Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.1979 - 32/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,173
EuGH, 12.07.1979 - 32/78 (https://dejure.org/1979,173)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1979 - 32/78 (https://dejure.org/1979,173)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1979 - 32/78 (https://dejure.org/1979,173)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    BMW Belgium / Kommission

    1 . WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - EINLEITUNG AUF ANTRAG EINER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON , DIE KEIN BERECHTIGTES INTERESSE HAT - KEINE AUSWIRKUNG AUF DIE RECHTSMÄSSIGKEIT DER ENTSCHEIDUNG - RECHT DER KOMMISSION , DAS VERFAHREN VON AMTS WEGEN EINZULEITEN

  • EU-Kommission

    BMW Belgium / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Geldbuße; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Verhängen eines Exportverbotes

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 2; ; VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 4; ; VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - EINLEITUNG AUF ANTRAG EINER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON , DIE KEIN BERECHTIGTES INTERESSE HAT - KEINE AUSWIRKUNG AUF DIE RECHTSMÄSSIGKEIT DER ENTSCHEIDUNG - RECHT DER KOMMISSION , DAS VERFAHREN VON AMTS WEGEN EINZULEITEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 2435
  • GRUR Int. 1980, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)

  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE

    26 Zum Urteil vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78 (BMW Belgium u. a./Kommission, Slg. 1979, 2435) führte das Gericht aus:.

    "169 Im Urteil BMW Belgium u. a./Kommission prüfte der Gerichtshof zur Klärung der Frage, ob eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages zwischen BMW Belgium und ihren belgischen Vertragshändlern vorlag, die Handlungen, aus denen sich das Vorliegen einer Vereinbarung ergeben konnte - konkret waren dies Rundschreiben an die belgischen Vertragshändler -, "sowohl unter Berücksichtigung ihres Inhalts als auch des tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem sie zu sehen sind, und des Verhaltens der Parteien" und kam zu dem Ergebnis, dass sich die fraglichen Rundschreiben "als Äußerung des Willens darstellen, jegliche Ausfuhr neuer BMW-Fahrzeuge aus Belgien zu unterbinden" (Randnr. 28).

  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    In seinem Urteil vom 12. Juli 1979, BMW Belgium u. a./Kommission (32/78, 36/78 bis 82/78, Slg. 1979, 2435, Rn. 24), habe der Gerichtshof selbst anerkannt, dass durch das Bestehen einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zwischen einer Muttergesellschaft und einer Tochtergesellschaft weder Unterschiede im Verhalten noch Unterschiede der Interessen zwischen beiden Gesellschaften ausgeschlossen würden.

    Aus denselben Gründen wird die oben in Rn. 21 des vorliegenden Urteils genannte kapitalbezogene Vermutung und ihre Anwendung durch die Kommission in der angefochtenen Entscheidung auch durch die Erwägungen im Urteil BMW Belgium u. a./Kommission (oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 24), auf die sich die Klägerinnen berufen, nicht in Frage gestellt.

    In Rn. 241 der angefochtenen Entscheidung hat sie dargelegt, warum dies ihrer Auffassung nach auch für ein weiteres, in Rn. 240 der angefochtenen Entscheidung zusammengefasstes Argument der Klägerin zu 1 gelte, das sich auf das Urteil BMW Belgium u. a./Kommission (oben in Rn. 45 angeführt) bezieht.

    In diesen Zusammenhang gehört auch das Vorbringen in Bezug auf das Urteil BMW Belgium u. a./Kommission (oben in Rn. 45 angeführt).

    Auch das Argument, das die Klägerinnen aus dem Urteil BMW Belgium u. a./Kommission (oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 24) ableiten wollen, ist zurückzuweisen.

    Sie hatte, nachdem sie über die von ihrer Tochtergesellschaft und den Vertragshändlern getroffenen Entscheidungen unterrichtet worden war, zum Ausdruck gebracht, dass sie den allgemeinen Charakter des beschlossenen Ausfuhrverbots missbillige (Urteil BMW Belgium u. a./Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 11).

    Es ist somit offensichtlich, dass sich der Gerichtshof in seinem Urteil BMW Belgium u. a./Kommission (oben in Rn. 45 angeführt) nicht mit der Frage zu befassen hatte, ob eine Muttergesellschaft trotz der von ihr erklärten Missbilligung für das wettbewerbswidrige Verhalten ihrer Tochtergesellschaft haftbar gemacht werden kann.

    Nach den Erwägungen in den Rn. 114 und 115 des vorliegenden Urteils ist die Feststellung, dass der Sachverhalt in der Rechtssache, in der das Urteil BMW Belgium u. a./Kommission (oben in Rn. 45 angeführt) ergangen ist, anders liegt als im vorliegenden Fall, richtig und das Argument, das die Klägerinnen aus diesem Urteil ableiten wollen, bereits deshalb zurückzuweisen.

  • EuG, 27.09.2006 - T-168/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG TEILWEISE FÜR NICHTIG, MIT DER GLAXO

    7 und 18, vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78, 36/78 und 82/78, BMW Belgium/Kommission, Slg. 1979, 2435, Randnrn.

    Ebenso wenig kann sie sich darauf berufen, wie sie es ebenfalls in ihren Schriftsätzen tut, dass unter Berücksichtigung der Rechtsprechung auch das Nebeneinander unterschiedlicher verschiedener staatlicher Regelungen in diesem Bereich nicht entscheidend sei (Urteil BMW Belgium/Kommission, oben zitiert in Randnr. 115, Randnr. 5, und Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache T-175/95, BASF/Kommission, Slg. 1999, II-1581, Randnrn. 121 bis 123 und 136).

    141 Somit lässt sich keine Parallele ziehen zwischen den von der Kommission angeführten Fällen, die, wie diese in der mündlichen Verhandlung selbst dargelegt hat, Preisstoppmaßnahmen für Neuwagen (Urteil BMW Belgium/Kommission, oben zitiert in Randnr. 115, Randnr. 5) oder Autoreparaturlacke (Urteil BASF/Kommission, oben zitiert in Randnr. 139, Randnr. 123) betrafen, die in nur einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft galten, und der vorliegenden Rechtssache, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die letztlich von den Mitgliedstaaten festgesetzten Preise der fraglichen Waren ungeachtet eines Restwettbewerbs, der im Spiel des Parallelhandels zum Ausdruck kommen kann, strukturbedingt dem Spiel von Angebot und Nachfrage entzogen und in der gesamten Gemeinschaft unterschiedlich sind.

  • EuGH, 06.10.2009 - C-501/06

    DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON

    Zum Parallelhandel hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Vereinbarungen, mit denen dieser Handel begrenzt oder verboten werden soll, grundsätzlich eine Verhinderung des Wettbewerbs bezwecken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 1978, Miller International Schallplatten/Kommission, 19/77, Slg. 1978, 131, Randnrn. 7 und 18, und vom 12. Juli 1979, BMW Belgium u. a./Kommission, 32/78, 36/78 bis 82/78, Slg. 1979, 2435, Randnrn. 20 bis 28 und 31).
  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM

    Unter bestimmten Umständen sind auch Maßnahmen, die ein Hersteller dem Anschein nach einseitig im Rahmen ständiger Beziehungen zu seinen Vertriebshändlern trifft oder durchsetzt, als Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages angesehen worden (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78, BMW Belgium u. a./Kommission, Slg. 1979, 2435, Randnrn.

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich aber auch, dass die Kommission bei einem anscheinend einseitigen Verhalten eines Herstellers im Rahmen seiner vertraglichen Beziehungen zu Wiederverkäufern nur dann davon ausgehen darf, dass es in Wirklichkeit Grundlage einer Vereinbarung zwischen Unternehmen im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages ist, wenn sie das Vorliegen einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der übrigen Partner zum Verhalten des Herstellers nachweist (vgl. in diesem Sinne die Urteile BMW Belgium u. a./Kommission, Randnrn. 28 bis 30, AEG/Kommission, Randnr. 38, Ford-Werke und Ford of Europe/Kommission, Randnr. 21, Metro II, Randnrn. 72 und 73, Sandoz, Randnrn. 7 bis 12, und Bayerische Motorenwerke, Randnrn.

    Aus den gleichen Gründen können sich weder die Kommission noch der BAI zur Stützung ihrer These der Existenz einer Zustimmung der Großhändler im vorliegenden Fall mit Erfolg auf die Erwägungen des Gerichtshofes in seinen Urteilen BMW Belgium u. a./Kommission, AEG/Kommission sowie Ford-Werke und Ford of Europe/Kommission berufen.

    Im Urteil BMW Belgium u. a./Kommission prüfte der Gerichtshof zur Klärung der Frage, ob eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages zwischen BMW Belgium und ihren belgischen Vertragshändlern vorlag, die Handlungen, aus denen sich das Vorliegen einer Vereinbarung ergeben konnte - konkret waren dies Rundschreiben an die belgischen Vertragshändler -, "sowohl unter Berücksichtigung ihres Inhalts als auch des tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem sie zu sehen sind, und des Verhaltens der Parteien" und kam zu dem Ergebnis, dass sich die fraglichen Rundschreiben "als Äußerung des Willens darstellen, jegliche Ausfuhr neuer BMW-Fahrzeuge aus Belgien zu unterbinden" (Randnr. 28).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-74/04

    Kommission / Volkswagen - Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG -

    21 In Randnummer 56 des angefochtenen Urteils stellte das Gericht fest, dass der von der Kommission vertretenen Ansicht eindeutig die von Volkswagen angeführten Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78 (BMW Belgium u. a./Kommission, Slg. 1979, 2435) und vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87 (Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45) sowie das Urteil des Gerichts in der Rechtssache Bayer/Kommission entgegenstünden.

    46 Was die zweite Möglichkeit angeht, nämlich das Fehlen einschlägiger Vertragsbestimmungen, setzt das Vorliegen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung der Händler zu der Maßnahme des Kraftfahrzeugherstellers voraus (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil BMW Belgium u. a./Kommission, Randnrn. 28 bis 30).

  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE

    Immer hängt die Zurechnung des Verhaltens der Tochtergesellschaft davon ab, dass die tatsächliche Ausübung von Leitungsmacht festgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile ICI/Kommission, zitiert in Randnr. 85, Randnrn. 132 bis 141, vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78, BMW Belgium u. a./Kommission, Slg. 1979, 2435, Randnr. 24, und Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission, zitiert in Randnr. 171, Randnr. 23).
  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

    Insoweit sei auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78 (BMW Belgium u. a./Kommission, Slg. 1979, 2435, Randnr. 53) zu verweisen, wonach die Kommission bei der Ausübung des Ermessens, über das sie in Bezug auf die Verhängung einer Geldbuße verfüge, völlig frei sei.

    54 Entgegen den Behauptungen der Klägerin könne dem oben in Randnummer 43 angeführten Urteil BMW Belgium u. a./Kommission insoweit nicht entnommen werden, dass sich diese Kontrolle nicht auf die Entscheidung erstrecke, ob eine Geldbuße festgesetzt werde.

    Insoweit kann aus der Tatsache, dass der Gerichtshof in dem von der Klägerin genannten Urteil (oben in Randnr. 43 angeführtes Urteil BMW Belgium u. a./Kommission, Randnr. 53) anerkannt hat, dass der Umstand, dass die Kommission in früheren Fällen gleicher Art die Festsetzung einer Geldbuße gegen bestimmte Wirtschaftsteilnehmer nicht für erforderlich gehalten hat, nicht zum Wegfall dieser ihr ausdrücklich durch die Verordnung Nr. 17 verliehenen Befugnis führen kann, sofern die Voraussetzungen für deren Ausübung vorliegen, nicht geschlossen werden, dass es im Ermessen der Kommission stünde, keine Geldbuße zu verhängen, ohne dass sie dabei verpflichtet wäre, die Selbstbeschränkung der Ausübung ihres Ermessens durch die Leitlinien und die Mitteilung über Zusammenarbeit und vor allem die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit, sowie allgemein die praktische Wirksamkeit der Artikel 81 EG und 82 EG und den aus Artikel 4 Absatz 1 EG folgenden Grundsatz des freien Wettbewerbs zu beachten.

