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   EuGH, 16.12.1980 - 814/79   

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https://dejure.org/1980,458
EuGH, 16.12.1980 - 814/79 (https://dejure.org/1980,458)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1980 - 814/79 (https://dejure.org/1980,458)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 814/79 (https://dejure.org/1980,458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande State

    1 . ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ANWENDUNGSBEREICH - ZIVIL- UND HANDELSSACHEN - BEGRIFF - AUTONOME AUSLEGUNG - KRITERIEN

  • EU-Kommission

    Niederlande State

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen; Schadensersatzansprüche gegen einen Schiffsführer; Begriff der Zivilsache; Beseitigung eines Schiffswracks

  • Judicialis

    Übereinkommen vom 27.09.1968 Art. 1; ; Ems-Dollart-Vertrag Art. 19; ; Ems-Dollart-Vertrag Art. 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ANWENDUNGSBEREICH - ZIVIL- UND HANDELSSACHEN - BEGRIFF - AUTONOME AUSLEGUNG - KRITERIEN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1980, 3807
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

    Auszug aus EuGH, 16.12.1980 - 814/79
    7 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt (Urteile vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76, LTU, Slg. 1976, 1541, vom 14. Juli 1977 in den verbundenen Rechtssachen 9 und 10/77, Bavaria-Germanair, Slg. 1977, 1517, und vom 22. Februar 1979 in der Rechtssache 133/78, Gourdain, Slg. 1979, 733), ist der Begriff "Zivil- und Handelssachen" in Artikel 1 des Brüsseler Übereinkommens als autonomer Begriff zu verstehen, für dessen Auslegung die Ziele und der Aufbau des Übereinkommens zum einen und die sich aus der Gesamtheit der nationalen Rechtssysteme ergebenden allgemeinen Grundsätze zum anderen heranzuziehen sind.
  • EuGH, 22.02.1979 - 133/78

    Gourdain / Nadler

    Auszug aus EuGH, 16.12.1980 - 814/79
    7 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt (Urteile vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76, LTU, Slg. 1976, 1541, vom 14. Juli 1977 in den verbundenen Rechtssachen 9 und 10/77, Bavaria-Germanair, Slg. 1977, 1517, und vom 22. Februar 1979 in der Rechtssache 133/78, Gourdain, Slg. 1979, 733), ist der Begriff "Zivil- und Handelssachen" in Artikel 1 des Brüsseler Übereinkommens als autonomer Begriff zu verstehen, für dessen Auslegung die Ziele und der Aufbau des Übereinkommens zum einen und die sich aus der Gesamtheit der nationalen Rechtssysteme ergebenden allgemeinen Grundsätze zum anderen heranzuziehen sind.
  • EuGH, 14.07.1977 - 9/77

    Bavaria Fluggesellschaft u.a. / Eurocontrol

    Auszug aus EuGH, 16.12.1980 - 814/79
    7 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt (Urteile vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76, LTU, Slg. 1976, 1541, vom 14. Juli 1977 in den verbundenen Rechtssachen 9 und 10/77, Bavaria-Germanair, Slg. 1977, 1517, und vom 22. Februar 1979 in der Rechtssache 133/78, Gourdain, Slg. 1979, 733), ist der Begriff "Zivil- und Handelssachen" in Artikel 1 des Brüsseler Übereinkommens als autonomer Begriff zu verstehen, für dessen Auslegung die Ziele und der Aufbau des Übereinkommens zum einen und die sich aus der Gesamtheit der nationalen Rechtssysteme ergebenden allgemeinen Grundsätze zum anderen heranzuziehen sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-641/18

    Generalanwalt Szpunar schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die beim

    Zwar kann das Urteil Rüffer(61) so verstanden werden, dass der Begriff "Zivil- und Handelssachen" nicht die Klage eines Verwalters der öffentlichen Wasserstraßen auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung eines Wracks erfasst, denn diese Beseitigung erfolgte in Erfüllung einer völkerrechtlichen Verpflichtung im Bereich des Umweltschutzes auf der Grundlage von Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts.

    In der Rechtssache, die dem Urteil Rüffer zugrunde liegt, nahm die betreffende Behörde jedoch, wie der Gerichtshof selbst ausgeführt hat(62), strompolizeiliche Aufgaben wahr und handelte gegenüber den Bürgern hoheitlich.

    61 Vgl. Urteil vom 16. Dezember 1980 (814/79, EU:C:1980:291, Rn. 9).

    62 Vgl. Urteil vom 16. Dezember 1980, Rüffer (814/79, EU:C:1980:291, Rn. 9 und 10).

    63 Ich muss darauf hinweisen, dass die niederländische Regierung in der Rechtssache, die zum Urteil vom 16. Dezember 1980, Rüffer (814/79, EU:C:1980:291), geführt hat, vor dem Gerichtshof vorgetragen hat, dass das niederländische Recht es dem Verwalter einer öffentlichen Wasserstraße gestattet, ein Wrack, das eine Gefahr oder eine Beeinträchtigung für den Seeverkehr darstellt, zu beseitigen, ohne dass er dafür die Zustimmung des Eigentümers oder des Besitzers des Wracks einholen muss.

    Diese Passage muss im Licht der Darstellung der innerstaatlichen Regelungen in den Schlussanträgen von Generalanwalt Warner in der Rechtssache Rüffer (814/79, EU:C:1980:229) gelesen werden.

  • EuGH, 01.10.2002 - C-167/00

    Henkel

    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch nur Rechtsstreitigkeiten, in denen sich eine Behörde und eine Privatperson gegenüberstehen, und diese nur dann vom Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens ausgenommen, wenn es darin um die Ausübung hoheitlicher Befugnisse durch die Behörde geht (in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76, LTU, Slg. 1976, 1541, Randnr. 4, vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 814/79, Rüffer, Slg. 1980, 3807, Randnr. 8, und vom 21. April 1993 in der Rechtssache C-172/91, Sonntag, Slg. 1993, I-1963, Randnr. 20).

    Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass der Begriff "Zivil- und Handelssachen" im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 des Brüsseler Übereinkommens sich nicht auf einen Rechtsstreit erstreckt, den der Staat als Verwalter der öffentlichen Wasserstraßen gegen den kraft Gesetzes Haftpflichtigen führt, um von diesem Ersatz der Kosten für die Beseitigung eines Wracks zu erlangen, die der Verwalter in Ausübung hoheitlicher Befugnisse vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen (Urteil Rüffer, Randnrn. 9 und 16).

  • BGH, 25.03.2010 - I ZB 116/08

    Ordnungsgeldvollstreckung in einem anderen Mitgliedsstaat: Bestätigung als

    Im vorliegend zu beurteilenden Fall spricht danach insbesondere der Umstand für die Einordnung als Zivil- und Handelssache, dass die Streitsache ihren Ursprung nicht in einer hoheitlichen Tätigkeit, sondern in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Gläubigerin und der Schuldnerin um die Ahndung eines von der Gläubigerin geltend gemachten Verstoßes der Schuldnerin gegen einen Unterlassungstitel hat, den die Gläubigerin auf zivilrechtlicher Grundlage gegen diese erwirkt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 16.12.1980 - 814/79, Slg. 1980, 3807 = IPRax 1981, 169 Tz. 15 - Rüffer; Giebel, IPRax 2009, 324, 325 f.; Remien aaO S. 318 ff.).
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