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   EuGH, 02.12.1982 - 272/81   

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https://dejure.org/1982,1440
EuGH, 02.12.1982 - 272/81 (https://dejure.org/1982,1440)
EuGH, Entscheidung vom 02.12.1982 - 272/81 (https://dejure.org/1982,1440)
EuGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1982 - 272/81 (https://dejure.org/1982,1440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    RU-MI / FORMA

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - SONDERBEIHILFE FÜR DIE DENATURIERUNG VON MAGERMILCHPULVER ZUR VERFÜTTERUNG AN TIERE MIT AUSNAHME VON JUNGEN KÄLBERN - VON DEN GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN ABWEICHENDE DENATURIERUNG - ...

  • EU-Kommission

    RU-MI / FORMA

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Sonderbeihilfe zur Denaturierung von Magermilchpulver zur Verfütterung an Tiere mit Ausnahme von jungen Kälbern; Beihilfe für zu Mischfutter verarbeitete Magermilch und für zur Kälberfütterung bestimmtes Magermilchpulver

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1844/77/EWG Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 1844/77/EWG Art. 1
    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - SONDERBEIHILFE FÜR DIE DENATURIERUNG VON MAGERMILCHPULVER ZUR VERFÜTTERUNG AN TIERE MIT AUSNAHME VON JUNGEN KÄLBERN - VON DEN GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN ABWEICHENDE DENATURIERUNG - ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 4167
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus EuGH, 02.12.1982 - 272/81
    In dem Urteil vom 29. Oktober 1980 (Rechtssache 138/79, Roquette, Sig.
  • EuGH, 20.02.1979 - 122/78

    Buitoni

    Auszug aus EuGH, 02.12.1982 - 272/81
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei durch den Gerichtshof in dem Urteil in der Rechtssache 122/78 (Buitoni, Slg. 1979, 677) eindeutig definiert worden.
  • EuGH, 21.06.1979 - 240/78

    Atalanta

    Auszug aus EuGH, 02.12.1982 - 272/81
    So habe der Gerichtshof zum Beispiel in der Rechtssache 240/78 (Atalanta, Sig. 1979, 2137) nicht gezögert festzustellen, daß zwischen der Ratsverordnung, nach der die Kaution ganz oder teilweise habe verfallen können, und der Kommissionsverordnung, in der allein der vollständige Verfall der Kaution vorgesehen worden sei, ein offensichtliches Mißverhältnis bestehe.
  • BVerwG, 29.10.1992 - 7 C 18.92

    Zulässigkeit der Einlagerung von Rindfleisch durch private Lagerhalter vor

    Für die Zulässigkeit von Sanktionen bei Pflichtverletzungen bedeutet das, daß die Schwere der Sanktion mit dem Gewicht des Verstoßes korrespondieren, d.h. daß die Sanktion zur Erreichung des angestrebten Ziels angemessen und erforderlich sein muß (vgl. Urteil vom 20. Februar 1979 a.a.O.; Urteil vom 2. Dezember 1982 - Rs. 272/81 - Slg. 1982, 4167; vgl. auch BVerwG, Vorlagebeschluß vom 1. September 1988 - BVerwG 3 C 40.86 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 80).

    Im Rahmen seiner Rechtsprechung zur Gewährung von Beihilfen unterscheidet der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zwischen der Verletzung von Hauptpflichten oder Pflichten von "grundlegender Bedeutung", an deren Erfüllung der Erwerb des Anspruchs auf Beihilfe geknüpft ist, und der Verletzung von Nebenpflichten, die im wesentlichen administrativer Natur sind, also z.B. die Kontrolle zur Einhaltung von Hauptpflichten sicherstellen sollen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - Rs. 240/78 - Slg. 1979, 2137; Urteile vom 2. Dezember 1982 a.a.O. und vom 24. September 1985 a.a.O.).

