Rechtsprechung
   EuGH, 27.05.1982 - 227/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1203
EuGH, 27.05.1982 - 227/81 (https://dejure.org/1982,1203)
EuGH, Entscheidung vom 27.05.1982 - 227/81 (https://dejure.org/1982,1203)
EuGH, Entscheidung vom 27. Mai 1982 - 227/81 (https://dejure.org/1982,1203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Aubin

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - LEISTUNGEN - WÄHREND SEINER LETZTEN BESCHÄFTIGUNG IN EINEM ANDEREN ALS DEM ZUSTÄNDIGEN MITGLIEDSTAAT WOHNHAFTER ARBEITSLOSER - WAHLMÖGLICHKEIT DES ARBEITNEHMERS - BEDEUTUNG DES UMSTANDES , DASS DER BETROFFENE ...

  • EU-Kommission

    Aubin

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Arbeitslosenunterstützung für einen Wanderarbeiter; Fraglichkeit der Anwendung nationalen Rechts; Zuständigkeit der Behörden bei regelmäßiger Grenzüberschreitung; Unterschiede zwischen belgischem und französischem Arbeitsrecht

  • Judicialis

    EWG Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG Art. 177
    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - LEISTUNGEN - WÄHREND SEINER LETZTEN BESCHÄFTIGUNG IN EINEM ANDEREN ALS DEM ZUSTÄNDIGEN MITGLIEDSTAAT WOHNHAFTER ARBEITSLOSER - WAHLMÖGLICHKEIT DES ARBEITNEHMERS - BEDEUTUNG DES UMSTANDES , DASS DER BETROFFENE ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurverfügungstellen eines Vollarbeitslosen bei der Arbeitsverwaltung des Staates, von dem Gewährung von Leistungen verlangt wird; Wahlmöglichkeit für Arbeitnehmer aus Art 71 Abs 1 Buchst b EWGV 1408/71

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 1991
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.02.1977 - 76/76

    Di Paolo

    Auszug aus EuGH, 27.05.1982 - 227/81
    Herr Aubin verweist auf das Urteil in der Rechtssache Di Paolo (Rechtssache 76/6, Slg. 1977, 315), in dem der Gerichtshof nach der Feststellung, daß die Ausnahme des Artikels 71 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung Nr. 1408/71 eng ausgelegt werden müsse, den in dieser Bestimmung genannten Begriff des Wohnortes folgendermaßen ausgelegt habe: "Verfügt .

    Diese Bestimmung ermögliche es - so wie sie der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache Di Paolo (Rechtssache 76/76, Slg. 1977, 315, Nr. 3 des Tenors) ausgelegt habe -, denjenigen Arbeitslosen Zahlungen zu gewähren, bei denen die strikte Anwendung des Artikels 67 Absatz 3 dazu geführt hätte, die Gewährung von Leistungen abzulehnen.

  • EuGH, 15.12.1976 - 39/76

    Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid / Mouthaan

    Auszug aus EuGH, 27.05.1982 - 227/81
    Die Gemeinschaftsregelung sehe also die Möglichkeit vor, daß ein Arbeitnehmer Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungssystem in dem Mitgliedstaat erhalte, in dem er wohne (Rechtssache 39/76, Mouthann, Slg. 1976, 1901).

    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil in der Rechtssache Mouthaan (Rechtssache 39/76, Slg. 1976, 1901) in diesem Sinne entschieden und ausgeführt: "Eine Person ist dann als Arbeitnehmer im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 anzusehen, wenn sie die materiellen Voraussetzungen erfüllt, die von dem für sie geltenden System der sozialen Sicherheit objektiv festgesetzt worden sind, auch wenn die für den Anschluß an dieses System erforderlichen Schritte nicht unternommen worden sind.".

