Rechtsprechung
   EuGH, 18.06.1981 - 173/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1609
EuGH, 18.06.1981 - 173/80 (https://dejure.org/1981,1609)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.1981 - 173/80 (https://dejure.org/1981,1609)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 1981 - 173/80 (https://dejure.org/1981,1609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Blasig / Kommission

    1 . BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - ABLEHNENDE ENTSCHEIDUNG - NEUE BESCHWERDE GEGEN DIESELBE BESCHWERENDE MASSNAHME - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNG - WESENTLICHE NEUE TATSACHE

  • EU-Kommission

    Blasig / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Kommissionsbeamten gegen die Entscheidung der Kommission auf Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe; Antrag auf Leistung von Unterschiedsbeiträgen zwischen tatsächliche erhaltenen Dienstbezügen und angeblich zustehenden Dienstbezügen; Anforderungen an ...

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 91 Abs. 3; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - ABLEHNENDE ENTSCHEIDUNG - NEUE BESCHWERDE GEGEN DIESELBE BESCHWERENDE MASSNAHME - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNG - WESENTLICHE NEUE TATSACHE

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1981, 1649
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.12.1964 - 109/63

    Charles Muller gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 18.06.1981 - 173/80
    Der Kläger erwidert, daß der Bezeichnung des Dienstpostens und der Veröffentlichung der Übersicht über die Tätigkeiten und den Aufgabenbereich für jeden Dienstposten eine erhebliche Bedeutung zukomme (Urteil vom 16. Dezember 1964 in den verbundenen Rechtssachen 109/63 und 13/64, Muller/Kommission, Slg. 1964, 1413).
  • EuGH, 07.05.1986 - 191/84

    Barcella / Kommission

    1 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 18. Juni 1981 in der Rechtssache 173/80 (Blasig, Slg. 1981, 1649) entschieden, daß bei einem Antrag auf Neueinstufung die beschwerende Maßnahme die Ernennung zum Beamten auf Probe ist.

    Jedenfalls verleiht die Übersicht über die Grundamtsbezeichnungen, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Juni 1981 (a. a. O.) entschieden hat, dem Personal keinen Anspruch darauf, nach Ernennung in einer bestimmten Besoldungsgruppe außerhalb des normalen Beförderungsverfahrens in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft zu werden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1987 - 329/85

    Marco Castagnoli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Hilfskräfte

    - Urteile vom 18. Juni 1981 in der Rechtssache 173/80.

    Blasig/Kommission, Slg. 1981, 1649, 1658 und vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield/ Kommission, Slg. 1983, 3981, 3991.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.1983 - 343/82

    Christos Michael gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    2. Zur Begründetheit der Klage Der Kläger rügt in erster Linie die Verletzung des Beschlusses der Kommission vom 6. Juni 1973 über die Einstufungskriterien, insbesondere von deren Artikel 3, wonach die Anstellungsbehörde in 1 - Urteil vom 6.10.1982 in der Rechtssache 9/81 - Calvin E. Williams/Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 3301.2 - Urteil vorn 2.12.1976 in der Rechtssache 102/75 - Asger Petersen/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1976, 1777.3 - Urteil vom 18.6.1981 in der Rechtssache 173/80 - Volker Blasig/Kommission der Europäischen Gemeinschaften-, Slg. 1981, 1649.

    Wenn solche innerdienstlichen Richtlinien auch nicht, wie der Gerichtshof unter anderem in der Rechtssache Raymond Louwage 3 unterstrichen hat, als Rechtsnormen qualifiziert werden können, die die Verwaltung in jedem Fall beachten müßte, stellen sie aber dennoch Verhaltensnormen 1 - Urteil vom 4.12.1980 in der Rechtssache 782/79 - Maurice Geeraerd/Kommission der Europäischen Gemeinschaften-, Slg. 1980, 3651.2 _ Urteil vom 18.6.1981 in der Rechtssache 173/80 - Volker Blasig/Kommission der Europäischen Gemeinschaften-, Slg. 1981, 1649.

  • EuG, 07.02.1991 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    Diese legt den Dienstposten fest, auf dem der Beamte ernannt wird, und enthält eine endgültige Entscheidung über die entsprechende Einstufung" (Urteile vom 18. Juni 1981 in der Rechtssache 173/80, Blasig/Kommission, Slg. 1981, 1649, und vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 191/84, a. a. O.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-246/95

    Myrianne Coen gegen Belgischer Staat. - Bediensteter auf Zeit -

    (6) - Rechtssache 28/72 (Tontodonati/Kommission, Slg. 1973, 779); Rechtssache 173/80 (Blasig/Kommission, Slg. 1981, 1649); Rechtssache 190/82 (Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981); Rechtssache 326/82 (Aschermann/Kommission, Slg. 1984, 2253); Rechtssache 231/84 (Valentini/Kommission, Slg. 1985, 3027); Rechtssache T-35/93 (Cucchiara u. a./Kommission, Slg. ÖD 1994, I-A-127 und II-413).
  • EuGH, 30.05.1984 - 326/82

    Aschermann / Kommission

    Es ist daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof mehrfach festgestellt hat (vgl. die Urteile vom 16.12.1964 in den Rechtssachen 109/63 und 13/64, Muller/Kommission, Slg. 1964, 1411, vom 12.7.1973 in der Rechtssache 28/72, Tontodonati/Kommission, Slg. 1973, 779, und vom 18.6.1981 in der Rechtssache 173/80, Blasig/Kommission, Slg. 1981 1649), die Anstellungsbehörde außer bei Vorliegen einer wesentlichen neuen Tatsache nicht verpflichtet ist, eine unanfechtbar gewordene Entscheidung abzuändern.
  • EuG, 06.12.1990 - T-6/90

    Alessandro Petrilli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Nur das Vorliegen einer wesentlichen neuen Tatsache, die dem Betroffenen nachteilig sein kann, kann den Neubeginn dieser Fristen bewirken und zur Prüfung eines solchen Antrags führen (vgl. Urteile vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 28/72, Tontodonati/Kommission, Slg. 1973, 779, vom 18. Juni 1981 in der Rechtssache 173/80, Blasig/Kommission, Slg. 1981, 1649, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, vom 30. Mai 1984 in der Rechtssache 326/82, Aschermann/Kommission, Slg. 1984, 2253, vom 26. September 1985 in der Rechtssache 231/84, Valentini/Kommission, Slg. 1985, 3027).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87

    Santo Picciolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Weiterhin ist festzustellen, daß der Leitfaden für die Beurteilung, der, wie der Gerichtshof in dem Urteil in der Rechtssache Blasig 1 festgestellt hat, "den Vorgesetzten, 1 - Urteil vom 18. Juni 1981 in der Rechtssache 173/80, Blasig/Kommission, Slg. 1981, 1649, Randnr. 13.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1986 - 280/85

    P. Mouzourakis gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Beschwerde - Verbesserung

    3 - Urteil vom 18. Juni 1981 in der Rechtssache 173/80, (Blasig/Kommission, Slg. 1981, 1649 ff., 1658).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1985 - 146/84

    Giovanni De Santis gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    In der Rechtssache 173/80 (Blasig/Kommission, Slg. 1981, 1649, 1658) kommt der Gerichtshof scheinbar zum gegenteiligen Ergebnis, wenn er ausführt: "... bei der den Kläger beschwerenden Maßnahme, gegen die die Klage gerichtet ist, [handelt es sich] um die Einstufung in die Besoldungsgruppe B 3 durch die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 18. Oktober 1974" (das heißt die Entscheidung über die Ernennung zum Beamten'auf Probe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht