Rechtsprechung
   EuGH, 06.10.1982 - 59/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1552
EuGH, 06.10.1982 - 59/81 (https://dejure.org/1982,1552)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.1982 - 59/81 (https://dejure.org/1982,1552)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1982 - 59/81 (https://dejure.org/1982,1552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat

    1 . BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - JÄHRLICHE ANGLEICHUNG - ERMESSEN DES RATES - GRENZEN - PFLICHT ZUR BERÜCKSICHTIGUNG DER ENTWICKLUNG DER GEHÄLTER IM ÖFFENTLICHEN DIENST DER MITGLIEDSTAATEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat

  • Wolters Kluwer

    Jährliche Angleichung der Bezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften; Rechtsgültigkeit der Verordnung 187/81/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften; Vorübergehende Aufrechterhaltung von Vorschriften einer nichtigen Verordnung; Grenzen des Ermessens des ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 173 Abs. 1; ; EWGV Art. 65 Abs. 1; ; Verordnung 187/81/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - JÄHRLICHE ANGLEICHUNG - ERMESSEN DES RATES - GRENZEN - PFLICHT ZUR BERÜCKSICHTIGUNG DER ENTWICKLUNG DER GEHÄLTER IM ÖFFENTLICHEN DIENST DER MITGLIEDSTAATEN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 3329
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 25.05.1978 - 136/77

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 59/81
    Dazu verweist der Rat auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes über den Umfang des Ermessensspielraums, über den ein Organ in der Beurteilung eines komplexen wirtschaftlichen Sachverhalts verfügt, sowie über die Rolle des Richters, der die Rechtmäßigkeit der Ausübung einer solchen Befugnis überprüft (der Rat führt insbesondere das Urteil vom 25. Mai 1978 in der Rechtssache 136/77, Slg. S. 1245, an).

    Die Kommission wendet sich ebenfalls gegen die vom Rat aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 136/77 gezogenen Schlußfolgerungen.

    Was die Relevanz der Rechtsprechung des Gerichtshofes in der Rechtssache 136/77 betrifft, so hält der Rat an seiner Ansicht fest, es sei - anders als die Kommission behaupte - seine Sache, sämtliche allgemeinen Faktoren wirtschaftlicher und sozialer Art zu prüfen, die im Hinblick auf seine Entscheidung als erheblich berücksichtigt werden könnten.

  • EuGH, 14.01.1981 - 819/79

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 59/81
    Sie reiche um so mehr aus, als die Kommission an der Ausarbeitung der streitigen Eintscheidung beteiligt gewesen sei (vgl. in diesem Sinne das Urteil vom 14. Januar 1981, Bundesrepublik Deutschland/ Kommission, Rechtssache 819/79, Slg. S. 21).
  • EuGH, 19.11.1981 - 194/80

    Benassi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 59/81
    30 Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der Berichtigungskoeffizient im Sinne von Artikel 65, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. November 1981 in der Rechtssache 194/80 (Benassi, Slg. S. 2815) ausgeführt hat, ein Instrument darstellt, das dem Rat zur Anpassung der Dienstbezüge aller Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften zur Verfügung steht.
  • EuGH, 14.12.1971 - 7/71

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 59/81
    Die Tatsache, daß er diese Faktoren während der ersten vier Jahre der Anwendung dieses Verfahrens nicht berücksichtigt habe, hindere ihn nicht daran, dies anläßlich der das Jahr 1980 betreffenden Überprüfung zu tun, da der Gerichtshof entschieden habe, daß "für die Hinfälligkeit von Bestimmungen des Vertrages ... keine Vermutung" bestehe (Urteil vom 14. Dezember 1971, Rechtssache 7/71, Slg. S. 1003).
  • EuGH, 05.06.1973 - 81/72

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 59/81
    Dieses Ziel wurde im übrigen in den Urteilen des Gerichtshofes vom 5. Juni 1973 und vom 26. Juni 1975 (Kommission/Rat, Rechtssachen 81/72, Slg. 1973, 575, bzw. 70/74, Slg. 1975, 795) zum Ausdruck gebracht.
  • EuGH, 26.06.1975 - 70/74

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 59/81
    Dieses Ziel wurde im übrigen in den Urteilen des Gerichtshofes vom 5. Juni 1973 und vom 26. Juni 1975 (Kommission/Rat, Rechtssachen 81/72, Slg. 1973, 575, bzw. 70/74, Slg. 1975, 795) zum Ausdruck gebracht.
  • FG Baden-Württemberg, 18.03.1965 - I 72/64

    Bilanzierender HV, Aktivierung des AA nach Vertragsbeendigung

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 59/81
    Schließlich ist die Kommission der Auffassung, das Urteil, in der Rechtssache 72/64 sei für die vorliegende Rechtssache erheblich, auch· wenn es zur Zeit der Geltung des Verfahrens von 1972 ergangen sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1985 - 3/83

    Roland Abrias und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Es handelt sich hierbei um die dritte Regelung dieser Art; die beiden vorangegangenen wurden 1972 und 1976 erlassen und sind Ihnen wohlbekannt, da Sie sie insbesondere in den beiden Urteilen in den Rechtssachen 81/72 (Kommission/Rat, Slg. 1973, 575) und 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329) geprüft haben.

    Sie haben diesen Grundsatz sowohl in Ihrem Urteil vom 26. Juni 1975 in der Rechtssache 70/74 (Kommission/Rat, Slg. 1975, 795) für das Angleichungsverfahren von 1972 als auch in Ihrem Urteil in der Rechtssache 59/81 (a. a. O.) für das Verfahren von 1976 bestätigt.

    Sie haben diese Änderungsbefugnis in Ihrem Urteil in der Rechtssache 59/81 in bezug auf die Anwendung des Verfahrens von 1976 durch den Rat implizit anerkannt.

    - muß "sich mit seiner Politik bei der Angleichung der Dienstbezüge ... ,im Rahmen der Wirtschafte- und Sozialpolitik der Gemeinschaften' halten" und - darf "nicht, weil er andere Kriterien berücksichtigt, davon absehen ..., einem der in Artikel 65 Absatz 1 Unterabsatz 2 ausdrücklich genannten beiden Kriterien Rechnung zu tragen" (Urteil in der Rechtssache 59/81, Randnr. 22 der Entscheidungsgründe); bei diesen beiden Kriterien handelt es sich um etwaige Erhöhungen der Gehälter im öffentlichen Dienst und die Erfordernisse der Gewinnung von Personal.

    Sie kann nicht ernsthaft kritisiert werden, da der Rat, wie Sie anerkannt haben, jederzeit andere Kriterien berücksichtigen kann als diejenigen, die ausdrücklich in Artikel 65 Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 2 aufgezählt sind, solange er nur auch die dort genannten Kriterien berücksichtigt (Urteil in der Rechtssache 59/81, a. a. O., Randnr. 22 der Entscheidungsgründe).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen

    Konnte die Kommission zulässigerweise einen Vorschlag vorlegen, der eine Änderung der Methode darstellte, die die Kommission selbst früher (in ihrem ersten Vorschlag und bei den vorangegangenen regelmäßigen Überprüfungen) zur Berechnung des Faktors Wohnkosten angewandt hatte und auf die 6 - Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81, Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329, Randnr. 33; Urteil Roumengous Carpentier, a. a. O., Randnr. 28.7 - Urteil in der Rechtssache Roumengous, a. a. O., Randnr. 23.

    - Siehe das Urteil vom 26. Juni 1975 in der Rechtssache 70/74, Kommission/Rat, Slg. 1975, 795, Randnrn.

    - Kommission/Rat, Slg. 1973, 575, 587.3433.

  • EuGH, 15.12.1982 - 737/79

    Battaglia / Kommission

    Hierbei handelte es sich um ein selbständiges schuldhaftes Verhalten, da die Kommission nicht geltend machen könne, daß sie nichts anderes habe tun können, als die Verordnung anzuwenden; vielmehr könne nicht von ihrer eigenen Verantwortung bei der Ausarbeitung der Verordnungen und von der ihr gebotenen Möglichkeit abgesehen werden, den Streit vor den Gerichtshof zu bringen, was sie bereits in den Rechtssachen 81/72 (Slg. 1973, 575), 70/74 (Slg. 1975, 795) und 59/81 (Slg. 1982, 3329) getan habe.

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329) festgestellt hat, ist der Rat insoweit nur zu der Feststellung befugt, ob die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen sind oder nicht, und hat bejahendenfalls hieraus die Konsequenzen zu ziehen.

  • EuGH, 19.11.2013 - C-63/12

    Der Rat der EU durfte den auf die "Angleichungsmethode" gestützten Vorschlag der

    Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung ergibt sich, dass sie dem Rat im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Besoldungsniveaus eine Beurteilungsbefugnis einräumt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 1973, Kommission/Rat, 81/72, Slg. 1973, 575, Randnrn. 7 und 11, vom 6. Oktober 1982, Kommission/Rat, 59/81, Slg. 1982, 3329, Randnrn. 20 bis 22 und 32, und vom 24. November 2010, Kommission/Rat, Randnr. 55).
  • EuGH, 03.03.1990 - 320/81

    Verfahren - Gegenstandslosigkeit der Klage - Erledigung der Hauptsache

    [9] Mit Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 187/81 sowie gewisse Bestimmungen der Verordnung Nr. 397/81 insoweit für nichtig, als sie gegen Artikel 65 Absätze 1 und 2 Beamtenstatut verstoßen.

