Rechtsprechung
| EuGH, 22.06.1982 - 220/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
Robertson
FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG - VERBOT DES VERKAUFS VON NICHT MIT DEM GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN PRAEGESTEMPEL VERSEHENEN ARBEITEN AUS VERSILBERTEM METALL - ANWENDUNG AUF DERARTIGE AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN EINGEFÜHRTE ARBEITEN - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - WÜRDIGUNG DURCH DAS NATIONALE GERICHT
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EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36; belgischer Arrete Royal Nr. 80 1939 Art. 10
FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG - VERBOT DES VERKAUFS VON NICHT MIT DEM GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN PRAEGESTEMPEL VERSEHENEN ARBEITEN AUS VERSILBERTEM METALL - ANWENDUNG AUF DERARTIGE AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN EINGEFÜHRTE ARBEITEN - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - WÜRDIGUNG DURCH DAS NATIONALE GERICHT - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1982 - 220/81
- EuGH, 22.06.1982 - 220/81
- Cour d'appel de Bruxelles [Belgien], 04.05.1984 - 673 61.99.4403/76
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1982, 2349
- NJW 1983, 1967
Wird zitiert von ... (6)
- EuGH, 21.06.2001 - C-30/99
Freier Warenverkehr - Edelmetalle - Vorgeschriebener Prägestempel
30 Wie aber der Gerichtshof im Urteil vom 22. Juni 1982 in der Rechtssache 220/81 (Robertson u. a., Slg. 1982, 2349, Randnr. 12) festgestellt hat, darf ein Mitgliedstaat keine erneute Punzierung von Erzeugnissen vorschreiben, die aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführt werden, in dem sie rechtmäßig in den Verkehr gebracht und nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats mit einem Prägestempel versehen worden sind, sofern die sich aus diesem Stempel ergebenden Angaben unabhängig von ihrer Form den im Einfuhrmitgliedstaat vorgeschriebenen Angaben entsprechen und für die Verbraucher in diesem Staat verständlich sind.49 Zur etwaigen Rechtfertigung einer solchen Regelung hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Verpflichtung des Herstellers oder Importeurs, auf Edelmetallarbeiten Herstellerzeichen anzubringen, grundsätzlich geeignet ist, einen wirksamen Schutz der Verbraucher zu gewährleisten und die Lauterkeit des Handelsverkehrs zu fördern (Urteil Robertson u. a., Randnr. 11).
- EuGH, 15.09.1994 - C-293/93
Strafverfahren gegen Houtwipper
10 Diese Frage kann nur auf der Grundlage des Artikels 30 und nicht des Artikels 36 des Vertrages beantwortet werden, da Maßnahmen der durch die fragliche Regelung vorgeschriebenen Art nicht in den Anwendungsbereich der in Artikel 36 abschließend aufgezählten Ausnahmen fallen (Urteil vom 22. Juni 1982 in der Rechtssache 220/81, Robertson, Slg. 1982, 2349, Randnr. 8).15 Daher hat der Gerichtshof im Urteil Robertson (…a. a. O.) festgestellt, daß ein Mitgliedstaat keine erneute Punzierung von Erzeugnissen vorschreiben darf, die aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführt werden, in dem sie rechtmässig in den Verkehr gebracht und nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats mit einer Punze versehen worden sind, sofern die in dieser Punze enthaltenen Angaben unabhängig von deren Form den im Einfuhrmitgliedstaat vorgeschriebenen Angaben entsprechen und für die Verbraucher in diesem Staat verständlich sind.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07
Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz …
Vgl. z. B. Urteile vom 9. Dezember 1981, Kommission/Italien (193/80, Slg. 1981, 3019, Randnr. 18), vom 22. Juni 1982, Robertson (220/81, Slg. 1982, 2349, Randnr. 9), vom 18. Mai 1993, Yves Rocher (C-126/91, Slg. 1993, I-2361, Randnr. 9), vom 16. November 2000, Kommission/Belgien (C-217/99, Slg. 2000, I-10251, Randnr. 16), vom 19. Juni 2003, Kommission/Italien (C-420/01, Slg. 2003, I-6445, Randnr. 25), vom 2. Dezember 2004, Kommission/Niederlande (C-41/02, Slg. 2004, I-11375, Randnr. 39), vom 26. Mai 2005, Burmanjer u. a. (C-20/03, Slg. 2005, I-4133, Randnr. 23), vom 10. Januar 2006, De Groot en Slot Allium und Bejo Zaden (C-147/04, Slg. 2006, I-245, Randnr. 71), vom 28. September 2006, Ahokainen und Leppik (C-434/04, Slg. 2006, I-9171, Randnr. 18), und vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande (C-297/05, Slg. 2007, I-7467, Randnr. 53).
- LG Duisburg, 11.12.1991 - 6 O 283/91 Erforderlich wäre insoweit die Darlegung aller für die Bemessung des Durchschnittsgewinns erheblichen Umstände, insbesondere die üblichen Erträge aller von ihr betriebenen Geschäftsarten und die Besonderheiten ihrer Geschäftsstruktur zur fraglichen Zeit (vgl. BGHZ 62, 103; NJW 83, 1967 ff.).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-30/99 2: - Urteil vom 22. Juni 1982 in der Rechtssache 220/81 (Slg. 1982, 2349).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2001 - C-84/00 2: - Urteil in der Rechtssache 220/81 (Robertson u. a., Slg. 1982, 2349).
