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   EuGH, 06.05.1980 - 102/79   

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https://dejure.org/1980,495
EuGH, 06.05.1980 - 102/79 (https://dejure.org/1980,495)
EuGH, Entscheidung vom 06.05.1980 - 102/79 (https://dejure.org/1980,495)
EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 1980 - 102/79 (https://dejure.org/1980,495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    1 . RECHTSAKTE DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - ERFORDERNISSE DER RECHTSKLARHEIT UND -SICHERHEIT - DURCHFÜHRUNG IM WEGE DER VERWALTUNGSPRAXIS - NICHT AUSREICHEND

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Verpflichtung aus dem Vertrag zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch nicht fristgemäße Umsetzung von Richtlinien; Umsetzung von Richtlinien zur Angleichung von einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Kraftfahrzeuge sowie über ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 100; ; EWG-Vertrag Art. 189

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. RECHTSAKTE DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - ERFORDERNISSE DER RECHTSKLARHEIT UND -SICHERHEIT - DURCHFÜHRUNG IM WEGE DER VERWALTUNGSPRAXIS - NICHT AUSREICHEND

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1980, 1473
  • DVBl 1981, 137
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.04.1978 - 100/77

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 06.05.1980 - 102/79
    is Hierzu ist lediglich, wie bereits mehrfach, insbesondere im Urteil des Gerichtshofes vom 11. April 1978 (Kommission/Italienische Republik, 100/77 - Slg. 1978, 879) geschehen, zu bemerken, daß kein Mitgliedstaat sich auf interne Schwierigkeiten oder Bestimmungen seines einzelstaatlichen Rechts, auch wenn diese Verfassungsrang haben sollten, berufen kann, um die Nichteinhaltung der sich aus den Gemeinschaftsrichtlinien ergebenden Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen.
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Dem Finanzamt Münster-Innenstadt, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik sowie der Kommission ist jedoch Gelegenheit gegeben worden, ihre schriftlichen Stellungnahmen vor Eröffnung der mündlichen Verhandlung im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofes vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Königreich Belgien, Slg. S. 1473) zu ergänzen.

    i9 Daraus folgt, daß immer dann, wenn eine Richtlinie ordnungsgemäß durchgeführt wird, ihre Wirkungen den einzelnen auf dem Wege über die von dem jeweiligen Mitgliedstaat ergriffenen Durchführungsmaßnahmen treffen (Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Sig.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo SpA gegen Comune di Milano. - Vergabe öffentlicher Bauaufträge

    Bei der korrekten Umsetzung wird der einzelne ausschließlich von der innerstaatlichen Norm betroffen 6, 4 - Vgl. zum Beispiel das Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Königreich Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12; sowie das Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Gebr.

    - Urteil vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 270/81, Rickmers-Linie KG & Co./Finanzamt für Verkehrsteuern in Hamburg, Slg. 1982, 2771, Randnr. 14; und Rechtssache 8/81, a. a. O., Randnr. 19.

    8 - Siehe das Urteil in der Rechtssache 102/79, a. a. O., Slg. 1980, 1473, Randnr. 12.

    - A. a. O., Randnr. 42.13 - Siehe das Urteil in der Rechtssache 8/81, a. a. O., Randnr. 23.

    - Vgl. zum Beispiel das Urteil in der Rechtssache 8/81, a. a. O., Randnr. 23.

    Sie wird die unmittelbar anwendbare Richtli- 17 - Vgl. das Urteil in der Rechtssache 158/80, a. a. O., Randnr. 46.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1986 - 168/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    Auch wenn die von der Kommission erwähnten Urteile, die Runderlasse betreffen, 1 - Urteile vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473), vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791), vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 97/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1819), vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 160/82 (Kommission/ Niederlande, Slg. 1982, 4637), vom 1. März 1983 in der Rechtssache 300/81 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 449) und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 145/82 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 711).

    sich alle auf die unvollständige oder unterbliebene Durchführung von Richtlinien beziehen, so ist doch nicht zu bezweifeln, daß die vom Gerichtshof dort niedergelegten Grundsätze analog auf den vorliegenden Fall anzuwenden sind 2. Folglich kann eine Angleichung des innerstaatlichen Rechts an unmittelbar anwendbare Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, wenn sie die Änderung bestehenden Gesetzesrechts erfordert, nur durch "verbindliches innerstaatliches Recht" erfolgen (Urteil 96/81, Slg. 1982, 1791, 1804, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe), dem "dieselbe rechtliche Bedeutung zukommt" (Urteil 102/79, Slg. 1980, 1473, 1486, Randnr. 10 der Entscheidungsgründe).

    Der Gerichtshof hat hieraus, wie er kürzlich in seinem Urteil vom 18. März 1986 in der Rechtssache 85/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 1149) erneut ausgeführt hat, geschlossen, daß "dadurch, daß der Rechtsweg zu den staatlichen,Gerichten offensteht, die Klagemöglichkeit nach Art. 169 EWG- Vertrag nicht geschmälert [wird], da beide Klagen verschiedenen Zwecken dienen und verschiedene Wirkungen haben" (Randnr. 24 der Entscheidungsgründe).

    7 - "Insbesondere wenn ein Mitgliedstaat nicht die erforderlichen Durchführungsmaßnahmen getroffen hat oder aber die ergriffenen Maßnahmen nicht der betreffenden Richtlinie entsprechen" - siehe Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, 1487, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).

    9 - Siehe hinsichtlich Verordnungen das Urteil in der Rechtssache 72/85 (a. a. O., Randnr. 20 der Entschcidungsgründe, und hinsichtlich Richtlinien das Urteil in der Rechtssache 102/79 (a. a. O., Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).

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