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   EuGH, 18.12.1980 - 156/79   

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EuGH, 18.12.1980 - 156/79 (https://dejure.org/1980,1095)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.1980 - 156/79 (https://dejure.org/1980,1095)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1980 - 156/79 (https://dejure.org/1980,1095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Gratreau / Kommission

    1 . BEAMTE - BEURTEILUNGEN - ERSTELLUNG - VERPFLICHTUNG DER VERWALTUNG - VERLETZUNG - AUF DIE INTERNE ORGANISATION GESTÜTZTE RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Gratreau / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Kein ordnungsgemäßes Beförderungsverfahren bei zu Unrecht in eine Personalakte aufgenommer Beurteilung eines Beamten durch vorige Anfechtung dieser Beurteilung durch Beamten; Nicht ordnungsgemäßes Führen der Personalakte eines einzigen Beamten unter 75 ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 45; ; Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - BEURTEILUNGEN - ERSTELLUNG - VERPFLICHTUNG DER VERWALTUNG - VERLETZUNG - AUF DIE INTERNE ORGANISATION GESTÜTZTE RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 43]

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1980, 3943
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.06.1980 - 24/79

    Oberthur / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.12.1980 - 156/79
    Der Gerichtshof hat bereits mehrfach, zuletzt im Urteil vom 5. Juni 1980 (Rechtssache 24/79, Oberthür) die Bedeutung unterstrichen, die der Beurteilung als einem Bewertungskriterium stets dann zukommt, wenn der Dienstherr sich mit der Laufbahn des Beamten befaßt.
  • EuGH, 14.07.1977 - 61/76

    Geist / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.12.1980 - 156/79
    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 14. Juli 1977 (Rechtssache 61/76, Geist, Slg. 1977, 1419) ausgeführt hat, besteht eine der zwingenden Verpflichtungen der Verwaltung darin, darauf zu achten, daß die Beurteilungen zu den im Statut vorgeschriebenen Zeitpunkten periodisch erfolgen und ordnungsgemäß erstellt werden.
  • EuGH, 17.12.1992 - C-68/91

    Moritz / Kommission

    18 Der Gerichtshof hat auch entschieden, daß das Fehlen der Beurteilung unter aussergewöhnlichen Umständen durch das Vorliegen anderer Informationen über die Verdienste des Beamten ausgeglichen werden kann (Urteil vom 18. Dezember 1980 in den verbundenen Rechtssachen 156/79 und 51/80, Gratreau/Kommission, Slg. 1980, 3943, Randnr. 22).

    Zur Begründung der Höhe seines Schadens bezog sich der Kläger auf das Urteil vom 6. April 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84 (Castille/Kommission, Slg. 1986, 497) und hilfsweise auf das Urteil Gratreau/Kommission (a. a. O.).

    30 Das Gericht hat sodann ausgeführt (Randnrn. 45 und 46), daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Verwaltung darauf zu achten habe, daß die Beurteilungen zu den im Statut vorgeschriebenen Zeitpunkten periodisch erfolgten (Urteil Gratreau/Kommission, a. a. O.), und daß ihr hierfür eine angemessene Frist zuzugestehen sei, deren Überschreitung nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig sei (Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Ditterich/Kommission, Slg. 1983, 1359).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1992 - C-68/91

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    (25) ° Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76 (Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, Randnr. 44), Urteil vom 5. Juni 1980 in der Rechtssache 24/79 (Oberthür/Kommission, Slg. 1980, 1743, Randnr. 8), Urteil vom 18. Dezember 1980 in den verbundenen Rechtssachen 156/79 und 51/80 (Gratreau/Kommission, Slg. 1980, 3943, Randnr. 22), Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81 (List/Kommission, Slg. 1983, 103, Randnr. 25), Urteil Ditterich/Kommission, Randnr. 24; Urteil vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86 (Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473, Randnr. 16).

    (26) ° Urteil Ditterich/Kommission, Randnr. 25. Allerdings kann das Fehlen der Beurteilung unter aussergewöhnlichen Umständen durch das Vorliegen anderer Informationen über die Verdienste des Beamten ausgeglichen werden (Urteil Gratreau/Kommission, Randnr. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1987 - 7/86

    John Vincent gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Beförderung.

    44 und 45; siehe auch das Urteil vom 5. Juni 1980 in der Rechtssache 24/79, Oberthür/Kommission, Slg. 1980, 1743, 1758, Urteil vom 18. Dezember 1980 in den verbundenen Rechtssachen 156/79 und 51/80, Gratreau/Kommission, Slg. 1980, 3943, 3953 f.; Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, 117.4 - Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 29/74, De Dapper/Parlament, Slg. 1975, 35, 41 f.

    Angesichts des vorliegenden Sachverhalts ist allerdings eine andere Lösung vorzuziehen, die im übrigen der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofes entspricht, wie sie sich in den Urteilen Gra- 5 - So beispielsweise Urteil in der Rechtssache 29/74, a. a. O.; siehe auch die von Generalanwalt Mayras in seinen Schlußanträgen in den verbundenen Rechtssachen 156/79 und 51/80 (Gratreau, Slg. 1980, 3961) zitierte Rechtsprechung.

  • EuG, 13.12.1990 - T-20/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Eine der zwingenden Verpflichtungen der Verwaltung besteht also darin, darauf zu achten, daß die Beurteilungen zu den im Statut vorgeschriebenen Zeitpunkten periodisch erfolgen und ordnungsgemäß erstellt werden (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Dezember 1980 in den verbundenen Rechtssachen 156/79 und 51/80, Gratreau/Kommission, Slg. 1980, 3943).
  • EuG, 11.12.1991 - T-169/89

    Erik Dan Frederiksen gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Aufhebung einer

    Da die Heranziehung der Beurteilungen sicherstellen solle, daß die Anstellungsbehörde ihre Ermessensbefugnis in voller Kenntnis des Sachstands ausübt (Urteil des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 29/74, De Dapper/Parlament, Slg. 1975, 45), müsse er darauf hinweisen, daß diese Beurteilungen vorliegend verspätet erstellt und auf jeden Fall den Betroffenen erst nach der Ernennung von Frau X bekanntgegeben worden seien, was der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung beanstandet habe (Urteile vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76, Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, sowie vom 18. Dezember 1980 und 17. Dezember 1981 in den Rechtssachen 156/79 und 51/80, Gratreau/Kommission, Slg. 1980, 3943 und 1981, 3139).
  • EuG, 06.07.2004 - T-281/01

    Huygens / Kommission

    44 und 45; Gerichtshof, 18. Dezember 1980, Gratreau/Kommission, 156/79 und 51/80, Slg. 1980, 3943, Randnr. 15; Gerichtshof, 5. Mai 1983, Ditterich/Kommission, 207/81, Slg. 1983, 1359, Randnr. 25; Gericht, 13. Dezember 1990, Moritz/Kommission, T-29/89, Slg. 1990, II-787, Randnr. 22; Gericht, 28. Mai 1997, Burban/Parlament, T-59/96, Slg. ÖD 1997, I-A-109 und II-331, Randnrn.
  • EuG, 16.12.1993 - T-20/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Die Kommission kommt somit zu dem Ergebnis, daß das Fehlen der Beurteilung für den Zeitraum 1983°1985 in der Personalakte des Klägers keinen Einfluß auf das streitige Ernennungsverfahren gehabt haben könne (Urteile des Gerichtshofes vom 18. Dezember 1980 in den verbundenen Rechtssachen 156/79 und 51/80, Gratreau/Kommission, Slg. 1980, 3943, vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, Randnr. 27, vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84, Castille/Kommission, Slg. 1986, 497, und vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473).
  • EuG, 05.12.1990 - T-82/89

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Sie macht ferner geltend, der Gerichtshof habe entschieden, daß ausgesprochene Beförderungen nur dann aufgehoben werden dürften, wenn die in der Personalakte eines beförderungsfähigen Beamten festgestellten Unregelmässigkeiten sich auf das Beförderungsverfahren entscheidend hätten auswirken können (Urteil vom 18. Dezember 1980 in den verbundenen Rechtssachen 156/79 und 51/80, Gratreau/Kommission, Slg. 1980, 3943, 3955).
  • EuG, 14.12.2022 - T-296/21

    SU/ EIOPA

    Die Verwaltung kann sich jedoch nicht auf ihre interne Verwaltungsorganisation berufen, um die Nichteinhaltung ihrer zwingenden Pflicht zu rechtfertigen, darauf zu achten, dass die Beurteilungen periodisch zu den vorgesehenen Zeitpunkten abgefasst und ordnungsgemäß erstellt werden (Urteil vom 18. Dezember 1980, Gratreau/Kommission, 156/79 und 51/80, nicht veröffentlicht, EU:C:1980:304, Rn. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.1993 - C-35/92

    Europäisches Parlament gegen Erik Dan Frederiksen.

    8 - Das Parlament verweist dabei u. a. auf die Urteile vom 5. Juni 1980 in der Rechtssache 24/79 (Oberthür/Kommission, Slg. 1980, 1743, Randnr. 11), vom 18. Dezember 1980 in den Rechtssachen 156/79 und 51/80 (Gratreau/Kommission, Slg. 1980, 3943, Randnr. 24) und vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81 (List/Kommission, Slg. 1983, 103, Randnrn. 26 ff.).
  • EuG, 06.02.2007 - T-246/04

    Wunenburger / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - C-243/18

    Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy/ Galocha - Rechtsmittel - Öffentlicher

  • EuGH, 27.01.1983 - 263/81

    List / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1988 - 346/87

    Giancarlo Bossi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 10.07.1992 - T-68/91

    Giovanni Barbi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 13.12.1990 - T-29/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 17.03.2004 - T-4/03

    Lebedef / Kommission

  • EuG, 21.01.2004 - T-97/02

    Mavridis / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 44/85

    Ingfried Hochbaum und Edward Rawes gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 30.09.2004 - T-246/02

    Ferrer de Moncada / Kommission

  • EuG, 17.03.2004 - T-175/02

    Lebedef / Kommission

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