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   EuGH, 25.01.1979 - 98/78   

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https://dejure.org/1979,87
EuGH, 25.01.1979 - 98/78 (https://dejure.org/1979,87)
EuGH, Entscheidung vom 25.01.1979 - 98/78 (https://dejure.org/1979,87)
EuGH, Entscheidung vom 25. Januar 1979 - 98/78 (https://dejure.org/1979,87)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    1 . KOMPLEXER WIRTSCHAFTLICHER SACHVERHALT - BEURTEILUNG - VERWALTUNG - ERMESSENSSPIELRAUM - UMFANG - RICHTERLICHE KONTROLLE - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Racke / Hauptzollamt Mainz

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 649/73; ; Verordnung Nr. 741/73; ; Verordnung Nr. 811/73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. KOMPLEXER WIRTSCHAFTLICHER SACHVERHALT - BEURTEILUNG - VERWALTUNG - ERMESSENSSPIELRAUM - UMFANG - RICHTERLICHE KONTROLLE - GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 69
  • NJW 1979, 1771 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 07.07.1976 - 7/76

    IRCA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 25.01.1979 - 98/78
    Die Kommission erinnert daran, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 7/76 (IRCA/Staatliche Finanzverwaltung, Slg. 1976, 1213) ausdrücklich von der Gültigkeit der Verordnung Nr. 649/73 mit Wirkung vom 26. Februar 1973 ausgegangen sei.

    Die Kommission äußert sich gleichwohl zu den Vorabentscheidungsfragen, da dem Gerichtshof im Unterschied zu der vorliegenden Rechtssache die verspätete Veröffentlichung zu dem Zeitpunkt, zu dem er sein Urteil in der Rechtssache 7/76 erlassen habe, noch nicht bekannt gewesen sei und sich seine Entscheidung auf einen Fall bezogen habe, in dem für bereits bisher in den Währungsausgleich einbezogene Waren die Währungsausgleichsbeträge durch die fragliche Verordnung neu festgesetzt worden seien.

    Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang außerdem auf Randnummer 24 der Entscheidungsgründe des bereits angeführten Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 7/76, IRCA.

    4. Die Geltung der Verordnung Nr. 741/73 für die Zeit ab 12. März 1973 könne, so trägt die Kommission vor, aus dem bereits zitierten Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 7/76, IRCA, gefolgert werden.

    Gegen die Erstreckung der Geltung der Verordnung Nr. 811/73 auf einen kurzen Zeitraum vor ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt bestünden nach der bereits angeführten Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 7/76, IRCA, keine Bedenken.

  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuGH, 25.01.1979 - 98/78
    rungen der Kommission A - Zur ersten Vorabentscheidungsfrage 1. Zu dem Argument, das die Klägerin des Ausgangsverfahrens vor dem Bundesfinanzhof als erstes geltend gemacht hat, bemerkt die Kommission, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 5/73 (Balkan/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1973, 1091) anerkannt, daß nur eine generelle Regelung für alle Ein- oder Ausfuhren, unabhängig davon, in welcher Währung und zu welcher Zeit die zugrunde liegenden Verträge abgeschlossen worden seien, sachgerecht sei.

    Sie hat in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Urteile des Gerichtshofs vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 55/75 (Balkan/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1976, 19) und vom 25. Mai 1978 in der Rechtssache 136/77 (A. Racke/Hauptzollamt Mainz) verwiesen.

    Denn, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 24. Oktober 1973 (Rechtssache 5/73, Balkan-Import-Export GmbH, Slg. 1973, 1091) ausgeführt hat, verlangt die Praktikabilität des Währungsausgleichssystems eine allgemeine Regelung, die für sämtliche Ein- und Ausfuhren gilt, ohne den Besonderheiten der Verträge, wie etwa der Währung, in der sie geschlossen wurden, oder dem Zeitpunkt ihres Abschlusses, Rechnung zu tragen.

  • EuGH, 31.03.1977 - 88/76

    Exportation des Sucres / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.1979 - 98/78
    Die Kommission weist darauf hin, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 31. März 1977 in der Rechtssache 88/76 (Société pour l'exportation des sucres/Kommission, Slg. 1977, 709) entschieden habe, daß für die Frage, wann eine Verordnung als veröffentlicht im Sinne des Artikels 191 des Vertrages anzusehen sei, auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Veröffentlichung im Amtsblatt abzustellen sei.

    Anders als die in der Rechtssache 88/76, Société pour l'exportation des sucres, in Frage stehende Verordnung Nr. 1579/76 der Kommission (ABl. L 172 vom 1. Juli 1976, S. 59) habe die Verordnung Nr. 649/73 ausdrücklich auch auf bei ihrer Veröffentlichung bereits abgelaufene Zeiträume angewandt werden sollen; die kurzfristige Verzögerung bei der Herausgabe des Amtsblattes habe zu keiner Änderung der vorgesehen Situation geführt.

  • EuGH, 25.05.1978 - 136/77

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus EuGH, 25.01.1979 - 98/78
    Sie hat in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Urteile des Gerichtshofs vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 55/75 (Balkan/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1976, 19) und vom 25. Mai 1978 in der Rechtssache 136/77 (A. Racke/Hauptzollamt Mainz) verwiesen.
  • EuGH, 22.01.1976 - 55/75

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuGH, 25.01.1979 - 98/78
    Sie hat in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Urteile des Gerichtshofs vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 55/75 (Balkan/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1976, 19) und vom 25. Mai 1978 in der Rechtssache 136/77 (A. Racke/Hauptzollamt Mainz) verwiesen.
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Er hat das Rückwirkungsverbot als Ausfluß des Grundsatzes der Rechtssicherheit sowie das Verbot der Doppelbestrafung anerkannt (vgl. Racke, Urteil vom 25. Januar 1979, RS 98/78, Slg. 1979, S. 69 (86); Regina ./. Kent Kirk, Urteil vom 10. Juli 1984, RS 63/83, Slg. 1984, S. 2689; Boehringer, Urteil vom 14. Dezember 1972, RS 7/72, Slg. 1972, S. 1281 (1290)), desgleichen die rechtsstaatliche Pflicht zur Begründung von Einzelentscheidungen (vgl. Intermills, Urteil vom 14. November 1984, RS 323/82, Slg. 1984, S. 3809; Niederlande ./. Kommission, Urteil vom 13. März 1985, RS 296 und 318/82; vgl. dazu M. Hilf, EuGRZ 1985, S. 647 (650)).
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    In diesem Zusammenhang beschränkt sich die Kontrolle der materiellen Rechtmäßigkeit durch den Gemeinschaftsrichter auf die Prüfung der Frage, ob die Gemeinschaftsorgane bei der Ausübung eines solchen Ermessens einen offensichtlichen Fehler oder einen Ermessensmissbrauch begangen oder die Grenzen ihres Ermessens offensichtlich überschritten haben (Urteile des Gerichtshofes vom 25. Januar 1979 in der Rechtssache 98/78, Racke, Slg. 1979, 69, Randnr. 5, vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 22, und vom 21. Februar 1990 in den Rechtssachen C-267/88 bis C-285/88, Wuidart u. a., Slg. 1990, I-435, Randnr. 14; Urteile Fedesa u. a., zitiert oben in Randnr. 118, Randnr. 14, BSE, zitiert oben in Randnr. 114, Randnr. 60, und NFU, zitiert oben in Randnr. 114, Randnr. 39).
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    49 Der Gerichtshof hat bereits insbesondere in seinen Urteilen vom 25. Januar 1979 in den Rechtssachen 98/78 (Racke, Slg. 1979, 69) und 99/78 (Decker, Slg. 1979, 101) sowie vom 30. September 1982 in der Rechtssache 108/81 (Amylum, a. a. O.) festgestellt, daß der Grundsatz der Rechtssicherheit es zwar im allgemeinen verbietet, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen, daß dies aber ausnahmsweise dann anders sein kann, wenn das angestrebte Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist.
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