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   EuGH, 11.03.1980 - 104/79   

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https://dejure.org/1980,430
EuGH, 11.03.1980 - 104/79 (https://dejure.org/1980,430)
EuGH, Entscheidung vom 11.03.1980 - 104/79 (https://dejure.org/1980,430)
EuGH, Entscheidung vom 11. März 1980 - 104/79 (https://dejure.org/1980,430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Foglia / Novello

    VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - KOMPETENZ DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - IN EINEM FIKTIVEN NATIONALEN RECHTSSTREIT GESTELLTE FRAGEN - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Foglia / Novello

  • Judicialis

    EWG Art. 92; ; EWG Art. 95; ; EWG Art. 177; ; EG Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - KOMPETENZ DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - IN EINEM FIKTIVEN NATIONALEN RECHTSSTREIT GESTELLTE FRAGEN - UNZULÄSSIGKEIT

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1980, 745
  • NJW 1980, 2640
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus EuGH, 11.03.1980 - 104/79
    Unterscheidungen zu knüpfen (Urteil vom 10. Oktober 1978, Rechtssache 148/77, Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1978, 1787).

    - Die zweite Frage sei zu verneinen, denn die dargestellte Diskriminierung falle in den Anwendungsbereich von Artikel 95 (hierzu siehe Randnr. 14 der Entscheidungsgründe des bereits erwähnten Urteils in der Rechtssache 148/77, Hansen/Hauptzollamt Flensburg).

    Zur Beantwortung der gestellten Frage sei es daher ausreichend, auf das Urteil vom 13. März 1979 und die Schlußanträge in der Rechtssache 91/78 (Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1979, 935) zu verweisen.

    Frau Novello beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtssache 148/88 (Hansen, Slg. 1978, 1787, 1807, Randnr. 20) und auf die Rechtssache 91/78 (Hansen, Urteil vom 13. März 1979, Slg. 1979, 935).

    Jedoch gehe aus dem zitierten Urteil 148/77 hervor, daß der Schutz, den ein Mitgliedstaat einer Produktion durch genaue "Lokalisierung" und eine gänzlich formale Eigenidentität verschaffe, nicht verhindern dürfe, daß identische oder gleichartige Produkte aus anderen Mitgliedstaaten.

  • EuGH, 13.03.1979 - 91/78

    Hansen

    Auszug aus EuGH, 11.03.1980 - 104/79
    Zur Beantwortung der gestellten Frage sei es daher ausreichend, auf das Urteil vom 13. März 1979 und die Schlußanträge in der Rechtssache 91/78 (Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1979, 935) zu verweisen.

    Frau Novello beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtssache 148/88 (Hansen, Slg. 1978, 1787, 1807, Randnr. 20) und auf die Rechtssache 91/78 (Hansen, Urteil vom 13. März 1979, Slg. 1979, 935).

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus EuGH, 11.03.1980 - 104/79
    Unter Berufung auf die Rechtssache 78/76 (Steinike, Urteil vom 22. März 1977, Slg. 1977, 595) macht die Firma Foglia geltend, ein einzelner könne sich vor dem innerstaatlichen Gericht auf die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinschaftsrecht berufen, wenn die Bestimmungen des Artikels 92 durch Durchführungsverordnungen gemäß Artikel 94 oder im Einzelfall durch die in Artikel 93 Absatz 2 vorgesehenen Entscheidungen konkretisiert worden seien.
  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus EuGH, 11.03.1980 - 104/79
    - Die dritte Frage erlaube die Antwort, daß es Sache der innerstaatlichen Gerichte sei, die vom Gerichtshof gemäß Artikel 177 erlassene Entscheidung so anzuwenden, daß ein umfassender Schutz der Rechte der einzelnen - insbesondere im Hinblick auf die Erstattung von nicht geschuldeten (weil gemeinschaftsrechtswidrigen) Steuerzahlungen - im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen der nationalen Rechtsordnung gewährleistet sei (siehe die Urteile vom 16. Dezember 1976 in den Rechtssachen 33/76 [Rewe] und 45/76 [Comet], Slg. 1976, 1989 und 2043).
  • EuGH, 21.06.1988 - 148/88

    Albani u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.03.1980 - 104/79
    Frau Novello beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtssache 148/88 (Hansen, Slg. 1978, 1787, 1807, Randnr. 20) und auf die Rechtssache 91/78 (Hansen, Urteil vom 13. März 1979, Slg. 1979, 935).
  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    In seinem Urteil vom 11. März 1980 (Rechtssache 104/79, Foglia, Slg. S. 745) hatte der Gerichtshof dem Pretore von Bra geantwortet, er sei für die Entscheidung über die vom nationalen Gericht gestellten Fragen nicht zuständig.

