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   EuGH, 11.07.1980 - 137/79   

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https://dejure.org/1980,1614
EuGH, 11.07.1980 - 137/79 (https://dejure.org/1980,1614)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1980 - 137/79 (https://dejure.org/1980,1614)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1980 - 137/79 (https://dejure.org/1980,1614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kohll / Kommission

    1 . BEAMTE - TRENNUNGSZULAGE ( EGKS ) - FEHLEN EINES ANSPRUCHS AUF DIE ZULAGE - ANWENDUNG DES ARTIKELS 97 ABSATZ 4 DES EGKS-STATUTS VON 1962 AUF DEN BETROFFENEN - NICHTANWENDUNG

  • EU-Kommission

    Kohll / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aufhebung einer Entscheidung eines in der Personalabteilung der Kommission beschäftigten Beamten wegen Nichtgewährung einer Auslandszulage; Möglicher Anspruch auf eine Trennungszulage nach Versetzung eines Beamten; Anwendung des Rechts der freien Wohnortwahl ...

  • Judicialis

    Personalstatut EGKS Art. 47; ; Personalstatut EGKS Art. 97 Abs. 4; ; VO 259/68 Art. 2 Abs. 3; ; EWG Art. 215

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - TRENNUNGSZULAGE [EGKS] - FEHLEN EINES ANSPRUCHS AUF DIE ZULAGE - ANWENDUNG DES ARTIKELS 97 ABSATZ 4 DES EGKS-STATUTS VON 1962 AUF DEN BETROFFENEN - NICHTANWENDUNG - [PERSONALSTATUT DER EGKS VON 1956 , ARTIKEL 47 - STATUT DER BEAMTEN DER EGKS VON 1962 , ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1980, 2601
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.05.1970 - 19/69

    Richez-Parise u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1980 - 137/79
    Aus der Rechtsprechung (verbundene Rechtssachen 19, 20, 25 und 30/69, Richez-Parise u. a., Slg. 1970, 325) folge, daß, von Ausnahmen abgesehen, eine unrichtige Auslegung für sich allein noch keinen Amtsfehler darstelle.

    i4 Es ist darauf hinzuweisen, daß, wie der Gerichtshof bereits in seinen Urteilen vom 28. Mai 1970 (verbundene Rechtssachen 19, 20, 25 und 30/69, Richez- Parise, Slg. 1970, 325) und vom 9. Juli 1970 (Rechtssache 23/69, Fiehn, Slg. 1970, 547) ausgeführt hat, von Ausnahmen abgesehen, eine unrichtige Auslegung für sich allein noch keinen Amtsfehler darstellt.

  • EuGH, 09.07.1970 - 23/69

    Fiehn / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1980 - 137/79
    i4 Es ist darauf hinzuweisen, daß, wie der Gerichtshof bereits in seinen Urteilen vom 28. Mai 1970 (verbundene Rechtssachen 19, 20, 25 und 30/69, Richez- Parise, Slg. 1970, 325) und vom 9. Juli 1970 (Rechtssache 23/69, Fiehn, Slg. 1970, 547) ausgeführt hat, von Ausnahmen abgesehen, eine unrichtige Auslegung für sich allein noch keinen Amtsfehler darstellt.
  • EuGH, 09.03.1978 - 54/77

    Herpels / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1980 - 137/79
    Der Kläger erwidert auf die Ausführungen der Kommission zu der Note des Herrn Pratley unter Hinweis auf das Urteil in der Rechtssache 54/77 (Herpels, Slg. 1978, 585), wonach die Verwaltung, um den Inhalt von Beschwerden auszulegen und zu verstehen, "alle Sorgfalt aufzuwenden [hat], die eine große, gut ausgestattete Behörde den Bürgern, die Angehörigen ihres Personals inbegriffen, schuldet".
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und

    Siehe ferner das Urteil vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 137/79 (Kohll/Kommission, Slg. 1980, 2601, Randnr. 16), wo der Gerichtshof (ebenfalls im Bereich des Beamtenrechts) auf Artikel 215 EWG-Vertrag verweist.
  • EuG, 17.12.1998 - T-203/96

    Embassy Limousines & Services / Europäisches Parlament

    36 bis 41, und vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 137/79, Kohll/Kommission, Slg. 1980, 2601, Randnrn.
  • EuG, 27.03.1990 - T-123/89

    Jean-Louis Chomel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    29 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes hätte im übrigen die Mitteilung einer unrichtigen Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift die Haftung der Kommission nicht auslösen können ( Urteile vom 28. Mai 1970 in den verbundenen Rechtssachen 19/69, 20/69, 25/69 und 30/69, Richez-Parise u. a./Kommission, Slg. 1970, 325; vom 9. Juli 1970 in der Rechtssache 23/69, Fiehn/Kommission, Slg. 1970, 547; undvom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 137/79, Kohll/Kommission, Slg. 1980, 2601 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1986 - 155/85

    Dieter Strack gegen Europäisches Parlament. - Weigerung, einem Bewerber die

    - Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 280/81, Hoffmann/Kommission, Slg. 1983, 889, namentlich Randnr. 11 der Entscheidungsgründe; in demselben Sinne vgl. das Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, namentlich Randnr. 29 der Entscheidungsgründe, und das Urteil vom 5. April 1984 in der Rechtssache 347/82, Slg. 1984, 1847, namentlich Randnr. 17 der EntscheidungsgrUnde (in anderen Urteilen hat der Gerichtshof allerdings nach Zurückweisung des Aufhebungsantrags ausdrücklich festgestellt, daß das Organ keinen Amtsfehler begangen hatte und nicht haftbar war, und auch den Schadensersatzantrag zurückgewiesen, siehe das Urteil vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 218/80, Kruse/Kommission, Slg. 1981, 2417, namentlich Randnr. 10 der EntscheidungsgrUnde; das Urteil vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 137/79, Kohll/ Kommission, Slg. 1980, 2601, namentlich Randnr. 15 der EntscheidungsgrUnde; das Urteil vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33 und 75/79, Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677, namentlich Randnr. 27 der EntscheidungsgrUnde.
  • EuGH, 15.01.1985 - 532/79

    Amesz u.a. / Kommission

    a) Die unrichtige Auslegung einer Rechtsvorschrift stelle, von Ausnahmen abgesehen, für sich allein noch keinen Amtsfehler dar (Urteil vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 137/79, Kohll, Slg. 1980, 2601, 2614, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
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