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   EuGH, 14.01.1981 - 819/79   

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https://dejure.org/1981,679
EuGH, 14.01.1981 - 819/79 (https://dejure.org/1981,679)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.1981 - 819/79 (https://dejure.org/1981,679)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 1981 - 819/79 (https://dejure.org/1981,679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Kommission

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - FINANZIERUNG DURCH DEN EAGFL - ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN RECHNUNGSABSCHLUSS - GEGENSTAND - UNTER VERSTOSS GEGEN DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN GEZAHLTE BEIHILFE - NICHTEINHALTUNG DER NACHWEIS- ODER ...

  • EU-Kommission

    Deutschland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von den Beihilfen zur Denaturierung von Magermilchpulver nicht zu Lasten des Europäischen Ausrichtungsfonds und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL); Grundregeln für die Gewährung von Beihilfen für Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke ; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173; ; EWG-Vertrag Art. 190; ; Verordnung Nr. 986/68/EWG Art. 3 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 990/72/EWG Art. 3; ; Verordnung Nr. 990/72/EWG Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - FINANZIERUNG DURCH DEN EAGFL - ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN RECHNUNGSABSCHLUSS - GEGENSTAND - UNTER VERSTOSS GEGEN DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN GEZAHLTE BEIHILFE - NICHTEINHALTUNG DER NACHWEIS- ODER ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1981, 21
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.02.1979 - 11/76

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.01.1981 - 819/79
    Diese enge Auslegung der Voraussetzungen für die Übernahme der Ausgaben zu Lasten des EAGFL sei wegen der Zielsetzung der Verordnung Nr. 729/70 zwingend, da die Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik die Gleichheit zwischen den Marktbürgern der Mitgliedstaaten gewährleisten müsse (Urteile in den Rechtssachen 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, 279; 15 und 16/76, Französische Regierung/Kommission, Slg. 1979, 321, 340, und 18/76, Regierung der Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, 384).

    Sei ein Mitgliedstaat in umfangreichen und langwierigen Gesprächen über die einzelnen Beanstandungen der Kommission unterrichtet worden, bedürfe es in der abschließenden Entscheidung keiner ins einzelne gehenden Begründung mehr, die gegebenenfalls mehrere Seiten in Anspruch nehmen würde (Urteil in der Rechtssache 13/72, Niederlande/Kommission, Slg. 1973, 39).

    9 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 11. Januar 1973 in der Rechtssache 13/72 (Niederlande/Kommission, Slg. 1973, 27) entschieden hat, hängt der Umfang der in Artikel 190 EWG-Vertrag verankerten Begründungspflicht von der Art des Rechtsaktes und von den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde.

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.01.1981 - 819/79
    Diese enge Auslegung der Voraussetzungen für die Übernahme der Ausgaben zu Lasten des EAGFL sei wegen der Zielsetzung der Verordnung Nr. 729/70 zwingend, da die Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik die Gleichheit zwischen den Marktbürgern der Mitgliedstaaten gewährleisten müsse (Urteile in den Rechtssachen 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, 279; 15 und 16/76, Französische Regierung/Kommission, Slg. 1979, 321, 340, und 18/76, Regierung der Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, 384).

    Wie sich im übrigen aus dem Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 15 und 16/76 (Französische Regierung/Kommission, Slg. 1979, 337, Randnr. 10 der Entscheidungsgründe) ergebe, komme es für die Entscheidung, bestimmte Ausgaben nicht zu Lasten des EAGFL zu übernehmen, nicht darauf an, ob nicht gerechtfertigte Zahlungen vorgenommen worden seien; ausschlaggebend sei vielmehr die Nichterfüllung bestimmter Nachweisförmlichkeiten.

