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   EuGH, 27.02.1980 - 55/79   

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https://dejure.org/1980,968
EuGH, 27.02.1980 - 55/79 (https://dejure.org/1980,968)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.1980 - 55/79 (https://dejure.org/1980,968)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 1980 - 55/79 (https://dejure.org/1980,968)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    1 . STEUERVORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - DISKRIMINIERUNG - BEURTEILUNGSKRITERIEN - TATSÄCHLICHE AUSWIRKUNGEN DER ABGABEN AUF INLÄNDISCHE BEZIEHUNGSWEISE EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE - ENTSCHEIDENDES MERKMAL

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. STEUERVORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - DISKRIMINIERUNG - BEURTEILUNGSKRITERIEN - TATSÄCHLICHE AUSWIRKUNGEN DER ABGABEN AUF INLÄNDISCHE BEZIEHUNGSWEISE EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE - ENTSCHEIDENDES MERKMAL

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1980, 481
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-68/96

    Grundig Italiana SpA gegen Ministero delle Finanze. - Nationale Abgabe auf

    (13) - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 55/79 (Kommission/Irland, Slg. 1980, 481, Randnr. 8 mit weiteren Nachweisen).

    (18) - Rechtssache 55/79, a. a. O. (zitiert in Fußnote 13), Randnr. 12.

    (24) - Rechtssache 55/79, a. a. O. (zitiert in Fußnote 13), Randnr. 8.

    (25) - Rechtssache 55/79, a. a. O. (zitiert in Fußnote 13), Randnr. 9.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-338/01

    Kommission / Rat

    Da sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe, dass die Vorschriften über die Einzelheiten der Beitreibung der Abgaben und über Sanktionen von Verstößen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerzahlung der internen Steuergesetzgebung der Mitgliedstaaten unterlägen (vgl. Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 55/79, Kommission/Irland, Slg. 1980, 481, und vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213), fielen auch die mit der Richtlinie 2001/44 eingeführten Vorschriften unter diese Steuergesetzgebung.

    Selbst wenn die Steuer zum gleichen Satz erhoben wird, kann ihr Einfluss je nach den Modalitäten der Besteuerungsgrundlage und der Erhebung, die für die inländische Erzeugung und für eingeführte Erzeugnisse gelten, unterschiedlich sein (vgl. Urteile Kommission/Irland, Randnr. 8, und Grundig Italiana, Randnr. 13).

  • EuGH, 10.07.1984 - 42/83

    Dansk Denkavit

    55/79, Kommission/Irland, Slg. 1980, 481; 15/81, Gaston Schul, a. a. O.) die tatsächlichen Auswirkungen der angegriffenen Abgabe, also nicht nur die nominelle Höhe der Abgabe, sondern auch das Zahlungsziel, das dem Unternehmer im Hinblick auf die Abrechnung der Steuer eingeräumt werde, das ausschlaggebende Kriterium.

    Die Vereinbarkeit der dänischen Regelung mit Artikel 95 EWG-Vertrag könne auch nicht mit der Begründung angezweifelt werden, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes müßten neben dem Mehrwertsteuersatz auch die Regeln über die Besteuerungsgrundlage und die Bestimmungen über die Erhebung der verschiedenen Steuern berücksichtigt werden, da dem Gerichtshof zufolge (Urteil vom 27.2. 1980 in der Rechtssache 55/79, Kommission/Irland, Slg. S. 481) das entscheidende Kriterium sei, wie groß die tatsächliche Auswirkung der einzelnen Abgabe auf die inländische Produktion zum einen und auf eingeführte Waren zum anderen sei.

    30 Daher kann die Festsetzung unterschiedlicher Fristen für die Besteuerung der Einfuhren und der Inlandsumsätze durch nationale Rechtsvorschriften unter bestimmten Voraussetzungen einen Verstoß gegen Artikel 95 EWG-Vertrag darstellen, wie dies vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 55/79 (Kommission/Irland, Slg. 1980, 481) festgestellt wurde.

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