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   EuGH, 28.06.1979 - 255/78   

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https://dejure.org/1979,1243
EuGH, 28.06.1979 - 255/78 (https://dejure.org/1979,1243)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.1979 - 255/78 (https://dejure.org/1979,1243)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 1979 - 255/78 (https://dejure.org/1979,1243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Anselme u.a. / Kommission

    BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - STELLENAUSSCHREIBUNG - ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - ABLEHNUNG EINER BEWERBUNG - BEGRÜNDUNG MIT DER NICHTERFÜLLUNG EINER NICHT AUSDRÜCKLICH AUFGESTELLTEN VORAUSSETZUNG - RECHTSWIDRIGKEIT

  • EU-Kommission

    Anselme u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung von Entscheidungen eines Prüfungsausschusses über die Ablehnung der Aufnahme in ein Auswahlverfahren; Nachweis von Berufserfahrung in den durch eine Stellenbeschreibung ersichtlichen Bereichen; Verfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve für technische ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2; ; Beamtenstatut Anhang III Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - STELLENAUSSCHREIBUNG - ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - ABLEHNUNG EINER BEWERBUNG - BEGRÜNDUNG MIT DER NICHTERFÜLLUNG EINER NICHT AUSDRÜCKLICH AUFGESTELLTEN VORAUSSETZUNG - RECHTSWIDRIGKEIT

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 2323
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.03.1978 - 7/77

    Von Wüllerstorff und Urbair / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.06.1979 - 255/78
    Daher verbieten Sinn und Wesen sowohl des Verwaltungsverfahrens als auch des gerichtlichen Verfahrens eine Auslegung von Artikel 91 Absatz 2, die - vom Buchstaben dieser Bestimmung ausgehend - einzig und allein darauf hinausliefe, das Verfahren ohne jeden Nutzen zu verlängern." (EuGH 16. März 1978 - von Wüllerstorff und Urbair/Kommission, 7/77 - Slg. 1978, 769, Randnrn.

    In ihrer Gegenerwiderung trägt die Kommission vor, das Urteil in der Rechtssache 7/77 (von Wüllerstorff und Urbair/Kommission - Slg. 1978, 769) stelle eine geradlinige Fortsetzung der in den Urteilen Marcato (Marcato/Kommission, 44/71, - Slg. 1972, 427 und Marcato/Kommission 37/72, - Slg. 1973, 361) aufgestellten Rechtsprechung dar, die durch das Urteil Salerno (EuGH 30. November 1978 - Salerno u. a./Kommission, 4, 19 und 28/78 - Slg. 1978, 2403) bestätigt worden sei.

  • EuGH, 30.11.1978 - 4/78

    Salerno u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.06.1979 - 255/78
    In ihrer Gegenerwiderung trägt die Kommission vor, das Urteil in der Rechtssache 7/77 (von Wüllerstorff und Urbair/Kommission - Slg. 1978, 769) stelle eine geradlinige Fortsetzung der in den Urteilen Marcato (Marcato/Kommission, 44/71, - Slg. 1972, 427 und Marcato/Kommission 37/72, - Slg. 1973, 361) aufgestellten Rechtsprechung dar, die durch das Urteil Salerno (EuGH 30. November 1978 - Salerno u. a./Kommission, 4, 19 und 28/78 - Slg. 1978, 2403) bestätigt worden sei.
  • EuGH, 15.03.1973 - 37/72

    Marcato / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.06.1979 - 255/78
    In ihrer Gegenerwiderung trägt die Kommission vor, das Urteil in der Rechtssache 7/77 (von Wüllerstorff und Urbair/Kommission - Slg. 1978, 769) stelle eine geradlinige Fortsetzung der in den Urteilen Marcato (Marcato/Kommission, 44/71, - Slg. 1972, 427 und Marcato/Kommission 37/72, - Slg. 1973, 361) aufgestellten Rechtsprechung dar, die durch das Urteil Salerno (EuGH 30. November 1978 - Salerno u. a./Kommission, 4, 19 und 28/78 - Slg. 1978, 2403) bestätigt worden sei.
  • EuGH, 14.06.1972 - 44/71

    Marcato / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.06.1979 - 255/78
    In ihrer Gegenerwiderung trägt die Kommission vor, das Urteil in der Rechtssache 7/77 (von Wüllerstorff und Urbair/Kommission - Slg. 1978, 769) stelle eine geradlinige Fortsetzung der in den Urteilen Marcato (Marcato/Kommission, 44/71, - Slg. 1972, 427 und Marcato/Kommission 37/72, - Slg. 1973, 361) aufgestellten Rechtsprechung dar, die durch das Urteil Salerno (EuGH 30. November 1978 - Salerno u. a./Kommission, 4, 19 und 28/78 - Slg. 1978, 2403) bestätigt worden sei.
  • EuGH, 19.05.1983 - 306/81

    Verros / Parlament

    Die Ablehnung eines Bewerbers wegen Nichterfüllung eines Alterskriteriums, auf das die im Amtsblatt veröffentlichte Stellenausschreibung nicht hingewiesen habe, verstoße nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gegen Artikel 5 Absatz 1 des Anhangs III zum Statut (Urteil vom 14.12.1965 in der Rechtssache 21/65, Slg. S. 1359, und vom 28.6.1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme und Constant, Slg. S. 2323).

    Mit einem zweiten Angriffsmittel trägt der Kläger vor, die Ablehnung seiner Bewerbung verletze Artikel 5 Absatz 1 des Anhangs III zum Statut; er greift insoweit die bereits in der Klageschrift gemachten Ausführungen auf und verweist auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere die Urteile vom 30.10.1974 in der Rechtssache 188/73, Grassi, Slg. S. 1099, und vom 28.6.1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme und Constant, Slg. S. 2323).

  • EuGH, 19.05.1983 - 289/81

    Mavridis / Parlament

    Wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78 (Anselme, Slg. S. 2323) ergebe, genüge es nicht, daß die Bewerber auf die Existenz einer Zulassungsvoraussetzung schließen könnten, sondern diese Voraussetzung müsse ausdrücklich in der Stellenausschreibung selbst aufgeführt sein; anderenfalls sei die auf eine derartige Voraussetzung gestützte Ablehnung eines Bewerbers rechtswidrig.

    22 Was die Durchführung von Einstellungsverfahren betrifft, so hat der Gerichtshof bereits auf die entscheidende Rolle hingewiesen, die der Stellenausschreibung im Rahmen des Einstellungsverfahrens nach Artikel 29 Absatz 1 des Statuts zukommt und die gerade darin besteht, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der für die zu besetzende Stelle notwendigen Voraussetzungen zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen (so vor allem in dem Urteil vom 28.6. 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/Kommission, Slg. S. 2323, und in dem Urteil vom 18.2.1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. S. 661).

  • EuG, 22.06.1990 - T-32/89

    Georges Marcopoulos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Da es sich um ein allgemeines Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve handelt, sind die Rechte des Klägers angemessen gewahrt, wenn die Anstellungsbehörde das Auswahlverfahren zur Aufstellung einer Reserveliste von Dolmetschern griechischer Sprache für den Kläger wiedereröffnet, ohne daß Veranlassung besteht, das gesamte Ergebnis des Auswahlverfahrens in Frage zu stellen oder die auf seiner Grundlage ausgesprochenen Ernennungen aufzuheben ( siehe die Urteile vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75, Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563, vom 30. November 1978, a. a. O., vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/Kommission, Slg. 1979, 2323, vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661, und vom 13. Mai 1982 in der Rechtssache 16/81, Alaimo/Kommission, Slg. 1982, 1559, das Urteil vom 9. Juni 1983 in der Rechtssache 225/82, Verzyck/Kommission, Slg. 1983, 1991, und die Schlussanträge der Generalanwältin Rozès in dieser Rechtssache, Slg. 1983, 2010, sowie das Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - C-243/18

    Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy/ Galocha - Rechtsmittel - Öffentlicher

    36 Vgl. z. B. Urteil vom 28. Juni 1979, Anselme und Constant/Kommission (255/78, EU:C:1979:175, Rn. 15).
  • EuG, 16.10.1990 - T-132/89

    Vincenzo Gallone gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Ebensowenig ist es Sache des Gerichts, den Inhalt einer Prüfung im einzelnen zu beanstanden, es sei denn, er überschritte den in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens gezogenen Rahmen oder wäre dem Zweck der Prüfung oder des Auswahlverfahrens nicht angemessen ( vergleiche Urteile des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123; vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/Kommission, Slg. 1979, 2323; vom 1. Oktober 1981 in der Rechtssache 268/80, Guglielmi/Parlament, Slg. 1981, 2295; vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661; vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421; vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 39/83, Fabius/Kommission, Slg. 1984, 627; vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86, Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643; vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., und vom 24. März 1988 in der Rechtssache 228/86, Goossens/Kommission, Slg. 1988, 1819 ).
  • EuG, 07.09.2022 - T-713/20

    OQ/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung des

    Diese Bestimmung dient u. a. zur Wahrung der entscheidenden Rolle, die die Ausschreibung des Auswahlverfahrens nach dem Statut zu spielen hat und die gerade darin besteht, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der für die fragliche Stelle notwendigen Voraussetzungen zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen und welche Nachweise für die Arbeit des Prüfungsausschusses von Wichtigkeit und daher den Bewerbungsunterlagen beizufügen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Juni 1979, Anselme und Constant/Kommission, 255/78, EU:C:1979:175, Rn. 9, und vom 28. November 1991, Van Hecken/CES, T-158/89, EU:T:1991:63, Rn. 23).
  • EuG, 28.11.1991 - T-158/89

    Guido van Hecken gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte - Aufhebung der

    Die entscheidende Rolle der Ausschreibung des Auswahlverfahrens nach dem Statut besteht darin, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der für die fragliche Stelle notwendigen Voraussetzungen zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/Kommission, Slg. 1979, 2323, vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, a. a. O., und vom 19. Mai 1983 in der Rechtssache 289/81, Mavridis/Parlament, Slg. 1983, 1731) und welche Nachweise für die Arbeit des Prüfungsausschusses von Wichtigkeit und daher den Bewerbungsunterlagen beizufügen sind.
  • EuGH, 28.11.1996 - C-119/96

    Ryan-Sheridan / FEACVT

    47 Dazu ist zu bemerken, daß die entscheidende Funktion der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens nach ständiger Rechtsprechung darin besteht, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der Anforderungen für die fragliche Stelle zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme und Constant/Kommission, Slg. 1979, 2323, Randnr. 9, und vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661, Randnr. 9; siehe auch Urteile des Gerichts vom 17. Mai 1995 in der Rechtssache T-16/94, Benecos/Kommission, Slg. ÖD 1995, II-335, Randnr. 18, und vom 24. Juni 1993 in der Rechtssache T-69/92, Seghers/Rat, Slg. 1993, II-651, Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1993 - C-242/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Alessandro Albani und andere. -

    Urteil vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75 (Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563, Randnr. 17), Urteil vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4/78, 19/78 und 28/78 (Salerno u. a/Kommission, Sig. 1978, 2403, Randnr. 35), Urteil vom 5. April 1979 in der Rechtssache 117/78 (Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613, Randnr. 25), Urteil vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78 (Heirwegh u. a/Kommission, Slg. 1979, 2323, Randnr. 15), Urteil vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81 (Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661, Randnr. 13), Urteil vom 13. Mai 1982 in der Rechtssache 16/81 (Alaimo/Kommission, Slg. 1982, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.1989 - 225/87

    Patricia Belardinelli und andere gegen Gerichtshof der Europäischen

    Die entscheidende Rolle der Stellenausschreibung besteht nach dem Statut nämlich gerade darin, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der für die fragliche Stelle notwendigen Voraussetzungen zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen." (Randnr. 9; siehe auch das Urteil vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/Kommission, Slg. 1979, 2323, und das Urteil vom 19. Mai 1983 in der Rechtssache 289/81, Mavridis/Parlament, Slg. 1983, 1731)2.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1981 - 785/79

    Adriano Pizziolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Urlaub aus

  • EuG, 24.06.1993 - T-69/92

    Willy Seghers gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Modalitäten

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1983 - 144/82

    Armelle Detti gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 67/81

    Marie Hélène Ruske gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte:

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