  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission

    Schließlich habe das Gericht in Randnummer 169 des von der Rechtsmittelführerin angeführten Urteils Bayer/Kommission ein anderes Urteil des Gerichtshofes ausgelegt, das ebenfalls die Bayerische Motorenwerke AG betroffen habe, nämlich das Urteil vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78 (BMW Belgium u. a./Kommission, Slg. 1979, 2435).

    Der Vergleich zwischen diesem Urteil und dem vorerwähnten Urteil Bayerische Motorenwerke zeige nur, dass eine scheinbar einseitige Handlung (wie die Aufforderung eines Kraftfahrzeugherstellers an seine Vertragshändler oder die einseitige Belieferung dieser Händler durch den Hersteller) in Wirklichkeit eine Vereinbarung darstelle, wenn sie im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen erfolge, die einer im Voraus getroffenen allgemeinen Vereinbarung unterlägen (vgl. Urteile Ford/Kommission und Bayerische Motorenwerke, zitiert vom Gericht in Randnr. 236 des angefochtenen Urteils), oder wenn die Händler durch ein bestimmtes Verhalten als Reaktion auf die Maßnahme ihre Zustimmung zum Ausdruck gebracht hätten (Urteil BMW Belgium u. a./Kommission).

  • EuGH, 24.10.2002 - C-82/01

    Aéroports de Paris / Kommission

    Dazu genügt der Hinweis, dass die Kommission jedenfalls, wie sie selbst unterstrichen hat, von Amts wegen eine Zuwiderhandlung gegen die Artikel 85 und 86 EG-Vertrag feststellen kann (u. a. Urteil vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78, 36/78 und 82/78, BMW Belgium u. a./Kommission, Slg. 1979, 2435, Randnr. 18).
  • EuG, 03.12.2003 - T-208/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuG, 11.03.1999 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-14/89

    Montedipe SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-681/11

    Schenker & Co. u.a. - Wettbewerb - Kartelle - Art. 85 EWG, Art. 81 EG und Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-501/06

    EIN PHARMAUNTERNEHMEN, DAS ZUR EINSCHRÄNKUNG DES PARALLELHANDELS ERHÖHTE

  • EuG, 30.04.2009 - T-12/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE GEGEN DIE NINTENDO-GRUPPE AUF 119,24 MILLIONEN

  • EuG, 10.03.1992 - T-15/89

    Chemie Linz AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 06.10.2009 - C-513/06

    Kommission / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Kartelle - Begrenzung des

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

  • EuGH, 06.10.2009 - C-515/06

    EAEPC / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Kartelle - Begrenzung des

  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

  • EuG, 09.07.2009 - T-450/05

    Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-515/06

    EAEPC / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

  • EuG, 11.03.1999 - T-157/94

    Ensidesa / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-309/94

    KNP BT / Kommission

  • EuG, 17.12.1991 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-3/06

    Groupe Danone / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Geldbuße - Artikel 15

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-155/14

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-519/06

    Aseprofar / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-513/06

    Kommission / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2002 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-82/01

    Aéroports de Paris / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-10/89

    Hoechst AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    KE KELIT / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuG, 14.07.1995 - T-275/94

    Groupement des cartes bancaires "CB" gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-74/04

    Kommission / Volkswagen - Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Artikel 81

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1988 - 246/86

    SC Belasco und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1983 - 100/80

    SA Musique Diffusion française und andere gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1983 - 96/82

    NV IAZ International Belgium und andere gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1989 - 374/87

    Orkem gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht