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   EuGH, 05.12.1979 - 143/77   

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https://dejure.org/1979,590
EuGH, 05.12.1979 - 143/77 (https://dejure.org/1979,590)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.1979 - 143/77 (https://dejure.org/1979,590)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1979 - 143/77 (https://dejure.org/1979,590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Koninklijke Scholten-Honig / Rat und Kommission

    AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - RECHTSVORSCHRIFT , DEREN ERLASS WIRTSCHAFTSPOLITISCHE ENTSCHEIDUNGEN VORAUSSETZT - HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT - VORAUSSETZUNGEN - HINREICHEND QUALIFIZIERTE VERLETZUNG EINER HÖHERRANGIGEN , DIE EINZELNEN SCHÜTZENDEN RECHTSNORM - KEINE ...

  • EU-Kommission

    Koninklijke Scholten-Honig / Rat und Kommission

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Haftung der Gemeinschaft wegen Herbeiführung einer rechtswidrigen Lage durch eine Ermessensentscheidung; Das der Gemeinschaft im Bereich der Agrarpolitik eingeräumte Ermessen; Überprüfung einer Ermessensentscheidung der Gemeinschaft; Überprüfung eines ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - RECHTSVORSCHRIFT , DEREN ERLASS WIRTSCHAFTSPOLITISCHE ENTSCHEIDUNGEN VORAUSSETZT - HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT - VORAUSSETZUNGEN - HINREICHEND QUALIFIZIERTE VERLETZUNG EINER HÖHERRANGIGEN , DIE EINZELNEN SCHÜTZENDEN RECHTSNORM - KEINE ...

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 3583
  • NJW 1980, 1216
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 25.10.1978 - 103/77

    Royal Scholten-Honig / Intervention Board for Agricultural Produce

    Auszug aus EuGH, 05.12.1979 - 143/77
    In den von der Kommission in der Rechtssache 103/77 eingereichten Erklärungen ist auf Seite 27 (französische Fassung) von der Vorbereitung eines Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit der Isoglucose im Vergleich zu Zucker die Rede.

    Die vergleichende Untersuchung der Produktionskosten von Isoglucose einerseits und von Zucker, flüssigem Zucker und Invertzucker andererseits, von der auf Seite 27 (französische Fassung) der Erklärungen der Kommission in der Rechtssache 103/77 die Rede sei, sei mit der auf Seite 27 (französische Fassung) der Klagebeantwortung der Kommission in der Rechtssache 124/77 erwähnten identisch.

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1978 (verbundene Rechtssachen 103 und 145/77, Royal Scholten-Honig (Holdings) Ltd./Intervention Board for Argricultural Produce und Tunnel Refineries Ltd./Intervention Board for Agricultural Produce - Slg. 1978, 2037) ausgeführt, soweit er diesem Antrag Folge leiste, müsse er dies sowohl in den verbundenen Rechtssachen 116, 124 und 143/77 als auch in den Rechtssachen 103 und 145/77 tun.

    5 In seinem Urteil vom 25. Oktober 1978 (verbundene Rechtssachen 103 und 145/77, Royal Scholten-Honig (Holdings) Limited/Intervention Boardfor Agricultural Produce; Tunnel Refineries Limited/Intervention Boardfor Agricultural Produce - Slg. 1978, 2037) hat der Gerichtshof auf die ihm vom High Court of Justice, Queen's Bench Division, Commercial Court, vorgelegten Fragen für Recht erkannt, daß die Verordnung Nr. 1111/77 insoweit ungültig ist, als in ihren Artikeln 8 und 9 eine Produktionsabgabe für Isoglucose in Höhe.

  • EuGH, 25.10.1978 - 145/77
    Auszug aus EuGH, 05.12.1979 - 143/77
    Mit Schreiben vom 8. August 1978 hat die Firma Tunnel Refineries Ltd., Klägerin im Ausgangsverfahren in der Rechtssache 145/77 (Tunnel Refineries Ltd./Intervention Boardfor Agricultural Produce) und Klägerin in der Rechtssache 124/77, im Rahmen der verbundenen Rechtssachen 116, 124 und 143/77 beantragt, der Gerichtshof möge bestimmte Unterlagen berücksichtigen, auf die er mit Schreiben der Klägerin in der Rechtssache 116/77, der Firma G. R. Amylum NV, vom 7. August 1978 hingewiesen worden sei und die sich auf den Preis von auf C-Zucker entfallende Zuckerrüben für das Wirtschaftsjahr 1977/78 bezögen.

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1978 (verbundene Rechtssachen 103 und 145/77, Royal Scholten-Honig (Holdings) Ltd./Intervention Board for Argricultural Produce und Tunnel Refineries Ltd./Intervention Board for Agricultural Produce - Slg. 1978, 2037) ausgeführt, soweit er diesem Antrag Folge leiste, müsse er dies sowohl in den verbundenen Rechtssachen 116, 124 und 143/77 als auch in den Rechtssachen 103 und 145/77 tun.

    Rechtssachen 103 und 145/77) In diesem Urteil hat der Gerichtshof auf die ihm vom High Court of Justice, Queen's Bench Division, Commercial Court, vorgelegten Fragen im Wege der Vorabentscheidung für Recht erkannt, daß die Verordnung Nr. 1111/77 des Rates insoweit ungültig sei, als in ihren Artikeln 8 und 9 eine Produktionsabgabe für Isoglucose in Höhe von 5 RE je 100 kg Trockenstoff für den dem Zuckerwirtschaftsjahr 1977/78 entsprechenden Zeitraum eingeführt worden sei.

    5 In seinem Urteil vom 25. Oktober 1978 (verbundene Rechtssachen 103 und 145/77, Royal Scholten-Honig (Holdings) Limited/Intervention Boardfor Agricultural Produce; Tunnel Refineries Limited/Intervention Boardfor Agricultural Produce - Slg. 1978, 2037) hat der Gerichtshof auf die ihm vom High Court of Justice, Queen's Bench Division, Commercial Court, vorgelegten Fragen für Recht erkannt, daß die Verordnung Nr. 1111/77 insoweit ungültig ist, als in ihren Artikeln 8 und 9 eine Produktionsabgabe für Isoglucose in Höhe.

  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.12.1979 - 143/77
    a./Rat und Kommission - Slg. 1978, 1209) darzulegen, ob die möglicherweise entstandenen Verluste ihrer Art nach der Gemeinschaft nach Artikel 215 EWG- Vertrag überbürdet werden könnten.

    In diesem Sinne hat der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 25. Mai 1978 (verbundene Rechtssachen 83/76 u. a., Bayrische HNL Vermehrungsbetrieb u. a./Rat und Kommission - Slg. 1978, 12109) entschieden.

  • EuGH - 153/77 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Scholten-Honig / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.12.1979 - 143/77
    Der Rat bemerkt zunächst, die Klägerin in der Rechtssache 143/77 habe im Gegensatz zu den beiden anderen Klägerinnen den Anfang eines Beweises für einen möglichen Kausalzusammenhang zwischen ihrem angeblichen Schaden und der Verordnung Nr. 1111/77 beigebracht, und fügt an, die Ursache für den Schaden, den diese Klägerin erlitten habe, liege nach der von dieser in der Haftungssache 153/77 eingereichten Klageschrift zeitlich vor dem Erlaß der Verordnung Nr. 1111/77. In diesem Schriftsatz heiße es nämlich unter anderem (S. 34): "Die Isoglucoseherstellung wäre nicht unrentabel geworden, wenn die Erstattung bei der Erzeugung nicht abgeschafft worden wäre.

    In ihrer Klageschrift in der Rechtssache 153/77 habe sie ausgeführt, daß die Isoglucoseherstellung wegen der Aufhebung dieser Regelung über eine Erstattung bei der Erzeugung unrentabel geworden sei.

  • EuGH, 05.07.1977 - 116/76

    Granaria

    Auszug aus EuGH, 05.12.1979 - 143/77
    Nach Ansicht der Klägerin sieht der Gerichtshof selbst die in Artikel 39 Absatz 1 EWG-Vertrag festgelegten Ziele in Verbindung mit dem Diskriminierungsverbot in Artikel 40 Absatz 3 als Maßstab für die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen an, die in der Gemeinschaft auf dem Agrarsektor getroffen würden (Rechtssache 116/76, Granaría).
  • EuGH, 02.12.1971 - 5/71

    Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.12.1979 - 143/77
    Gehen die der Klägerin entstandenen Verluste gemäß Artikel 215 EWG- Vertrag zu Lasten der Gemeinschaft? Auf der Grundlage der von Generalanwalt Capotorti in den verbundenen Rechtssachen 83 und 94/76, 4, 15 und 40/77 (Magermilchpulver-Sachen, Bayerische HNL Vermehrungsbetriehe & Co. KG. u. a./Rat und Kommission - bereits zitiert) angeführten Kriterien glaubt die Klägerin, daß im vorliegenden Fall eine "hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, die einzelnen schützenden Rechtsnorm" im Sinne der ständigen Rechtsprechnung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat - Slg. 1971, 975) vorliege, so daß die der Klägerin entstandenen Verluste nach Artikel 215 EWG-Vertrag zu Lasten der Gemeinschaft gingen.
  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    Auszug aus EuGH, 05.12.1979 - 143/77
    So gesehen betreffe die dritte Frage des Gerichtshofes ein sehr schwieriges Problem, das sich auf die Frage beziehe, welche Regelung auf "gleichartige Erzeugnisse, die miteinander im Wettbewerb stehen", auf "substituierbare Erzeugnisse" oder, um die vom Gerichtshof selbst in den verbundenen Rechtssachen 117/76 und 16/77 (Randnummer 8 der Entscheidungsgründe) verwandten Ausdruck zu gebrauchen, auf Erzeugnisse anzuwenden sei, für die "vergleichbare Sachverhalte bestehen" - in denen also das eine "in seiner herkömmlichen spezifischen Verwendung durch" das andere "ersetzt werden kann" - und die folglich kraft des allgmeinen Gleichheitsgrundsatzes gleich behandelt werden müßten.
  • EuGH, 17.12.1981 - 197/80

    Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission

    b) Der Gerichtshof habe unter anderem in den Urteilen vom 5. Dezember 1979 in den verbundenen Rechtssachen 116 und 124/77 (Amylum, Slg. 1979, 3497) und in der Rechtssache 143/77 (Scholten-Honig, Slg. 1979, 3583) entschieden, ein einzelner, der sich durch einen gemeinschaftlichen Rechtsetzungsakt verletzt glaube, weil dieser rechtswidrig sei, könne dessen Gültigkeit, wenn seine Durchführung nationalen Behörden obliege, anläßlich dieser Durchführung vor einem nationalen Gericht im Rahmen eines Rechtsstreits gegen die nationale Behörde bestreiten.
  • EuG, 18.09.1995 - T-167/94

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen

    89 Da die Gemeinschaftsorgane ihre dem Kläger gegenüber bestehende Pflicht zur Sorgfalt und zur ordnungsgemässen Verwaltung folglich nicht völlig verkannt, sondern lediglich den Umfang ihrer diesem Grundsatz zu entnehmenden Verpflichtungen falsch eingeschätzt haben, kann der Verstoß gegen das Sorgfaltsprinzip im vorliegenden Fall nicht als hinreichend qualifizierter oder als offensichtlicher und erheblicher Verstoß im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes eingestuft werden (Urteile in der Rechtssache HNL u. a./Rat und Kommission, a. a. O., sowie vom 5. Dezember 1979 in den Rechtssachen 116/77 und 124/77, Amylum und Tunnel Refineries/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3497, und in der Rechtssache 143/77, Koninklijke Scholten-Honig/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3583).
  • EuGH, 18.05.1993 - C-220/91

    Kommission / Stahlwerke Peine-Salzgitter

    Was im übrigen den Begriff der Willkür anbelangt, der sich nur in den Urteilen vom 5. Dezember 1979 in den Rechtssachen 116/77 und 124/77 (Amylum/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3497) und 143/77 (Koninklijke Scholten-Honig/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3583) findet ° auf das letztere Urteil beruft sich die Kommission °, so gestattet er nicht die Annahme, daß die Feststellung eines an Willkür grenzenden Verhaltens notwendige, textlich wiederzugebende Voraussetzung dafür sei, daß die Haftung der Gemeinschaft im Rahmen des EWG-Vertrags nach der erwähnten Rechtsprechung des Gerichtshofes ausgelöst werde.
  • EuG, 12.12.1996 - T-177/94

    Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen

    4 bis 6, vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 9, und vom 5. Dezember 1979 in der Rechtssache 143/77, Koninklijke Scholten Honig/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3583, Randnr. 10).
  • EuG, 27.06.1991 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Dezember 1979 in der Rechtssache 143/77 (Scholten-Honig/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3583) fügt die Beklagte hinzu, die Haftung der Gemeinschaft werde nur durch ein Verhalten ausgelöst, das "an Willkür grenze".
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-14/01

    Niemann

    15: - Urteile vom 5. Dezember 1979 in der Rechtssache 143/77 (Koninklijke Scholten-Honig/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3583, Randnr. 10), vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88 (Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 8), vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-354/95 (National Farmers' Union u. a., Slg. 1997, I-4559, Randnr. 50) und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97 (Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 74).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-328/00

    Weber

    8: - Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-354/95 (National Farmers Union, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 50), vom 13. November 1990 in der Rechtssache 331/88 (Fedesa, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 8), und vom 5. Dezember 1979 in der Rechtssache 143/77 (Koninklijke Scholten-Honig, Slg. 1979, 3583, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990 - 119/88

    AERPO und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Isoglucose-Fällen (verbundene Rechtssachen 116/77 und 124/77, Amylum/ Rat und Kommission, Slg. 1979, 3497, Randnr. 16; 143/77, KSH/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3583, Randnr. 13) ausgeführt hat, muß daher in derartigen Fällen geprüft werden, ob eine offenkundige und erhebliche Überschreitung der Grenzen vorliegt, die die Kommission bei der Ausübung ihres Ermesssens im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu beachten hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.1984 - 62/83

    Eximo Molkereierzeugnisse Handelsgesellschaft mbH gegen Kommission der

    Den Begründungser- 1 - Urteil vom 2.12.1971 in der Rechtssache 5/7! - Aktien-Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1971, 975; Urteil vom 5.12.1979 in der Rechtssache 143/77 - Koninklijke Scholten-Honig NV/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1979, 3583.2 - Urteil vom 25.5.1978 in den verbundenen Rechtssachen 83 und 94/76, 4, 15 und 40/77 - Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe GmbH & Co. KG und andere/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften-, Slg. 1978, 1209.
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