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   EuGH, 01.04.1982 - 141/81, 142/81, 143/81   

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https://dejure.org/1982,243
EuGH, 01.04.1982 - 141/81, 142/81, 143/81 (https://dejure.org/1982,243)
EuGH, Entscheidung vom 01.04.1982 - 141/81, 142/81, 143/81 (https://dejure.org/1982,243)
EuGH, Entscheidung vom 01. April 1982 - 141/81, 142/81, 143/81 (https://dejure.org/1982,243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Holdijk

    1 . VORABENTSCHEIDUNG - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - VERPFLICHTUNG DES NATIONALEN GERICHTS , AUSREICHENDE ANGABEN ZU MACHEN - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Holdijk

  • Wolters Kluwer

    Schutz von Tieren in landwirtschaftlicher Tierhaltung; Vereinbarkeit der niederländischen Vorschriften über die Haltung von Mastkälbern mit dem Gemeinschaftsrecht; Zuständigkeit des Gerichtshofs; Entscheidungsbefugnis des Gerichtshofes über die Vereinbarkeit bestehender ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Satzung des Gerichtshofes Art. 20; ; Vertrag Art. 40 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VORABENTSCHEIDUNG - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - VERPFLICHTUNG DES NATIONALEN GERICHTS , AUSREICHENDE ANGABEN ZU MACHEN - GRENZEN - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 177]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 1299
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 01.04.1982 - 143/81

    Schutz von Tieren in landwirtschaftlicher Tierhaltung; Vereinbarkeit der

    Auszug aus EuGH, 01.04.1982 - 141/81
    HOLDIJK In den verbundenen Rechtssachen 141 bis 143/81, betreffend die dem Gerichtshof gemäß Artikel· 177 EWG-Vertrag vom Kantongerecht Apeldoorn in den vor diesem anhängigen Strafverfahren gegen 1. G E R R I T H O L D I J K , 2. LuBBARTUs MULDER und.

    143/81), die den Mästern Futtermittel und junge Kälber zur Verfügung stellt.

    Gemäß Artikel 20 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes der EWG haben schriftliche Erklärungen abgegeben: die niederländische Regierung, vertreten durch den Generalsekretär des Außenministeriums F. Italianer, die dänische Regierung, vertreten durch den Rechtsberater im Außenministerium L. Mikaelsen, die Angeklagte im Ausgangsverfahren in der Rechtssache 143/81, vertreten durch Rechtsanwalt J. W. Beks, Hilversum, und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch das Mitglied ihres Juristischen Dienstes J. F. Verstrynge als Bevollmächtigten.

    II - Vor dem Gerichtshof abgegebene schriftliche Erklärungen A - Die Firma Alpuro, Angeklagte im Ausgangsverfahren in der Rechtssache 143/81, macht geltend, in den Niederlanden würden 83 % der Schlachtkälber in 55 bis 64 cm breiten Boxen gehalten.

    In der Sitzung vom 21. Januar 1982 haben die Angeklagte des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache 143/81, vertreten durch Rechtsanwalt J. W. Beks, Hilversum, und die Kommission, vertreten durch das Mitglied ihres Juristischen Dienstes J. F. Verstrynge als Bevollmächtigten mündliche Ausführungen gemacht.

  • EuGH, 14.07.1981 - 155/80

    Oebel

    Auszug aus EuGH, 01.04.1982 - 141/81
    Hinsichtlich des Artikels 34 verweist die Kommission auf das (bereits zitierte) Urteil Groenveld (Rechtssache 15/79) sowie auf das Urteil vom 14. Juli 1981 (Oebel, Rechtssache 155/80), wo der Gerichtshof in Randnr. 7 bzw. 15 der Entscheidungsgründe ausführt: "Diese Bestimmung bezieht sich auf nationale Maßnahmen, die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitgliedstaats und seinen Außenhandel schaffen.".

    1 1 Zu Artikel 34 des Vertrages hat der Gerichtshof mehrfach (zuletzt im Urteil vom 14. Juli 1981, 0ebel, Rechtssache 155/80, Slg. 1981, 1993) entschieden, daß sich diese Vorschrift auf nationale Maßnahmen bezieht, die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitglied- Staats und seinen Außenhandel schaffen, so daß die nationale Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staates einen besonderen Vorteil erlangt.

  • EuGH, 23.01.1975 - 31/74

    Galli

    Auszug aus EuGH, 01.04.1982 - 141/81
    Diese weite Auslegung von Artikel 34 im Rahmen einer Marktorganisation sei vor dem Hintergrund von Ziel und Aufbau dieser Organisation zu sehen, nämlich der Vereinheitlichung der Produktions- und Absatzbedingungen innerhalb der Gemeinschaft, damit die Marktteilnehmer unter gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren könnten und so das gute Funktionieren des Marktes sichergestellt sei (Urteil vom 23. Januar 1975, Galli, Rechtssache 31/74, Slg. 1975, 47; Urteil vom 29. Juni 1978, Dechmann, Rechtssache 154/77, Slg. 1573).
  • EuGH, 12.07.1979 - 244/78

