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   EuGH, 26.05.1981 - 157/80   

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https://dejure.org/1981,1309
EuGH, 26.05.1981 - 157/80 (https://dejure.org/1981,1309)
EuGH, Entscheidung vom 26.05.1981 - 157/80 (https://dejure.org/1981,1309)
EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 1981 - 157/80 (https://dejure.org/1981,1309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rinkau

    1 . ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - SONDERVORSCHRIFTEN FÜR DAS STRAFVERFAHREN - RECHT , SICH IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN EINER FAHRLÄSSIG BEGANGENEN STRAFTAT VERTEIDIGEN ZU LASSEN , OHNE PERSÖNLICH ...

  • EU-Kommission

    Rinkau

  • Wolters Kluwer

    Definition des Begriff der fahrlässig begangenen Straftat im Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen durch den Gerichtshof; Erstreckung des Rechts sich ...

  • Judicialis

    Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in zivil- und Handelssachen Artikel 65; ; Protokoll zum ... Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in zivil- und Handelssachen Art. II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - SONDERVORSCHRIFTEN FÜR DAS STRAFVERFAHREN - RECHT , SICH IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN EINER FAHRLÄSSIG BEGANGENEN STRAFTAT VERTEIDIGEN ZU LASSEN , OHNE PERSÖNLICH ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1981, 1391
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    Artikel II des Protokolls, der eine durch die möglichen zivil- und handelsrechtlichen Folgen eines strafgerichtlichen Urteils gerechtfertigte Erstreckung des Geltungsbereichs des Übereinkommens auf das Gebiet des Strafrechts enthält (Urteil vom 26. Mai 1981 in der Rechtssache 157/80, Rinkau, Slg. 1981, 1391, Randnr. 6), gewährleistet das Recht, sich ohne persönliches Erscheinen vor den Strafgerichten eines Vertragsstaats verteidigen zu lassen, diesem Staat nicht angehörenden und in einem anderen Vertragsstaat wohnenden Personen nur dann, wenn sie wegen einer fahrlässig begangenen Straftat verfolgt werden.

    Diese Beschränkung ist dahin ausgelegt worden, daß das Übereinkommen das Recht, sich verteidigen zu lassen, ohne persönlich erscheinen zu müssen, offensichtlich solchen Personen versagen wollte, die wegen Straftaten verfolgt werden, deren Schwere eine solche Versagung rechtfertigt (Urteil Rinkau, Randnr. 12).

  • BGH, 04.12.1997 - IX ZB 23/97

    Vollstreckbarerklärung eines im Adhäsionsverfahren ergangenen Urteils

    Der Senat versteht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Mai 1981 (in der Rechtssache 157/80, IPRax 1982, 185, 188) unter Nr. 12 bis 16 dahin, daß das Recht nicht bei Verfolgung wegen einer "vorsätzlich" begangenen Straftat bestehen soll, obwohl der Zweck einer solchen Regelung nicht überzeugt: Der vorlegende Senat vermag keine Gründe zu erkennen, die es rechtfertigen, die Verteidigung gegen schwere Vorwürfe stärker einzuschränken als gegen leichtere (ebenso Geimer/Schütze, Internationale Urteilsanerkennung Bd. I S. 839).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-7/98

    Krombach

    Im Urteil Rinkau(14) hat der Gerichtshof auf ein Ersuchen, sich zum Begriff der fahrlässig begangenen Straftat in Artikel II des Protokolls zu äußern, ausgeführt, daß dieser Begriff die Straftaten umfaßt, "deren gesetzliche Definition weder ausdrücklich noch nach der Natur des umschriebenen Delikts beim Angeklagten hinsichtlich der strafbaren Handlung oder Unterlassung Vorsatz voraussetzt".

    14: - Urteil vom 26. Mai 1981 in der Rechtssache 157/80, Rinkau, Slg. 1981, 1391, insbesondere Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

    19 Vgl. z. B. Urteile vom 26. Mai 1981, Rinkau (157/80, EU:C:1981:120, Rn. 8), vom 17. Juni 1999, Unibank (C-260/97, EU:C:1999:312, Rn. 16 und 17), vom 11. Juli 2002, Gabriel (C-96/00, EU:C:2002:436, Rn. 41 ff.), und vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93

    Danværn Production A/S gegen Schuhfabriken Otterbeck GmbH & Co.

    ( 8 ) Urteil vom 26. Mai 1981 in der Rechtssache 157/80 (Rinkau, Slg. 1981, 1391, Randnr. 11).
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