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   EuGH, 26.06.1980 - 136/79   

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https://dejure.org/1980,232
EuGH, 26.06.1980 - 136/79 (https://dejure.org/1980,232)
EuGH, Entscheidung vom 26.06.1980 - 136/79 (https://dejure.org/1980,232)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - 136/79 (https://dejure.org/1980,232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    National Panasonic / Kommission

    1 . WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - NACHPRÜFUNGSBEFUGNISSE DER KOMMISSION - NACHPRÜFUNGSENTSCHEIDUNG OHNE VORHERGEGANGENE NACHPRÜFUNG DURCH SCHLICHTEN AUFTRAG - ZULÄSSIGKEIT - AUSKUNFTSVERLANGEN - UNTERSCHIEDLICHES VERFAHREN

  • EU-Kommission

    National Panasonic / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Missbräuchliches Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 14; ; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - NACHPRÜFUNGSBEFUGNISSE DER KOMMISSION - NACHPRÜFUNGSENTSCHEIDUNG OHNE VORHERGEGANGENE NACHPRÜFUNG DURCH SCHLICHTEN AUFTRAG - ZULÄSSIGKEIT - AUSKUNFTSVERLANGEN - UNTERSCHIEDLICHES VERFAHREN - [VERORDNUNG NR. 17 DES RATES , ART. 11 , ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1980, 2033
  • NJW 1981, 513
  • GRUR Int. 1980, 662
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.06.1980 - 136/79
    is Der Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 14. Mai 1974 (Rechtssache 4/73, Nold/Kommission, Slg. 1974, 491, 507) ausgesprochen, daß die Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehören, die er gemäß den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und den internationalen Verträgen, an deren Abschluß die Mitgliedstaaten beteiligt waren oder denen sie beigetreten sind, zu wahren hat.
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Der Gerichtshof hat die rechtsstaatlichen Grundsätze des Übermaßverbots und der Verhältnismäßigkeit als allgemeine Rechtsgrundsätze bei der Abwägung zwischen den Gemeinwohlzielen der Gemeinschaftsrechtsordnung und der Wesensgehaltsgarantie der Grundrechte generell anerkannt und in ständiger Rechtsprechung gehandhabt (vgl. aus neuerer Zeit z. B. die Entscheidungen in den Fällen Internationale Handelsgesellschaft, a.a.O., S. 1137; Hauer, a.a.O.; Testa u. a., Urteil vom 19. August 1980, RS 41/79, 121/79 und 796/79, Slg. 1980, S. 1979 (1997); National Panasonic, Urteil vom 26. Juni 1980, RS 136/79, Slg. 1980, S. 2033 (2059 f.); Heijn, Urteil vom 19. September 1984, RS 94/83, Slg. 1984, S. 3263; Fearon, Urteil vom 6. November 1984, RS 182/83, Slg. 1984, S. 3677; Altöle, Urteil vom 7. Februar 1985, RS 240/83; vgl. dazu M. Hilf, EuGRZ 1985, S. 647 (649)).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs hat er als wesentliches Erfordernis eines fairen Verfahrens erachtet (vgl. Pecastaing, Urteil vom 5. März 1980, RS 98/79, Slg. 1980, S. 691 ff.; National Panasonic, Urteil vom 26. Juni 1980, RS 136/79, Slg. 1980, S. 2033 (2058)).

  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann die Kommission zwischen diesen beiden Möglichkeiten je nach den Umständen des Einzelfalls wählen ( Urteil vom 26 . Juni 1980 in der Rechtssache 136/79, National Panasonic, Slg .

    Juni 1980 in der Rechtssache 136/79 ( National Panasonic, a . a . O ., Randnr . 20 ) ausgeführt hat, ergibt sich aus der siebten und achten Begründungserwägung der Verordnung Nr .

  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères

    Zudem hat die Kommission in der Nachprüfungsentscheidung möglichst genau anzugeben, wonach gesucht wird, und die Punkte aufzuführen, auf die sich die Nachprüfung beziehen soll (Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 136/79, National Panasonic/Kommission, Slg. 1980, 2033, Randnrn.

    Die Nachprüfungen sollen es nämlich der Kommission ermöglichen, die Unterlagen zusammenzustellen, die erforderlich sind, um die Richtigkeit und die Tragweite einer bestimmten Sach- und Rechtslage zu überprüfen, für die die Kommission bereits über Erkenntnisse verfügt (Urteil National Panasonic/Kommission, Randnrn. 13 und 21).

    Der Gerichtshof hat daraus gefolgert, dass eine Nachprüfungsentscheidung nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, wenn sie der Kommission nur erlauben sollte, die nötigen Anhaltspunkte für die Beurteilung der Frage einer Vertragsverletzung zusammenzutragen (Urteil National Panasonic/Kommission, Randnrn. 28 bis 30).

    Die Kommission hat auch möglichst genau anzugeben, wonach gesucht wird, auf welche Punkte sich die Nachprüfung beziehen soll (Urteil National Panasonic/Kommission, Randnrn. 26 und 27) und welche Befugnisse die Kontrolleure der Gemeinschaft haben.

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