  • EuGH, 13.10.1977 - 112/76

    Manzoni

    Auszug aus EuGH, 27.05.1982 - 227/81
    Der Kläger fügt, gestützt auf die Urteile in den Rechtssachen Petroni (Rechtssache 24/75, Slg. 1975, 1149) und Manzoni (Rechtssache 112/76, Slg. 1977, 1647), hinzu, daß dann, wenn die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts dazu führe, daß einem Wanderarbeitnehmer Ansprüche genommen würden, die er bereits allein nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften habe, diese Auslegung abzulehnen sei.
  • EuGH, 22.05.1980 - 143/79

    Walsh

    Auszug aus EuGH, 27.05.1982 - 227/81
    Auf diese Bestimmung könne sich der Kläger dagegen zum einen gegenüber der französischen Verwaltung berufen, damit diese der belgischen Verwaltung den Unterstützungsantrag übermittle, den er eingereicht habe (Rechtssache 143/79, Walsh, Slg. 1980, 1639), und zum anderen der belgischen Verwaltung gegenüber, damit diese den Antrag prüfe.
  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 27.05.1982 - 227/81
    Der Kläger fügt, gestützt auf die Urteile in den Rechtssachen Petroni (Rechtssache 24/75, Slg. 1975, 1149) und Manzoni (Rechtssache 112/76, Slg. 1977, 1647), hinzu, daß dann, wenn die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts dazu führe, daß einem Wanderarbeitnehmer Ansprüche genommen würden, die er bereits allein nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften habe, diese Auslegung abzulehnen sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-454/93

    Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening gegen Joop van Gestel.

    Wie der Gerichtshof im Urteil Aubin vom 27. Mai 1982 festgestellt hat, gilt "[d]iese allgemeine Vorschrift, die im Titel II "Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften" der Verordnung Nr. 1408/71 steht, ... jedoch nur insoweit, als die besonderen Vorschriften für die einzelnen Leistungsarten, die den Titel III bilden, nicht etwas anderes bestimmen" ( 7 ).

    Zu diesem Zweck eröffnet Artikel 71 Absatz b der Verordnung Nr. 1408/71, wie in den oben genannten Urteilen Aubin und Miethe ausgeführt wird, dem Arbeitnehmer, der nicht Grenzgänger ist, "eine Wahlmöglichkeit.

    ( 7 ) Urteil in der Rechtssache 227/81 (Aubin, Slg. 1982, 1991, Randnr. 11).

    ( 13 ) Urteil Aubin, a. a. O., Randnr. 19. Siehe auch Urteil Medie, a. a. O., Randnr. 9.

  • EuGH, 14.10.2010 - C-345/09

    van Delft u.a. - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Titel III

    Diese allgemeine Vorschrift, die in Titel II ("Bestimmung der anzuwendenden Vorschriften") der Verordnung Nr. 1408/71 steht, gilt jedoch nur insoweit, als die besonderen Vorschriften für die einzelnen Leistungsarten, die Titel III bilden, nicht etwas anderes bestimmen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1982, Aubin, 227/81, Slg. 1982, 1991, Randnr. 11).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - Wohnortverlegung während

    Als sog echter Grenzgänger iS des Art. 71 Abs. 1 Buchst a ii EWGV 1408/71, dem der EuGH (EuGHE 1986, 837 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 6 S 23) über die Regelung der Verordnung hinaus ein Recht zugesteht, sich beim Staat des Beschäftigungsorts arbeitslos zu melden, um dort Leistungen zu erhalten, wenn der Arbeitslose zum früheren Beschäftigungsstaat persönliche und berufliche Bindungen solcher Art aufrecht erhält, dass er dort die besseren Aussichten auf Wiedereingliederung hat, kann der Kläger von vornherein nicht angesehen werden.
  • LSG Bayern, 19.02.2002 - L 11 AL 340/98

    Gewährung von Arbeitslosengeld an einen in Dänemark lebenden Deutschen;

    Die konkrete Bewertung, ob es sich bei einem arbeitslosen Arbeitnehmer iS Art. 71 Abs. 1 lit b Ziff i EWG-VO 1408/717 um einen Grenzgänger handelt, ist nach innerstaatlichem Recht zu treffen (EuGH, Urteil vom 27.05.1982, Az: 227/81 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 6 S 15).

    Er kann von der Arbeitslosenversicherung des Staates, in dem er zuletzt beschäftigt war oder in dem er wohnt, Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen (EuGH, Urt v 27.05.1982, Az 227/81 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 6 S 16).