    Ist Artikel 95 EWG-Vertrag dahin gehend auszulegen, daß das Verbot inländischer Abgaben, die nach dem Ursprung und der Herkunft eines Erzeugnisses abgestuft sind, Tatbestände wie die französische Steuerregelung für Likörweine erfaßt, die in der Rechtssache 104/79 im einzelnen beschrieben wurde?".

    Nach Auffassung der Kommission beleuchtet dieser zweite Vorlagebeschluß des Pretore von Bra eine Reihe verfahrensrechtlicher Einzelheiten der italienischen Rechtsordnung, die sicherlich zum Erlaß einer anderen Entscheidung geführt hätten, wenn sie dem Gerichtshof in dem Vorabentscheidungsverfahren 104/79 zur Kenntnis gebracht worden wären.

    In bezug auf die Auslegung von Artikel 95 bleibt die Kommission bei der von ihr in der Rechtssache 104/79 eingenommenen Haltung und verweist im übrigen auf die Urteile vom 27. Februar 1980 über die Steuerregelungen für Branntwein.

    Dagegen sei es unrichtig, mit dem Generalanwalt in der Rechtssache 104/79 zu folgern, daß dieser im Laufe des Auslegungsverfahrens eingenommenen Haltung eine "neutrale" Haltung im Ausgangsverfahren entspreche.

    Schließlich sei die vom Generalanwalt in seinen Schlußanträgen zur Rechtssache 104/79 zitierte Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht einschlägig, denn sie betreffe die Anwendbarkeit von Artikel 177 im Rahmen eines besonderen, im italienischen Recht vorgesehenen Mahnverfahrens, dessen nichtstreitiger Charakter Ausgangspunkt der Diskussionen über die Zulässigkeit eines Vorlageverfahrens unter solchen Umständen gewesen sei.

    Zur Auslegung von Artikel 95 EWG-Vertrag verweist er schließlich auf seine Erklärungen in der Rechtssache 104/79.

    Frau Novello ist der Ansicht, die von Generalanwalt und Gerichtshof in der Rechtssache 104/79 angeführten Gründe verdeckten mit der Feststellung, es handele sich um einen künstlichen Rechtsstreit, das Bestreben des Gerichtshofes, in allen Fällen, in denen die Kommission gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 169 eingeleitet habe und zusätzlich von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats Vorlagefragen gestellt worden seien, zu verhindern, daß sich durch die Auslegung im voraus für den verklagten Mitgliedstaat ungünstige Wirkungen ergäben.

    In bezug auf Artikel 95 verweist die Beklagte im Ausgangsverfahren schließlich ebenfalls auf ihre Ausführungen in der Rechtssache 104/79.

    2 Dieser Beschluß ist in einem bei dem Pretore anhängigen Rechtsstreit ergangen, der bereits einmal zur Vorlage einer Anzahl von Vorabentscheidungsfragen nach der Auslegung der Artikel 92 und 95 EWG-Vertrag geführt hatte; diese Fragen waren Gegenstand eines Urteils des Gerichtshofes vom 11. März 1980 (Rechtssache 104/79, Foglia/Novello, Sig.

    Ist Artikel 95 des EWG-Vertrag dahin gehend auszulegen, daß das Verbot inländischer Abgaben, die nach dem Ursprung und der Herkunft eines Erzeugnisses abgestuft sind, Tatbestände wie die französische Steuerregelung für Likörweine erfaßt, die in der Rechtssache 104/79 im einzelnen beschrieben wurde?".

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-379/98

    GENERALANWALT F.G. JACOBS IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE

    Erstens sei der Rechtsstreit konstruiert und die Vorlage daher nach den Urteilen Foglia/Novello I und II(27) unzulässig.

    2: - Urteile vom 11. März 1980 in der Rechtssache 104/79 (Foglia/Novello I, Slg. 1980, 745) und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80 (Foglia/Novello II, Slg. 1981, 3045).

    27: - Rechtssachen 104/79 und 244/80, zitiert in Fußnote 1.28: - Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91 (Meilicke, Slg. 1992, I-4871).

    29: - Urteil Foglia/Novello II, zitiert in Fußnote 1, Randnr. 18.30: - Urteil Foglia/Novello I, zitiert in Fußnote 1, Randnr. 10.31: - Urteil Foglia/Novello I, Randnr. 10.32: - Urteil Foglia/Novello II, Randnr. 18.33: - Urteil Foglia/Novello II, Randnr. 29.34: - Urteil vom 9. Februar 1995 in der Rechtssache C-412/93 (Leclerc-Siplec, Slg. 1995, I-179).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-144/04

    Mangold - Richtlinie 1999/70/EG - Befristete Arbeitsverträge- Einschränkungen -

    15 - Urteile vom 11. März 1980 in der Rechtssache 104/79 (Foglia/Novello, Slg. 1980, 745) und vom 16. Dezember 1981 (Foglia/Novello).
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