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   EuGH, 16.06.1981 - 166/80   

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EuGH, 16.06.1981 - 166/80 (https://dejure.org/1981,391)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.1981 - 166/80 (https://dejure.org/1981,391)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1981 - 166/80 (https://dejure.org/1981,391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Klomps / Michel

    Brüsseler Übereinkommen von 1968 - rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • EU-Kommission

    Klomps / Michel

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 27 Nr. 2 Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen; Bestimmung des Begriffes "Verfahrenseinleitendes Schriftstück"; Zahlungsbefehl des deutschen Rechts ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN - VERSAGUNGSGRÜNDE - FEHLEN EINER ORDNUNGSGEMÄSSEN UND RECHTZEITIGEN ZUSTELLUNG DES VERFAHRENSEINLEITENDEN ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brüsseler Übereinkommen von 1968 - rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1981, 1593
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 83/16

    Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Beweislast des

    Die zweite in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ genannte Voraussetzung soll gewährleisten, dass dem Beklagten ein ausreichender Zeitraum zur Verfügung steht, um seine Verteidigung vorzubereiten oder die zur Vermeidung einer Säumnisentscheidung erforderlichen Schritte einzuleiten (EuGH, Urteil vom 16. Juni 1981 - 166/80, Klomps, RIW 1981, 781 Rn. 18).

    Dies wird im Regelfall erfüllt sein, soweit eine ordnungsgemäße Zustellung erfolgt ist (EuGH, Urteil vom 16. Juni 1981, aaO Rn. 19; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - XII ZB 240/05, FamRZ 2008, 586 Rn. 30 zu Art. 34 Nr. 2 EuGVVO aF).

    (1) Zwar verlangt Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ nicht den Nachweis, dass der Beklagte tatsächlich von dem verfahrenseinleitenden Schriftstück Kenntnis genommen hat (EuGH, Urteil vom 16. Juni 1981 - 166/80, Klomps, RIW 1981, 781 Rn. 19).

    Das Gericht hat im Einzelfall zu prüfen, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, welche die Annahme nahelegen, dass die Zustellung, obgleich ordnungsgemäß erfolgt, dennoch nicht genügte, den Beklagten in die Lage zu versetzen, Schritte zu seiner Verteidigung einzuleiten (EuGH, Urteil vom 16. Juni 1981, aaO Rn. 19).

    Hierbei hat das Gericht des Vollstreckungsstaates alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, einschließlich der Art und Weise der Zustellung, der Beziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner und der Art der Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Versäumnisentscheidung einzuleiten waren (EuGH, Urteil vom 16. Juni 1981, aaO Rn. 20; Kropholler/von Hein, aaO Art. 34 EuGVO Rn. 36).

    In der Regel kann das Gericht des Vollstreckungsstaats davon ausgehen, dass der Beklagte nach einer ordnungsgemäßen Zustellung Maßnahmen zur Verteidigung seiner Interessen schon von dem Zeitpunkt an einleiten kann, zu dem das Schriftstück zugestellt wird (EuGH, Urteil vom 16. Juni 1981, aaO Rn. 19).

  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02

    Vollstreckbarerklärung einer in England ergangenen Versäumnisentscheidung

    b) Ob das verfahrenseinleitende Schriftstück ordnungsgemäß zugestellt wurde, ist auch vom Gericht des Vollstreckungsstaates zu prüfen (EuGHE 1981, 1593 ff Rn. 16; 1982, 2723 ff Rn. 13 f; EuGH, EuZW 1990, 352, 354; BGH, Beschl. v. 23. Januar 1986 - IX ZB 38/85, WM 1986, 539, 540; Kroppholler aaO Art. 34 Rn. 45 f).

    27 Nr. 2 EuGVÜ verlangt nicht den Nachweis, dass der Beklagte tatsächlich von dem verfahrenseinleitenden Schriftstück Kenntnis erhalten hat (EUGHE 1981, 1593 ff Rn. 19).

    Normalerweise kann der Richter des Anerkennungsstaates davon ausgehen, dass der Beklagte ab dem Zeitpunkt der Zustellung Maßnahmen zur Verteidigung seines Interesses einleiten kann (EuGHE 1981, 1593 ff Rn. 19).

    Dabei kann das Gericht alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigen (EuGHE 1981, 1593 ff, Rn. 20), auch soweit außergewöhnliche Umstände erst nach einer ordnungsgemäßen Zustellung eingetreten sind (EuGHE 1985, 1779 ff Rn. 23 f).

    Zu diesen Umständen gehört, ob es der Beklagte zu vertreten hat, dass das ordnungsgemäß zugestellte Schriftstück ihn nicht erreicht hat, oder der Kläger von einer neuen Anschrift des Beklagten Kenntnis erhalten hat (EuGHE 1981, 1593 ff Rn. 20 f; 1985, 1779 ff Rn. 33; Kroppholler aaO Rn. 36 f).

  • OLG Köln, 20.09.2016 - 8 W 9/15

    Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils

    Vielmehr kommt die Versagung der Anerkennung nur in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juni 1981 - Rs. 166/80 - Klomps, Slg. 1981, 1595, 1608 Rn. 19; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Aufl., EuGVÜ Art. 27 Rn. 5).

    Dementsprechend ist das Gericht des Zweitstaates selbst dann, wenn ein Gericht des Urteilsstaates die Ordnungsgemäßheit der Zustellung festgestellt hat, nach Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ zur Prüfung der Frage verpflichtet, ob diese Zustellung so rechtzeitig erfolgt ist, dass sich der Beklagte verteidigen konnte (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juni 1981 - Rs. 166/80 - Klomps, Slg. 1981, 1594, 1607 f. Rn. 15 f.).

    Das Erfordernis der Rechtzeitigkeit der Zustellung soll gewährleisten, dass dem Beklagten ein ausreichender Zeitraum zur Verfügung steht, um seine Verteidigung vorzubereiten oder die zur Vermeidung einer Säumnisentscheidung erforderlichen Schritte einzuleiten (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juni 1981 - Rs. 166/80 - Klomps, Slg. 1981, 1594, 1608 Rn. 18).

    Hierbei kann das Gericht des Vollstreckungsstaats alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen, einschließlich der Art und Weise der Zustellung, der Beziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner und der Art der Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Versäumnisentscheidung einzuleiten waren (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juni 1981 - Rs. 166/80 - Klomps, Slg. 1981, 1594, 1608 f. Rn. 19 f.).

  • EuGH, 21.04.1993 - C-172/91

    Sonntag / Waidmann

    38 Nach ständiger Rechtsprechung soll Artikel 27 Nr. 2 des Übereinkommens sicherstellen, daß eine Entscheidung nach den Bestimmungen des Übereinkommens weder anerkannt noch vollstreckt wird, wenn es dem Beklagten nicht möglich war, sich vor dem Gericht des Urteilsstaats zu verteidigen (Urteile vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 166/80, Klomps, Slg. 1981, 1593, Randnr. 9, und vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-123/91, Minalmet, Slg. 1992, I-5661, Randnr. 18).
  • EuGH, 14.10.2004 - C-39/02

    Mærsk Olie & Gas

    55 Artikel 27 Nummer 2 EuGVÜ soll nach ständiger Rechtsprechung sicherstellen, dass eine Entscheidung nach den Bestimmungen des Übereinkommens weder anerkannt noch vollstreckt wird, wenn es dem Beklagten nicht möglich war, sich vor dem Gericht des Urteilsstaats zu verteidigen (Urteile vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 166/80, Klomps, Slg. 1981, 1593, Randnr. 9, vom 21. April 1993 in der Rechtssache C-172/91, Sonntag, Slg. 1993, I-1963, Randnr. 38, und Hengst Import, Randnr. 17).

    61 Das Gericht des betroffenen Vollstreckungsstaats hat zu prüfen, ob die fragliche Zustellung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ordnungsmäßig und so rechtzeitig vorgenommen worden ist, dass der Beklagte seine Verteidigung wirksam vorbereiten konnte (Urteil Klomps, Randnr. 20, und Urteil vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 49/84, Debaecker und Plouvier, Slg. 1985, 1779, Randnr. 31).

  • EuGH, 15.07.2010 - C-256/09

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie

    Das entspreche der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach auch eine nachträgliche Anhörung zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens ausreiche (Urteil vom 16. Juni 1981, Klomps, 166/80, Slg. 1981, 1593).
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 240/05

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Unterhaltstitels

    Richtig ist zwar, dass der zur Vorbereitung der Verteidigung geforderte Zeitraum im Regelfall mit der ordnungsgemäßen Zustellung am Wohnsitz des Beklagten oder an einem anderen Ort beginnt, wenn nicht ausnahmsweise außergewöhnliche Umstände die Annahme nahe legen, dass auch eine nach dem maßgeblichen Verfahrensrecht ordnungsgemäße Zustellung nicht genügte, um den für die Verteidigung eingeräumten Zeitraum beginnen zu lassen (EuGH Urteil vom 16. Juni 1981 - Rs. 166/80 ­ Slg. 1981, 1593, 1601 Rdn. 19 - Klomps/Michel; Kropholler aaO Art. 34 EuGVO Rdn. 36).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 193/07

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärung bzw.

    In Rechtsprechung und Schrifttum zur Ursprungsfassung des Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass es belanglos sei, ob sich der Antragsgegner im Ursprungsland mit Rechtsbehelfen dagegen hätte zur Wehr setzen können, ihm sei das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht rechtzeitig zugestellt worden (EuGH, Urt. v. 16. Juni 1981 - C-166/80, SLG.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1985 - 49/84

    Leon Emile Gaston Carlos Debaecker und Berthe Plouvier gegen Cornelis Gerrit

    Die Rechtbank prüfte deshalb in Übereinstimmung mit Ihrem Urteil in der Rechtssache 116/80 (Klomps/Michel, Slg. 1981, 1593, 1608 f.), "ob im konkreten Fall außergewöhnliche Umstände vorliegen, aufgrund deren die Zustellung, obgleich ordnungsgemäß erfolgt, dennoch nicht ausreichte, um die für die Verteidigung erforderliche Frist am Tag der Zustellung in Gang zu setzen".

    Ihrem Urteil in der Rechtssache 166/80 (Klomps/Michel, Slg. 1981, 1593, insbesondere Randnrn. 19 und 20 der Entscheidungsgründe) entnehme ich, daß die vorgeschriebene Kontrolle der Rechtzeitigkeit auch die von den Parteien zu beachtende Sorgfalt umfaßt.

    - Jenard-Bericht, S. 40; Rechtssache 116/80, Klomps/Michel, Slg. 1981, 1593; Rechtssache 228/81, Pendy Plastic, Slg. 1982, 2723.

    Ihre Rechtsprechung zu Artikel 27 Nr. 2 fasse ich wie folgt zusammen (Rechtssache 166/80, Klomps/Michel; Rechtssache 228/81, Pendy Plastic/Pluspunkt): - Artikel 27 Nr. 2 ist unabhängig von der Prüfung, die das Gericht des Urteilsstaats gemäß Artikel 20 Absatz 2 vorgenommen hat, eigenständig und vertragsautonom auszulegen.

  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Mahnbescheide - als verfahrensleitende Schriftstücke (vgl. EuGH Urteil vom 16. Juni 1981 - 166/80 = EuGH E 19.01.1593) - hier »ordnungsgemäß nach dem Recht des um die Zustellung ersuchten Staates zugestellt« worden sind (vgl. Art. 20 Abs. 3 EuG-Übk vom 27. September 1968, BGBl 1972 II S. 774, i.V.m. Art. 15 Abs. 1 des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15. November 1965, BGBl 1977 II S. 1453).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

  • BGH, 10.06.2009 - XII ZB 182/08

    Anwendbarkeit der Vorschriften der Art. 21 ff. VO 2201/2003/EG auf vollstreckbare

  • EuGH, 15.07.1982 - 228/81

    Pendy Plastic Products BV / Pluspunkt Handelsgesellschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-522/03

    Scania Finance France

  • EuGH, 13.10.2005 - C-522/03

    Scania Finance France - Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung -

  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 360/02

    Vollstreckung einer ausländischen Säumnisentscheidung

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-78/95

    Bernardus Hendrikman und Maria Feyen gegen Magenta Druck & Verlag GmbH.

  • BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 253/06

    Zu den Grenzen der Vorlagepflicht an den EuGH aufgrund Art 2 Nr 1, Art 3 Abs 1

  • BGH, 20.01.2022 - IX ZB 60/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung des Lugano-Übereinkommens:

  • EuGH, 13.07.1995 - C-474/93

    Hengst Import / Campese

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2005 - C-3/05

    Verdoliva - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 36 - Begriff der Zustellung -

  • BGH, 20.09.1990 - IX ZB 1/88

    Anerkennung und Zustellung eines im Ausland ergangenen Versäumnisurteils

  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 71/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer Entscheidung des

  • EuGH, 12.11.1992 - C-123/91

    Minalmet / Brandeis

  • EuGH, 03.07.1990 - 305/88

    Lancray / Peters und Sickert

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1995 - C-474/93

    Hengst Import BV gegen Anna Maria Campese.

  • EuGH, 11.06.1985 - 49/84

    Debaecker / Bouwman

  • EuGH, 10.10.1996 - C-78/95

    Hendrikman und Feyen / Magenta Druck & Verlag

  • BGH, 04.04.1991 - IX ZB 87/90

    Frage zur Vorabentscheidung bezüglich der Auslegung des Art. 27 Nr. 2 des

  • BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85

    Anforderungen an die Verteidigungsmöglichkeiten in einem ausländischen

  • EuGH, 30.03.2023 - C-343/22

    PT (Injonction de payer de droit suisse) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2010 - C-256/09

    Purrucker - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Verfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-7/21

    LKW WALTER - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 238/11

    Gehörsverstoß durch Übergehen eines Aussetzungsantrags; Zulässigkeitsgrund des

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-39/02

    Mærsk Olie & Gas

  • BGH, 22.09.1988 - IX ZB 1/88

    Nichtanerkennung einer Entscheidung nach Art. 27 Nr. 2 EGÜbk a.F. - Voraussetzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1992 - C-172/91

    Volker Sonntag gegen Hans Waidmann u. a.

  • OLG Brandenburg, 23.04.1998 - 8 W 15/98

    Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einem österreichischen Versäumnisurteil;

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1996 - C-275/94

    Roger van der Linden gegen Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1982 - 228/81

    Pendy Plastic Products BV gegen Pluspunkt Handelsgesellschaft mbH.

  • BayObLG, 11.10.1999 - 1Z BR 44/99

    Rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1990 - 305/88

    Isabelle Lancray SA gegen Peters und Sickert KG.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-123/91

    Minalmet GmbH gegen Brandeis Ltd.

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