    Union laitière normande / French Dairy Farmers

    Auszug aus EuGH, 01.04.1982 - 141/81
    Ferner hat der Gerichtshof im Urteil vom 12. Juli 1979 (Union laitière normande, Rechtssache 244/78, Slg. 1979, 2663) darauf hingewiesen, daß die Notwendigkeit, zu einer für das nationale Gericht zweckdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, den rechtlichen Rahmen zu umreißen, in den sich die erbetene Auslegung einfügen soll.
  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus EuGH, 01.04.1982 - 141/81
    So hat der Gerichtshof es in seinem Urteil vom 16. Dezember 1981 (Foglia/Novello, Rechtssache 244/80, Slg. 1981, 3045) für unerläßlich erklärt, daß die nationalen Gerichte die Gründe darlegen, aus denen sie eine Beantwortung ihrer Fragen für entscheidungserheblich halten, falls sich diese Gründe nicht eindeutig aus den Akten ergeben.
  • EuGH, 10.03.1981 - 36/80

    Irish Creamery Milk Suppliers Association

    Auszug aus EuGH, 01.04.1982 - 141/81
    Für die Beurteilung, ob eine innerstaatliche Regelung auf einem Gebiet liege, das von einer gemeinsamen Marktorganisation erfaßt werde, sei das Ziel der Maßnahme ausschlaggebend (Urteil vom 10. März 1981, 1rish Creamery Milk Suppliers u. a./Irland u. a., Rechtssachen 36 und 71/80, Slg. 1981, 735, Randnr. 19 der Entscheidungsgründe, und das schon zitierte Urteil Van den Hazel, Rechtssache 111/76).
  • EuGH, 18.05.1977 - 111/76

    Officier van justitie / Beert van den Hazel

    Auszug aus EuGH, 01.04.1982 - 141/81
    anzusehen (Urteil vom 30. Oktober 1974, Van Haaster, Rechtssache 190/73, Slg. 1973, 1123; Urteil vom 18. Mai 1977, Van den Hazel, Rechtssache 111/76, Slg. 1977, 901).
  • EuGH, 06.06.1978 - 147/77

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 01.04.1982 - 141/81
    Ferner habe der Gerichtshof im Urteil vom 6. Juni 1978 (Kommission/Italien, Rechtssache 147/77, Slg. 1978, 1307, Randnr. 2 der Entscheidungsgründe) festgestellt, daß die Unterschiede bei den einzelstaatlichen Tierschutzvorschriften unmittelbar das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes beeinträchtigen könnten, da die sich daraus ergebenden Belastungen von einem Mitgliedstaat zum anderen verschieden seien.
  • EuGH, 26.02.1980 - 94/79

    Vriend

    Auszug aus EuGH, 01.04.1982 - 141/81
    Der Gerichtshof habe die Tragweite des Verbots aus Artikel 34, ausgelegt im Rahmen einer Marktorganisation, sehr viel weiter ausgedehnt, nämlich dahin gehend, daß dieses Verbot "jeder nationalen Regelung entgegensteht, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern" (vgl. das schon zitierte Urteil Van Haaster, Rechtssache 190/73 und das Urteil vom 26. Februar 1980, Vriend, Rechtssache 94/79, Slg. 1980, 327).
  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

    Auszug aus EuGH, 01.04.1982 - 141/81
    Im Urteil vom 8. November 1979 (Groenveld, Rechtssache 15/79, Slg. 1979, 3409) habe der Gerichtshof das Verbot des Artikels 34 des Vertrages als Diskriminierungsverbot in dem Sinne ausgelegt, daß "sich Artikel 34 auf nationale Maßnahmen bezieht, die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitgliedstaats und seinen Außenhandel schaffen, so daß die nationale Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staates zum Nachteil der Produktion oder des Handels anderer Mitgliedstaaten einen besonderen Vorteil erlangt".
  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

  • EuGH, 04.05.2016 - C-547/14

    Philip Morris Brands u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Gelegenheit gegeben wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen - zusammen mit einer Übersetzung in die Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats - zugestellt werden, nicht aber dem Gerichtshof vom vorlegenden Gericht gegebenenfalls übermittelte nationale Verfahrensakten (vgl. insbesondere Urteile Holdijk u. a., 141/81 bis 143/81, EU:C:1982:122, Rn. 6, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 23, sowie Beschluss Adiamix, C-368/12, EU:C:2013:257, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der

    37 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 1982, Holdijk u. a. (141/81 bis 143/81, EU:C:1982:122, Rn. 5), und vom 9. Dezember 2003, Gasser (C-116/02, EU:C:2003:657, Rn. 27).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

    Jippes u.a.

    Dagegen hat der Gerichtshof wiederholt das Interesse festgestellt, das die Gemeinschaft der Gesundheit und dem Schutz der Tiere entgegenbringt (Urteile vom 1. April 1982 in den Rechtssachen 141/81, 142/81 und 143/81, Holdijk u. a., Slg. 1982, 1299, vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 131/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 905, und vom 24. November 1993 in der Rechtssache C-405/92, Mondiet, Slg. 1993, I-6133, vgl. ferner Urteile Hedley Lomas und Compassion in World Farming).
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