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   EuGH, 06.05.1982 - 54/81   

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https://dejure.org/1982,1267
EuGH, 06.05.1982 - 54/81 (https://dejure.org/1982,1267)
EuGH, Entscheidung vom 06.05.1982 - 54/81 (https://dejure.org/1982,1267)
EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - 54/81 (https://dejure.org/1982,1267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Fromme / BALM

    1 . EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN - EIGENE MITTEL - ZU UNRECHT GELEISTETE ZAHLUNGEN - RÜCKFORDERUNG - ANWENDUNG DES INNERSTAATLICHEN RECHTS - VORAUSSETZUNGEN UND GRENZEN

  • EU-Kommission

    Fromme / BALM

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinsetzung von zu Unrecht auf Grund des Gemeinschaftsrechts geleisteten Zahlungen; Zahlung von Denaturierungsprämien ohne rechtlichen Grund; Regelung der Verzinsung von auf Grund des ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN - EIGENE MITTEL - ZU UNRECHT GELEISTETE ZAHLUNGEN - RÜCKFORDERUNG - ANWENDUNG DES INNERSTAATLICHEN RECHTS - VORAUSSETZUNGEN UND GRENZEN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 1449
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.02.1970 - 40/69

    Hauptzollamt Hamburg Oberelbe / Bollmann

    Auszug aus EuGH, 06.05.1982 - 54/81
    Diese Grenzen ergäben sich in erster Linie aus den Regelungen der zugrunde liegenden Gemeinschaftsverordnung selbst, die in ihrer Tragweite nicht eingeschränkt werden dürften (Urteile des Gerichtshofes vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 40/69, Bollmann, Slg. 1970, 69, vom 18. Juni 1970 in der Rechtssache 74/69, Krohn, Slg. 1970, 451, und Rechtssache Balkan).
  • EuGH, 28.06.1977 - 118/76

    Balkan Import Export / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuGH, 06.05.1982 - 54/81
    Diese Vorschriften dürften nämlich weder eine Änderung der Tragweite der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften bewirken (Urteil vom 28. Juni 1977 in der Rechtssache 118/76, Balkan, Slg. 1977, 1777) noch die Wiedereinziehung praktisch unmöglich machen (Urteil Ferwerda), und sie dürften auch nicht ungünstiger sein als die Vorschriften, die gleichartige innerstaatliche Fälle beträfen (Urteile in den Rechtssachen Ferwerda und - noch allgemeiner formuliert - Lippische Hauptgenossenschaft).
  • EuGH, 18.06.1970 - 74/69

    Hauptzollamt Bremen Freihafen / Krohn

    Auszug aus EuGH, 06.05.1982 - 54/81
    Diese Grenzen ergäben sich in erster Linie aus den Regelungen der zugrunde liegenden Gemeinschaftsverordnung selbst, die in ihrer Tragweite nicht eingeschränkt werden dürften (Urteile des Gerichtshofes vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 40/69, Bollmann, Slg. 1970, 69, vom 18. Juni 1970 in der Rechtssache 74/69, Krohn, Slg. 1970, 451, und Rechtssache Balkan).
  • EuGH, 12.06.1980 - 130/79

    Express Dairy Foods

    Auszug aus EuGH, 06.05.1982 - 54/81
    1976, 677), vom 5. März 1980 (Rechtssache 265/78, Ferwerda, Slg. 1980, 617), vom 12. Juni 1980 (Rechtssache 130/79, Dairy Foods, Slg. 1980, 1887), vom 12. Juni 1980 (Rechtssachen 119 und 126/79, Lippische Hauptgenossenschaft und Westfälische Central-Genossenschaft, Slg. 1980, 1863).
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    i9 Wie der Gerichtshof im Einklang mit diesen Grundsätzen wiederholt ausgesprochen hat (Urteile vom 5.3. 1980 in der Rechtssache 265/78, Ferwerda, Slg. S. 617, vom 12.6.1980 in den Rechtssachen 119 und 126/79, Lippische Hauptgenossenschaft, Slg. S. 1863, vom 6.5.1982 in der Rechtssache 54/81, Fromme, Slg. S. 1449, sowie vom 6.5.1982 in den Rechtssachen 146, 192 und 193/81, BayWa, Slg. S. 1503), müssen die nationalen Gerichte Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung zu Unrecht aufgrund des Gemeinschaftrechts geleisteter Zahlungen in Ermangelung gemeinschaftlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden, jedoch vorbehaltlich der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen, wonach die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen dürfen, daß die Verwirklichung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich wird, und das nationale Recht im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige, rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, ohne Diskriminierung anzuwenden ist.
  • OVG Bremen, 24.09.2008 - 2 A 432/07

    Wertung des von den Beamten des Feuerwehrdienstes zu leistenden

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  • OVG Bremen, 06.10.2008 - 2 A 432/07

    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen

    10 EGV verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Loyalität gegenüber dem Gemeinschaftsrecht (EuGH, Urt. v. 6.5.1982, Rs. 54/81, Slg. 1982, 1449, 1463; Urt. v. 10.10.1983, Rs. 230/81, Slg. 1983, 255, 287).

    Verstöße sind in ähnlicher Weise zu sanktionieren wie nach Art und Schwere gleichartige Verstöße gegen nationales Recht (EuGH Urt. v. 6.5.1982 a.a.O.; Urt. v. 7.12.2000, Rs. C-213/99, Slg. I 2000, 11083, 1112).

  • OVG Bremen, 06.10.2008 - 2 A 433/07

    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen

    10 EGV verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Loyalität gegenüber dem Gemeinschaftsrecht (EuGH, Urt. v. 6.5.1982, Rs. 54/81, Slg. 1982, 1449, 1463; Urt. v. 10.10.1983, Rs. 230/81, Slg. 1983, 255, 287).

    Verstöße sind in ähnlicher Weise zu sanktionieren wie nach Art und Schwere gleichartige Verstöße gegen nationales Recht (EuGH Urt. v. 6.5.1982 a.a.O.; Urt. v. 7.12.2000, Rs. C-213/99, Slg. I 2000, 11083, 1112).

  • EuGH, 29.03.2012 - C-564/10

    Pfeifer & Langen - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen

    Was erstens den Grundsatz, dass im nationalen Recht vorgesehene Zinsen in einem Fall erhoben werden, in dem das Unionsrecht ihre Erhebung nicht vorsieht, als solchen angeht, ist bereits entschieden worden, dass es mit dem Unionsrecht vereinbar ist, wenn ein Mitgliedstaat bei der Rückforderung eines rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Vorteils in Anwendung seines innerstaatlichen Rechts Zinsen erhebt, die mangels einer Regelung, die zur damaligen Zeit ihre Abführung an die Gemeinschaft vorgesehen hätte, seinem eigenen Haushalt zuflossen (vgl. Urteil vom 6. Mai 1982, Fromme, 54/81, Slg. 1982, 1449, Randnr. 8).
  • EuGH, 19.05.1998 - C-132/95

    Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet

    Die nationalen Aufrechnungsvorschriften dürfen die Aufrechnung der Forderungen des Mitgliedstaats gegen einen Zahlungsanspruch, der einem Beihilfeempfänger aufgrund eines Gemeinschaftsrechtsakts zusteht, nicht ungünstigeren Voraussetzungen oder Modalitäten unterwerfen, als sie für die Aufrechnung von Forderungen gelten, die nur auf innerstaatlichem Recht beruhen (vgl. mutatis mutandis Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und in der Rechtssache 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043, Randnr. 13, sowie vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 54/81, Fromme, Slg. 1982, 1449, Randnr. 6).

    Im übrigen besagt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, daß die Pflichten, die das nationale Recht den Empfängern von Gemeinschaftsbeihilfen auferlegt, nicht weiter gehen dürfen als diejenigen, die Empfängern gleichartiger, auf nationalem Recht beruhender Vorteile oder Beihilfen auferlegt sind; dies setzt allerdings voraus, daß beide Gruppen von Leistungsempfängern sich in vergleichbarer Lage befinden und daher eine unterschiedliche Behandlung objektiv nicht zu rechtfertigen ist (Urteil Fromme, Randnr. 7).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2000 - C-397/98

    Metallgesellschaft u.a.

    55: - Urteil vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 54/81 (Slg. 1982, 1449).
  • BVerwG, 23.07.1986 - 3 B 66.85

    Erstattungsbeträge - Verzinsungspflicht - Zinsanspruch

    Dies ist bereits vom Europäischen Gerichtshof in dem vorliegenden Verwaltungsstreitverfahren aufgrund eines Ersuchens des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main um eine Vorabentscheidung entschieden worden (Urteil vom 6. Mai 1982 - Rs. 54/81 - in EuGHE 1982, 1449).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2000 - C-397/98

    Hoechst AG und Hoechst

    55: - Urteil vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 54/81 (Slg. 1982, 1449).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2000 - C-410/98

    Metallgesellschaft u.a. - Freizügigkeit

    55: - Urteil vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 54/81 (Slg. 1982, 1449).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1997 - C-298/96

    Oelmühle Hamburg AG und Jb. Schmidt Söhne GmbH & Co. KG gegen Bundesanstalt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1984 - 14/83

    Sabine von Colson und Elisabeth Kamann gegen Land Nordrhein-Westfalen. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-41/94

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1982 - 146/81

    BayWa AG und andere gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1983 - 168/82

    Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegen Ferriere Sant'Anna SpA

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