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   EuGH, 28.02.1980 - 67/79   

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https://dejure.org/1980,893
EuGH, 28.02.1980 - 67/79 (https://dejure.org/1980,893)
EuGH, Entscheidung vom 28.02.1980 - 67/79 (https://dejure.org/1980,893)
EuGH, Entscheidung vom 28. Februar 1980 - 67/79 (https://dejure.org/1980,893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Fellinger

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - GEMEINSCHAFTSREGELUNG - GEGENSTAND

  • EU-Kommission

    Fellinger

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die innerhalb der Gemeinschaft zuwandernden und abwandernden Arbeitnehmer und deren Familien; Berechnung von Arbeitslosengeld eines deutschen Staatsangehörigen und als ein Grenzgänger im Großherzogtum Luxemburg tätigen ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1408/71/EWG Art. 68 Abs. 1 S. 2; ; Verordnung Nr. 1408/71/EWG Art. 1b; ; Verordnung Nr. 1408/71/EWG Art. 71a Nr. 2; ; EWG-Vertrag Art. 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - GEMEINSCHAFTSREGELUNG - GEGENSTAND

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schaffung besserer Voraussetzungen für die Mobilität von Arbeitskräften als Ziel der EWGV 1408/7; Berechnung der Leistungen auf der Grundlage des vermuteten und nicht des tatsächlichen Entgelts für die letzte Beschäftigung erfolgt nur abweichend in bestimmten ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1980, 535
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 9/17 R

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Unionsrecht

    Hiervon abweichend müsse die Berechnung der Leistungen nur in bestimmten Ausnahmefällen auf der Grundlage des vermuteten und nicht des tatsächlichen Entgelts für die letzte Beschäftigung erfolgen ( vgl EuGH Urteil vom 28.2.1980, Fellinger, 67/79, EU:C:1980:59) .
  • BSG, 17.09.2020 - B 11 AL 1/20 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Das von dem Kläger zur Begründung seiner Revision herangezogene Urteil des EuGH vom 28.2.1980 (Rs Fellinger - C-67/79 - SozR 6050 Art. 68 Nr. 1) ist vorliegend nicht relevant, weil es allein die besonderen Regelungen für Grenzgänger betrifft.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 8 AL 1225/11

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - echter Grenzgänger -

    Hiervon abweichend kann nur in dem in Art. 68 Absatz 1 Satz 2 EG-VO Nr. 1408/71 geregelten Sonderfall, dass die letzte Beschäftigung weniger als vier Wochen gedauert hat, was bei der Klägerin unstreitig nicht der Fall ist, die Berechnung der Leistung auf der Grundlage des vermuteten und nicht des tatsächlichen Entgeltes für die letzte Beschäftigung erfolgen (vgl. zum Vorstehenden EuGH, Urteil vom 28.02.1980 - Az.: 67/79 -, SozR 6050 Art. 68 Nr. 1).

    Sie widerspricht dem Bestreben des Art. 68 Absatz 1 EWG-VO Nr. 1408/71, für die Mobilität der Arbeitskräfte bessere Voraussetzungen zu schaffen (vgl. hierzu EuGH vom 28.02.1980, a.a.O.).

    Vielmehr ist nach dem Urteil des EuGH vom 28.02.1980 (a.a.O.) Art. 68 Abs. 1 VO Nr. 1408/71 offensichtlich auf den Regelfall des Arbeitnehmers bezogen, der normalerweise im Wohnsitzland beschäftigt ist (vgl. Rdz. 6 des amtl. Abdrucks).

    Der Fall des (echten) Grenzgängers im EuGH-Urteil vom 28.02.1980 (a.a.O.) ist nun in Abs. 3 der Vorschrift ausdrücklich geregelt.

  • EuGH, 23.01.2020 - C-29/19

    Bundesagentur für Arbeit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit -

    Speziell in Bezug auf die Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach Art. 62 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass die entsprechende Bestimmung der Verordnung Nr. 1408/71 darauf abzielte, die Mobilität der Arbeitnehmer zu erleichtern, indem gewährleistet wurde, dass die Betroffenen Leistungen erhielten, bei denen so weit wie möglich den Beschäftigungsbedingungen und insbesondere dem Entgelt Rechnung getragen wurde, das sie nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats ihrer letzten Beschäftigung erzielten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 1980, Fellinger, 67/79, EU:C:1980:59, Rn. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - L 8 AL 2718/13
    Hat jedoch seine letzte Beschäftigung dort weniger als vier Wochen gedauert, werden die Leistungen auf der Grundlage des Entgelts berechnet, das am Wohnort oder Aufenthaltsort des Arbeitslosen für eine Beschäftigung üblich ist, die der Beschäftigung, die er zuletzt im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ausgeübt hat, gleichwertig oder vergleichbar ist (Art. 68 Abs. 1 Satz 2 VO 1408/7; dazu vgl. auch EuGH 28.02.1980 - C-67/79 - Celex-Nr. 61979CJ0067 = juris; zum Bemessungsentgelt bei Inlandsbeschäftigung von mindestens vier Wochen vgl. Urteil des Senats vom 22.03.2013 - L 8 AL 1225/11 -, juris).

    Damit ist das Bemessungsentgelt, welches im letzten Zeitraum vor Eintritt der Arbeitslosigkeit im Beschäftigungsstaat bezogen worden ist, umzurechnen, wie wenn es im Wohnstaat verdient worden wäre (Eichenhofer a.a.O.; dazu vgl. auch EuGH 28.02.1980 - C-67/79 - Celex-Nr. 61979CJ0067 = juris).