  • EuGH, 15.03.2001 - C-444/98

    de Laat

    Außerdem soll Artikel 71 der Verordnung, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (Urteile vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 39/76, Mouthaan, Slg. 1976, 1901, Randnr. 13, vom 27. Mai 1982 in der Rechtssache 227/81, Aubin, Slg. 1982, 1991, Randnr. 12, und vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache C-1/85, Miethe, Slg. 1986, 1837, Randnr. 16), sicherstellen, dass dem Wanderarbeitnehmer die Leistungen bei Arbeitslosigkeit unter den für die Arbeitssuche günstigsten Voraussetzungen gewährt werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1989 - 388/87

    Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging gegen W. F. J. M.

    Das zweite Urteil, das ich hier anführen möchte, ist das Urteil vom 27. Mai 1982 in der Rechtssache 227/81 (Aubin/Unedic u. a., Slg. 1982, 1991).

    als im Mitgliedstaat des letzten Wohnortes (vorliegend, wie anzunehmen ist, wiederum die Niederlande) ausgeübt gilt; aus dieser Vorschrift ergibt sich ebenfalls, daß die Merkmale und die Tragweite des Versicherungs- 13 - Dies war etwa der Fall in dem Ausgangsverfahren in den Rechtssachen 39/76, Mouthaan, a. a. O. (vgl. oben Punkt 5), und 227/81, Aubin, a. a. O. (vgl. oben Punkt 5).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 236/87

    Anna Bergemann gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit -

    Ein Beschluß der 23 - Siehe das Urteil vom 27. Mai 1982 in der Rechtssache 227/81, Francis Aubin/Assedic, Slg. 1982, 1991, Randnr. 19 und das Urteil vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 1/85, Miethe/Bundesanstalt für Arbeit, Slg. 1986, Randnr. 9.

    12 bis 15 und in der Rechtssache 227/81, a. a. O., Randnr. 12 und in der Rechtssache 1/85, a. a. O., Randnr. 16.25 - S. 2 des Schriftsatzes der Bundesanstalt für Arbeit.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-345/09

    van Delft u.a. - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen -

    15 - Vgl. u. a. Urteile vom 27. Mai 1982, Aubin (227/81, Slg. 1982, 1991, Randnr. 11), und vom 11. November 2004, Adanez Vega (C-372/02, Slg. 2004, I-10761, Randnr. 19).
  • EuGH, 12.02.2015 - C-114/13

    Bouman - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG)

    Ferner steht fest, dass die allgemeinen Bestimmungen, die in Titel II der Verordnung Nr. 1408/71 enthalten sind, nur insoweit gelten, als die besonderen Vorschriften für die einzelnen Leistungsarten, die Titel III dieser Verordnung bilden, nicht etwas anderes bestimmen (vgl. insbesondere Urteil Aubin, 227/81, EU:C:1982:209, Rn. 11).
  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 118/88

    Berücksichtigung von Versicherungszeiten bei Tätigkeit im EU-Ausland -

    Der arbeitslose Arbeitnehmer kann sich dem System der Leistungen bei Arbeitslosigkeit in dem Staat unterstellen, in dem er zuletzt beschäftigt war, oder die Leistungen des Staates, in dem er wohnt oder in den er zurückkehrt, in Anspruch nehmen (EuGHE 1982, 1991 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 6).
  • EuGH, 05.07.1983 - 171/82

    Valentini

  • EuGH, 09.12.1992 - C-119/91

    McMenamin / Adjudication Officer

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2013 - C-321/12

    van der Helder und Farrington - 'Soziale Sicherheit - Krankenversicherung -

  • BSG, 21.01.1987 - 1 RA 61/85
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2014 - C-103/13

    Somova - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Unterbrechung der

  • EuGH, 01.02.1996 - C-308/94

    Office national de l'emploi / Naruschawicus

  • EuGH, 11.10.1984 - 128/83

    Guyot

  • EuGH, 29.06.1995 - C-454/93

    Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening / Van Gestel

  • EuGH, 29.09.2022 - C-3/21

    Chief Appeals Officer u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1992 - C-102/91

    Doris Knoch gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit - Leistungen bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-311/01

    Kommission / Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1992 - C-119/91

    Una McMenamin gegen Adjudication Officer. - Soziale Sicherheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1994 - C-308/93

    Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen J.M. Cabanis-Issarte. - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1983 - 171/82

    Biagio Valentini gegen ASSEDIC de Lyon. - Soziale Sicherheit - Wanderarbeitnehmer

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-308/94

    Office national de l'emploi gegen Heidemarie Naruschawicus. - Soziale Sicherheit

  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 58/85
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht