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   EuGH, 18.06.1980 - 138/80   

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https://dejure.org/1980,487
EuGH, 18.06.1980 - 138/80 (https://dejure.org/1980,487)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.1980 - 138/80 (https://dejure.org/1980,487)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 1980 - 138/80 (https://dejure.org/1980,487)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Borker

    VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - BEFASSUNG DES GERICHTSHOFES - EINZELSTAATLICHES GERICHT IM SINNE DES ARTIKELS 177 EWG-VERTRAG - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Borker

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177 Abs. 2
    VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - BEFASSUNG DES GERICHTSHOFES - EINZELSTAATLICHES GERICHT IM SINNE DES ARTIKELS 177 EWG-VERTRAG - BEGRIFF - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 177]

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrufung des Gerichtshofs zur Auslegung einer Vorschrift durch ein mit einer Entscheidung befasstes Gericht

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1980, 1975
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • EuGH, 12.12.1996 - C-74/95

    Strafverfahren gegen X

    18 Der Gerichtshof kann, wie er in ständiger Rechtsprechung festgestellt hat, nach Artikel 177 nur von einem Organ angerufen werden, das in völliger Unabhängigkeit im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden hat, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. z. B. Urteile vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86, Pretore di Salò/X, Slg. 1987, 2545, Randnr. 7, und vom 27. April 1994 in der Rechtssache C-393/92, Almelo u. a., Slg. 1994, I-1477, Randnr. 21, sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1980 in der Rechtssache 138/80, Borker, Slg. 1980, 1975, Randnr. 4, und vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4).
  • EuGH, 19.10.1995 - C-111/94

    Job Centre

    9 Zwar hängt die Anrufung des Gerichtshofes nach dieser Vorschrift nicht davon ab, ob das Verfahren, in dem das nationale Gericht eine Vorabentscheidungsfrage stellt, streitigen Charakter hat (vgl. zuletzt Urteil vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93, Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 12); aus Artikel 177 geht jedoch hervor, daß die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1980 in der Rechtssache 138/80, Borker, Slg. 1980, 1975, Randnr. 4, und vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-60/02

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ÜBER NACHGEAHMTE PRODUKTE IST AUF IM TRANSIT DURCH EINEN

    23 Nach Ansicht der Privatanklägerin Rolex können die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (in diesem Sinne Beschlüsse vom 18. Juni 1980 in der Rechtssache 138/80, Borker, Slg. 1980, 1975, Randnr. 4, und vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, sowie Urteil vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9).
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