    Aufgrund einer Klage der Kommission erklärte der Gerichtshof die betreffende Verordnung wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Artikels 64 Beamtenstatut für nichtig (Urteil vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401).

  • EuGH, 24.11.2010 - C-40/10

    Der Gerichtshof erklärt die Vorschriften der Verordnung des Rates betreffend die

    Dass die Befugnis des Rates bei Erlass der Verordnung zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge gebunden sei, werde auch durch die Urteile vom 5. Juni 1973, Kommission/Rat (81/72, Slg. 1973, 575, Randnrn. 9 und 10), und vom 6. Oktober 1982, Kommission/Rat (59/81, Slg. 1982, 3329, Randnrn. 23 bis 25), bestätigt, die zu älteren Versionen der Methode zur Angleichung der Bezüge ergangen seien, die einen weniger strengen und weniger detaillierten rechtlichen Rahmen vorgesehen hätten, als er aus dem derzeitigen Anhang XI des Statuts hervorgehe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1985 - 174/83

    Frigen Ammann und andere gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Der Sachverhalt: Im Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 187/81 des Rates vom 20. Januar 1981 (ABl. L 21 vom 24.1.1981, S. 18, ersetzt durch den im ABl. L 130 vom 16.5.1981, S. 26, veröffentlichten Text), mit der die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und die entsprechenden Berichtigungskoeffizienten mit Wirkung vom 1. Juli bzw. 1. April 1980 angeglichen wurden, wegen Verletzung von Artikel 65 Beamtenstatut für nichtig.

    Denn mit dem Erlaß dieser Verordnung sei der Rat zwar dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 59/81 nachgekommen, doch habe er dadurch, daß er den Kaufkraftverlust infolge der Geldentwertung und die Verzugszinsen aus den zu zahlenden Beträgen außer acht gelassen habe, die Artikel 62 und 65 Beamtenstatut sowie den , Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und

    (62) - Urteile vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329); vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1982, 4379); vom 28. Juni 1988 in der Rechtsache 7/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401); vom 23. Januar 1992 (Kommission/Rat, Slg. 1992, I-221).
  • EuG, 26.02.1992 - T-17/89

    Augusto Brazzelli Lualdi und andere gegen Kommission der Europäischen

    Der Gerichtshof hat ausserdem ausgeführt, er habe zwar in einem früheren Urteil (dem Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81, Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329), durch das er eine erste rechtswidrige Verordnung des Rates für nichtig erklärt habe, festgestellt, daß der Rat in Ausübung seines Ermessens bestimmte Faktoren zu berücksichtigen habe; jedoch habe er weder die dem Personal gemäß Artikel 65 des Statuts effektiv zu zahlenden Beträge bestimmt noch die objektiven Faktoren festgelegt, anhand deren diese Beträge mit hinreichender Sicherheit hätten ermittelt werden können.
  • EuGH, 05.10.1999 - C-327/97

    Apostolidis u.a. / Kommission

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes obliegt es dem Rat nach Artikel 65 Absatz 2 des Statuts, festzustellen, ob die Lebenshaltungskosten an den verschiedenen Dienstorten erheblich voneinander abweichen, und bejahendenfalls daraus die Folgen zu ziehen (vgl. u. a. Urteile vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81, Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329, Randnr. 32, und vom 23. Januar 1992, Kommission/Rat, Randnr. 24).
  • EuGH, 15.12.1982 - 532/79

    Amesz u.a. / Kommission

  • EuGH, 03.07.1985 - 3/83

    Abrias / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1988 - 92/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik und

  • EuGH, 04.07.1985 - 175/83

    Culmsee u.a. / ESC

  • EuGH, 15.12.1982 - 158/79

    Roumengous Carpentier / Kommission

  • EuGH, 07.03.1990 - 320/81

    Acerbis u.a. / Kommission

  • EuGH, 04.07.1985 - 176/83

    Allo / Kommission

  • EuGH, 04.07.1985 - 233/83

    Agostini / Kommission

  • EuGH, 04.07.1985 - 264/83

    Delhez / Kommission

  • EuGH, 15.01.1985 - 532/79

    Amesz u.a. / Kommission

  • EuGH, 30.05.1984 - 326/82

    Aschermann / Kommission

  • EuGH, 15.12.1982 - 543/79

    Birke / Kommission

  • EuGH, 04.07.1985 - 174/83

    Amman u.a. / Rat

  • EuGH, 04.07.1985 - 247/83

    Ambrosetti / Kommission

  • EuGH, 23.01.1992 - C-301/90

    Kommission / Rat

  • EuGH, 10.06.1987 - 321/81

    Battaglia u.a. / Kommission

  • EuGH, 11.03.1982 - 164/80

    De Pascale / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 33/87

    Wassily Christianos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 26.02.1992 - T-16/89

    Hans Herkenrath und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 320/81

    Silverio Acerbis u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht