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   EuGH, 26.06.1979 - 177/78   

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https://dejure.org/1979,285
EuGH, 26.06.1979 - 177/78 (https://dejure.org/1979,285)
EuGH, Entscheidung vom 26.06.1979 - 177/78 (https://dejure.org/1979,285)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 1979 - 177/78 (https://dejure.org/1979,285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Pigs und Bacon Commission

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - SCHWEINEFLEISCH - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES ÜBER DIE STAATLICHEN BEIHILFEN - ANWENDBARKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Pigs und Bacon Commission

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art 38 Abs. 2; ; Vertrag über staatliche Beihilfen Art 92; ; Vertrag über staatliche Beihilfen Art 93; ; Vertrag und der Verordnung Nr. 2759/75 ... des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch Art. 40; ; Abschaffung der mengenmäßigen Ausfuhrbeschränkungen Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - SCHWEINEFLEISCH - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES ÜBER DIE STAATLICHEN BEIHILFEN - ANWENDBARKEIT - VORAUSSETZUNGEN - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 92 BIS 94 - VERORDNUNG NR. 2759/75 DES RATES , ARTIKEL 21]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 2161
  • NJW 1980, 511
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.07.1973 - 2/73

    Geddo / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    Aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) ergebe sich jedoch eindeutig, daß der Vertrag eine innerstaatliche Abgabe nicht verbiete, die allein auf inländische Erzeugnisse erhoben werde und dazu bestimmt sei, einen Hilfsfonds für die heimische Erzeugung zu speisen.

    g) Zur fünften Frage sei festzustellen, daß das streitige System unter das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen falle, wie diese in den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613) und vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) definiert worden seien.

  • EuGH, 23.01.1975 - 51/74

    Van der Hulst / Produktschap voor Siergewassen

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    Selbst wenn die Abgabe getrennt von der Bonusregelung zu beurteilen wäre, führe eine entsprechende Anwendung des Urteils des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79) zu der Feststellung, daß sie gleichwohl eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie ein Ausfuhrzoll darstelle.

    Die tiefgreifende Unvereinbarkeit zwischen dem bloßen Bestehen einer nationalen Regelung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art mit der gemeinsamen Marktorganisation werde bestätigt durch die Urteile des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in den Rechtssachen 31/74 (Galli, Slg. 1975, 47) und 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79), vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73 (Van Haaster, Slg. 1974, 1123) und vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1976, 515).

  • EuGH, 30.10.1974 - 190/73

    Van Haaster

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    Die tiefgreifende Unvereinbarkeit zwischen dem bloßen Bestehen einer nationalen Regelung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art mit der gemeinsamen Marktorganisation werde bestätigt durch die Urteile des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in den Rechtssachen 31/74 (Galli, Slg. 1975, 47) und 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79), vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73 (Van Haaster, Slg. 1974, 1123) und vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1976, 515).
  • EuGH, 26.02.1975 - 63/74

    Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    f) Die Frage 4 betreffend Artikel 16 EWG-Vertrag sei anhand des vom Gerichtshof im Urteil vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74 (Cadsky, Slg. 1975, 281) aufgestellten Kriteriums zu prüfen.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    g) Zur fünften Frage sei festzustellen, daß das streitige System unter das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen falle, wie diese in den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613) und vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) definiert worden seien.
  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    Insoweit ist die im Verfahren vor dem High Court bestehende Lage derjenigen nicht unähnlich, die dem Urteil des Gerichtshofes vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78 (Pigs Marketing Board (Northern Ireland)/Redmond, Slg. 1978, 2347) zugrunde liegt; dort hatte das vorlegende Gericht dem Gerichtshof die Vorfrage unterbreitet, welche Vorschriften des Gemeinschaftsrechts für einen Rechtsstreit einschlägig seien, wenn die Beteiligten einander widersprechende rechtliche Einordnungen desselben Sachverhalts vornähmen.
  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    g) Zur fünften Frage sei festzustellen, daß das streitige System unter das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen falle, wie diese in den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613) und vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) definiert worden seien.
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    Jedenfalls müsse sich das innerstaatliche Gericht im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere der Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike, Slg. 1977, 595) und vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthai, Slg. 1978, 629) der Anwendung eines möglicherweise Artikel 92 zuwiderlaufenden Gesetzes so lange enthalten, wie es nicht von dessen Vereinbarkeit überzeugt sei.
  • EuGH, 16.03.1977 - 68/76

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    Die tiefgreifende Unvereinbarkeit zwischen dem bloßen Bestehen einer nationalen Regelung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art mit der gemeinsamen Marktorganisation werde bestätigt durch die Urteile des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in den Rechtssachen 31/74 (Galli, Slg. 1975, 47) und 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79), vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73 (Van Haaster, Slg. 1974, 1123) und vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1976, 515).
  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    Jedenfalls müsse sich das innerstaatliche Gericht im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere der Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike, Slg. 1977, 595) und vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthai, Slg. 1978, 629) der Anwendung eines möglicherweise Artikel 92 zuwiderlaufenden Gesetzes so lange enthalten, wie es nicht von dessen Vereinbarkeit überzeugt sei.
  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

  • EuGH, 23.01.1975 - 31/74

    Galli

  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

    Ein solcher Rückgriff würde jedoch zu unterschiedlichen Lösungen führen, zumal - wie das Urteil vom 26. Juni 1979 (Rechtssache 177/78, Pigs and Bacon Commission/Mc Carren, noch nicht veröffentlicht) zeige - die Möglichkeit einer Rückforderung durch das einzelstaatliche Recht sogar völlig ausgeschlossen sein könne.
  • EuGH, 26.05.2005 - C-283/03

    Kuipers - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung

    32 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass in einem Rechtsstreit, der einen von einer gemeinsamen Marktorganisation erfassten Agrarsektor betrifft, vorrangig das sich unter diesem Blickwinkel stellende Problem zu prüfen ist, da Artikel 38 Absatz 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 32 Absatz 2 EG) den Vorrang der im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik erlassenen besonderen Bestimmungen vor den allgemeinen Vertragsbestimmungen über die Errichtung des Gemeinsamen Marktes sicherstellt (Urteil vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78, Mc Carren, Slg. 1979, 2161, Randnr. 9).

    33 Angewandt auf die vorliegende Rechtssache, bedeutet dieser Grundsatz, dass zunächst die erste und die zweite Frage zu prüfen sind, die das mit der Verordnung Nr. 804/68 errichtete gemeinsame Preissystem sowie Artikel 24 Absätze 1 und 2 dieser Verordnung betreffen, die alle Bestandteil der mit dieser Verordnung geschaffenen gemeinsamen Marktorganisation sind (vgl. analog Urteil Mc Carren, Randnr. 10).

    Mit anderen Worten, ein Mitgliedstaat kann sich auf die genannten Artikel 92 bis 94 über die Beihilfen nicht vorrangig gegenüber den Bestimmungen der Verordnung über die Marktorganisation für den betreffenden Sektor berufen (vgl. analog Urteil Mc Carren, Randnr. 11).

  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Juni 1979 in der Rechtssache 177/78 ( Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg . 1979, 2161 ) entschieden hat, stellt Artikel 38 Absatz 2 EWG-Vertrag den Vorrang der besonderen Bestimmungen des Agrarbereichs vor den allgemeinen Bestimmungen über die Errichtung des Gemeinsamen Marktes sicher .
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