    Der EuGH hatte in dem vom Kläger zitierten Urteil (28.02.1980 - C-67/79 - Celex-Nr. 61979CJ0067 = juris) ausgeführt, aus Art. 68 Abs. 1 Satz 1 VO 1408/71 gehe hervor, dass - abgesehen von dem Sonderfall des Art. 68 Abs. 1 Satz 2 VO 1408/71 - das frühere Entgelt, das in der Regel der Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zugrunde zu legen sei, nach der VO 1408/71 dasjenige Entgelt sei, das der Arbeitnehmer während seiner letzten Beschäftigung erhalten habe und dass hiervon nur in bestimmten Ausnahmefällen abgewichen werden dürfe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-205/05

    Nemec - Leistungen für Arbeitnehmer, die während ihrer Tätigkeit Asbest

    43 - Vgl. Urteile vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-406/93 (Reichling, Slg. 1994, I-4061, Randnr. 21), vom 28 Februar 1980 in der Rechtssache 67/79 (Fellinger, Slg. 1980, 535, Randnr. 9), Lafuente Nieto (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 33), Grajera Rodríguez (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 17) und Naranjo Arjona (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 20).

    44 - Vgl. Urteil Fellinger (zitiert in Fußnote 43, Randnr. 6).

    45 - Vgl. Urteil Fellinger (zitiert in Fußnote 43, Randnrn. 7 bis 9).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-311/01

    Kommission / Niederlande

    Aus dieser Vorschrift ergibt sich außerdem, dass für die Gewährung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit der Träger im Wohnstaat zuständig ist (Urteil vom 28. November 1980 in der Rechtssache 67/79, Fellinger, Slg. 1980, 535, Randnr. 5).

    Denn durch eine solche Behandlung in Bezug auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit würden Grenzgänger gegenüber den übrigen Arbeitnehmern benachteiligt, für die regelmäßig der Beschäftigungsstaat, in dem sie wohnen oder sich aufhalten, zuständig ist, so dass die betreffende Behandlung nicht den Anforderungen an die Freizügigkeit der Arbeitnehmer entspräche (vgl. sinngemäß Urteil Fellinger, Randnr. 6).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - L 12 AL 4663/02

    Leistungen des Mitgliedsstaats bei Vollarbeitslosigkeit eines Grenzgängers;

    Der Senat setzt sich insoweit nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des EuGH (EuGH SozR 6050 Art. 68 Nr. 1 - "Fellinger") und des BSG (BSGE 52, 18 = SozR 6050 Art. 68 Nr. 2).

    Der Senat setzt sich insoweit nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des EuGH (EuGH SozR 6050 Art. 68 Nr. 1 - "Fellinger") und des BSG (BSGE 52, 18 = SozR 6050 Art. 68 Nr. 2).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    In der Rechtssache Fellinger hatte der EuGH daher entschieden, dass der zuständige Träger des Wohnsitzmitgliedstaats, nach dessen Rechtsvorschriften der Berechnung der Leistungen die Höhe des früheren Entgelts zugrunde zu legen ist, diese Leistungen unter Berücksichtigung des Entgelts zu berechnen hat, das der Arbeitnehmer während der letzten Beschäftigung in dem Mitgliedstaat erhalten hat, in dem er unmittelbar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beschäftigt war (Urt. v. 28.02.1980 - Rs. 67/79 -, Rn.&8201; 9).
  • EuG, 29.11.2005 - T-33/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE ANTRÄGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG ODER

    38 bis 44; Schlussanträge des Generalanwalts Mayras zum Urteil des Gerichtshofes vom 28. Februar 1980 in der Rechtssache 67/79, Fellinger, Slg. 1980, 535, 547).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1994 - C-406/93

    André Reichling gegen Institut national d'assurance maladie-invalidité.

  • BSG, 29.03.2022 - B 11 AL 4/21 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Auslandsbeschäftigung in der Schweiz -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - L 14 AL 20/20

    Arbeitslosengeld - (unechter) Grenzgänger - Beitragsbemessungsgrenze

  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2010 - L 8 AL 1022/10
  • EuGH, 01.10.1992 - C-201/91

    Grisvard und Kreitz / Assedic

  • LSG Hessen, 22.08.2011 - L 9 AL 149/09

    Aussetzung des Rechtsstreits und Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung bei

  • EuGH, 09.08.1994 - C-406/93

    Reichling / INAMI

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 3 AL 5476/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - fiktive Bemessung - echter

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2010 - C-582/08

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-301/98

    KVS International

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1992 - C-102/91

    Doris Knoch gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit - Leistungen bei

  • SG Osnabrück, 15.04.2014 - S 43 AL 207/13
  • BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 68/77
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-311/01

    Kommission / Niederlande

  • LSG Saarland, 26.09.1996 - L 1 Ar 68/95

    Vorbeschäftigung eines echten Grenzgängers in einem anderen EG-Staat ; Ermittlung

  • SG Dresden, 15.09.2006 - S 35 AL 654/04

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei unechten Grenzgängern

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-201/91

    Bernard Grisvard und Georges Kreitz gegen Association pour l'emploi dans

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2015 - L 3 AL 3727/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2007 - L 12 AL 304/04
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