  • EuGH, 07.02.1979 - 18/76

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.01.1981 - 819/79
    Diese enge Auslegung der Voraussetzungen für die Übernahme der Ausgaben zu Lasten des EAGFL sei wegen der Zielsetzung der Verordnung Nr. 729/70 zwingend, da die Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik die Gleichheit zwischen den Marktbürgern der Mitgliedstaaten gewährleisten müsse (Urteile in den Rechtssachen 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, 279; 15 und 16/76, Französische Regierung/Kommission, Slg. 1979, 321, 340, und 18/76, Regierung der Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, 384).
  • EuGH, 11.01.1973 - 13/72

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.01.1981 - 819/79
    9 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 11. Januar 1973 in der Rechtssache 13/72 (Niederlande/Kommission, Slg. 1973, 27) entschieden hat, hängt der Umfang der in Artikel 190 EWG-Vertrag verankerten Begründungspflicht von der Art des Rechtsaktes und von den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde.
  • EuGH, 06.05.1982 - 146/81

    BayWa / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

    Vor allem das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 819/79 könne dahin ausgelegt werden, daß das Gemeinschaftsrecht die Rückforderung der Prämie ausschließe, wenn die Kontrollen der Denaturierungsvorgänge zufriedenstellend ausgefallen seien.

    Die Bedeutung der an Ort und Stelle während der Denaturierungsvorgänge durchgeführten Kontrolle habe im übrigen der Gerichtshof in der Rechtssache 819/79 (Urteil vom 14. Januar 1981, Slg. S. 21) anerkannt, in der es um die Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Denaturierung von Magermilchpulver gemäß der Verordnung Nr. 990/72 der Kommission vom 15. Mai 1972 (ABl. L 115, S. 1) gegangen sei.

    Das Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 819/79 (Slg. S. 21), das anscheinend bei dem vorlegenden Gericht Zweifel hervorgerufen habe, betreffe nicht den Fall ergänzender Kontrollen durch die Mitgliedstaaten, sondern denjenigen, in dem ein Mitgliedstaat die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts dadurch beeinträchtigt habe, daß er an die Stelle einer gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebenen Kontrolle eine andersartige nationale Kontrolle gesetzt habe.

    In diesem Zusammenhang sei es falsch, davon auszugehen, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 819/79 (Slg. S. 21) den Mitgliedstaaten die Befugnis abgesprochen hätte, zusätzliche Kontrollmaßnahmen vorzuschreiben.

    Der Gerichtshof habe im übrigen diese Auslegung in einer Rechtsprechung bestätigt, deren Grundlinien wie folgt zusammengefaßt werden könnten: Zum einen könne eine objektiv zu Unrecht gewährte Beihilfe nicht zu Lasten des EAGFL übernommen werden und müsse daher zu Lasten des Haushalts des Mitgliedstaates gehen, der ihre Rückzahlung nicht verlangt habe (Rechtssache 819/79, Slg. 1981, 21); zum anderen verpflichte das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaat, die Rückerstattung jeder Prämie zu verlangen, deren Zahlung nicht gerechtfertigt erscheine (Rechtssachen 119 und 126/79, a.a.O., und 18/76, Slg. 1979, 343).

  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04

    Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen

    Wird etwa ein Kontrollmechanismus praktiziert, der von den gemeinschaftsrechtlich fixierten Vorgaben abweicht, so kommt es für eine Anlastung nicht auf die Frage an, ob die vorgenommenen Kontrollen den vorgegebenen im Ergebnis zumindest gleichwertig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Januar 1981 - Rs. 819/79 -, Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission, Slg. 1981, 21 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

    Siehe schon das Urteil vom 11. Januar 1973 in der Rechtssache 13/72 (Niederlande/Kommission, Slg. 1974, 27, Randnr. 11) und das Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 819/79 (Deutschland/Kommission, Slg. 1981, 21, Randnr. 19).

    Der Gerichtshof stellte jüngst klar, daß die Qualifizierung wesentliche Bestimmungen solchen Bestimmungen vorbehalten bleiben muß, durch die die grundsätzlichen Ausrichtungen der Gemeinschaftspolitik umgesetzt werden : Urteil vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-240/90 (Deutschland/Kommission, Slg. 1992, I-5383, Randnr. 37).

    43 f. Eine ähnliche Zurückhaltung findet sich im Urteil vom 14. Januar 1987 in der Rechtssache 278/84 (Deutschland/Kommission, Slg. 1987, 1, Randnrn. 12 f.).

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