EU:C:1979:154, Rn. 15).
  • EuGH, 13.12.2018 - C-150/17

    Europäische Union / Kendrion - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Art. 340 Abs.

    Zweitens ist zu betonen, dass entgegen dem Vorbringen der Anschlussrechtsmittelführerin in Anbetracht der Natur von Nichtvermögensschäden bzw. immateriellen Schäden eine Entschädigung wie die in Rede stehende einen angemessenen Ersatz im Sinne von Art. 340 AEUV zur Wiedergutmachung solcher Schäden darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 1979, V./Kommission, 18/78, EU:C:1979:154, Rn. 19), so dass sich die Anschlussrechtsmittelführerin nicht auf ihr Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf im Sinne von Art. 47 der Charta berufen kann.
  • EuG, 26.10.1993 - T-59/92

    Renato Caronna gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Spätestens zu diesem Zeitpunkt musste die Kommission erkennen, daß ihr Schreiben an den Canard enchaîné eine zu schwache Maßnahme gewesen war, um die Ehre des Klägers öffentlich zu verteidigen, und daß sie bis dahin ihre Schutzpflicht offensichtlich mit zu geringem Nachdruck erfuellt hatte (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juni 1979 in der Rechtssache 18/78, V./Kommission, Slg. 1979, 2093, Randnr. 19).

    Im übrigen hat der Gerichtshof bereits entschieden (vgl. Urteil V./Kommission, a. a. O. Randnrn. 16 und 19), daß eine Nichterfuellung der Beistandspflicht nach Artikel 24 Absatz 1 des Statuts grundsätzlich die Möglichkeit einer Klage auf Ersatz erlittenen immateriellen Schadens eröffnet.

  • EuG, 12.07.2011 - T-80/09

    Kommission / Q

    Obwohl Art. 24 Abs. 1 des Statuts in erster Linie dem Schutz des Beamten gegen Angriffe Dritter dienen soll, besteht eine Beistandspflicht der Verwaltung auch dann, wenn die in der Vorschrift bezeichneten Handlungen von einem anderen Beamten ausgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 14. Juni 1979, V./Kommission, 18/78, Slg. 1979, 2093, Randnr. 15; und Urteil des Gerichts vom 9. März 2005, L/Kommission, T-254/02, Slg. ÖD 2005, I-A-63 und II-277, Randnr. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-138/17

    Europäische Union / Gascogne Sack Deutschland und Gascogne - Rechtsmittel -

    30 Urteil vom 14. Juni 1979, V./Kommission (18/78, EU:C:1979:154, Rn. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988 - 224/87

    Jean Koutchoumoff gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    9. Schließlich möchte ich daran erinnern, daß es neben diesen Vorentscheidungen auch andere Rechtssachen gibt, in denen weder die Kommission noch der Gerichtshof Zweifel an der Zulässigkeit von Klagen hatten, die ausschließlich gegen eine Entscheidung gerichtet waren, mit der eine Beschwerde zurückgewiesen worden war (wegen eines Falles, der dem unseren sehr nahe kommt, vgl. z. B. das Urteil vom 14. Juni 1979 in der Rechtssache 18/78, Frau V., Slg. 1979, 2093).

    Zu der zweiten Rüge, mit der der Kommission die Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht vorgeworfen wird, ist allgemein zu bemerken, daß das Organ angesichts von Vorfällen, die den geordneten Dienstbetrieb stören, einschreiten muß, um die Tatsachen rechtzeitig, gründlich und unparteiisch festzustellen und die gebotenen Maßnahmen zu treffen (Urteil vom 14. Juni 1979 in der Rechtssache 18/78, Frau V., Slg. 1979, 2093).

  • EuGöD, 11.05.2010 - F-30/08

    Nanopoulos / Kommission

    Als Erstes ist festzustellen, dass die Verzögerung, mit der die Kommission ihrem Beamten mitgeteilt hat, wie sie mit seinem Antrag auf Beistand vom 11. November 2002 verfahren ist, da sie nicht durch irgendeinen besonderen Umstand gerechtfertigt ist, einen Amtsfehler darstellt, durch den wegen des Zustands der Unsicherheit und Beunruhigung, in den der Beamte durch diese Situation versetzt worden ist, ein spezifischer immaterieller Schaden entstanden ist (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 14. Juni 1979, V./Kommission, 18/78, Slg. 1979, 2093, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-150/17

    Europäische Union / Kendrion - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Außervertragliche

    53 Urteil vom 14. Juni 1979, V./Kommission (18/78, EU:C:1979:154, Rn. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-64/20

    An tAire Talmhaíochta Bia agus Mara, Éire agus an tArd-Aighne - Vorlage zur

    58 In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass im Rahmen von Klagen auf außervertragliche Haftung der Europäischen Union symbolische Formen der Abhilfe oder die bloße urteilsmäßige Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vorgangs ein ausreichender Schadensersatz im Sinne von Art. 340 AEUV darstellen können: vgl. u. a. Urteile vom 14. Juni 1979, V./Kommission (18/78, EU:C:1979:154, Rn. 19), vom 9. Juli 1981, Krecké/Kommission (59/80 und 129/80, EU:C:1981:170, Rn. 74), und vom 9. Juli 1987, Hochbaum und Rawes/Kommission (44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, EU:C:1987:348, Rn. 22).
  • EuGH, 26.01.1989 - 224/87

    Koutchoumoff / Kommission

    15 Zwar muß die Verwaltung, wie der Gerichtshof entschieden hat ( Urteil vom 14 . Juni 1979 in der Rechtssache 18/78, Frau V./Kommission, Slg .
  • EuG, 03.10.2019 - T-730/18

    DQ u.a. / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88

    André Hecq gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Zuweisung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 19/87

    Andre Hecq gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGöD, 27.11.2008 - F-35/07

    Klug / EMEA - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Nichtverlängerung

  • EuG, 25.10.2007 - T-154/05

    Lo Giudice / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1986 - 403/85

    F gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGöD, 26.03.2015 - F-124/13

    CW / Parlament

  • EuGH, 09.11.1989 - 55/88

    Katsoufros / Gerichtshof

  • EuG, 06.02.2015 - T-7/14

    BQ / Rechnungshof

  • EuG, 21.04.1993 - T-5/92

    Santo Tallarico gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Beistandspflicht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 137/88

    Marijke Schneemann und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - 55/88

    Theodoros Ioannis Katsoufros gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 178/80

    Amedeo Bellardi-Ricci und andere gegen Kommission der Europäischen

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