    Andererseits können bei Sachverhalten mit großer Mißbrauchsgefahr auch Vorschriften, die z.B. durch die Schaffung bestimmter Fristen oder Nachweispflichten die Möglichkeit einer effektiven Kontrolle eröffnen sollen, so wesentlich sein, daß sie zu den Hauptpflichten gerechnet werden müssen (vgl. dazu die Urteile des EuGH vom 2. Dezember 1982 a.a.O. und vom 23. Februar 1983 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 40.86

    Sonderbeihilfen für den Verkauf von Magermilch zu Futterzwecken - Rückforderung

    Dabei hat er im Hinblick auf die Angemessenheit einer Sanktion auch zwischen der Verletzung von Hauptpflichten, an deren Erfüllung der Erwerb des Anspruchs auf die Beihilfe geknüpft ist, und der Verletzung von Verpflichtungen, die die Kontrolle sicherstellen sollen, unterschieden (vgl. Urteile vom 21. Juni 1979 - Rs. 240/78 - A. Slg. 1979, 2137, und vom 2. Dezember 1982 - Rs. 272/81 - A. Slg. 1982, 4167).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 56/86

    SA Société pour l'exportation des sucres gegen Office belge de l'économie et de

    Das Urteil, das die größte Ähnlichkeit mit der vorliegenden Rechtssache aufweist, wurde am 2. Dezember 1982 in der Rechtssache 272/81 (RU-MI/FORMA, Slg. 1982, 4167) verkündet.

    5 - Siehe die Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 122/78, Buitoni, Slg. 1979, 677, vom 21. Juni 1979 in der Rechtssache 240/78, Atalanta, Slg. 1979, 2137, vom 2. Dezember 1982 in der Rechtssache 272/81, RU-ΜΙ, Slg. 1982, 4167, vom 23. Februar 1983 in der Rechtssache 66/82, Fromançais, Slg. 1983, 395, und vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit, Slg. 1984, 2171.

  • EuGH, 02.06.1994 - C-2/93

    Exportslachterijen van Oordegem / OBEA und Generale Bank

    27 Nach der Rechtsprechung ist in solchen Fällen der vollständige Verfall der gestellten Kaution oder, allgemeiner, der vollständige Ausschluß von einer begünstigenden Gemeinschaftsmaßnahme nach dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz im oben dargelegten Sinn gerechtfertigt (Urteil vom 2. Dezember 1982 in der Rechtssache 272/81, RU-MI, Slg. 1982, 4167).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-87/92

    Hoche GmbH gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung. -

    (46) ° Urteil vom 2. Dezember 1982 in der Rechtssache 272/81 (Slg. 1982, 4167).
  • VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 997/84

    Rückforderung der Sonderbeihilfe bei abweichender Denaturierung von

    Zu Recht beruft sich das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main für die Verneinung eines solchen Verstoßes auf das auch von der Klägerin für ihre gegenteilige Auffassung herangezogene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Dezember 1982 (Rechtssache 272/81, EuGHE 1982, 4167 ff.).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-326/94

    Maas / Belgische Dienst voor Bedrijfsleven en Landbouw

    29 Zur Beantwortung der Vorlagefrage ist nach ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 122/78, Buitoni, Slg. 1979, 677, vom 21. Juni 1979 in der Rechtssache 240/78, Atalanta, Slg. 1979, 2137, vom 2. Dezember 1982 in der Rechtssache 272/81, RU-MI, Slg. 1982, 4167, vom 23. Februar 1983 in der Rechtssache 66/82, Fromançais, Slg. 1983, 395, vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit, Slg. 1984, 2171, und vom 27. November 1986 in der Rechtssache 21/85, Maas, Slg. 1986, 3537) zu prüfen, ob die Verpflichtungen, um die es in der vorliegenden Rechtssache geht, als Hauptpflichten anzusehen sind, deren Einhaltung für das gute Funktionieren eines gemeinschaftlichen Systems von grundlegender Bedeutung ist und deren Verletzung mit dem vollständigen Verfall der Kaution geahndet werden kann, ohne daß dies zu einem Verstoß gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz führt, oder ob es sich um Nebenpflichten handelt, deren Verletzung nicht mit der gleichen Strenge geahndet werden darf wie die Nichterfuellung einer Hauptpflicht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1990 - C-118/89

    Firma Otto Lingenfelser gegen Bundesrepublik Deutschland. - Destillation von Wein

    Die zweite Aussage besteht darin, daß eine gemeinschaftsrechtli- 10 - Rechtssache 272/81, Slg. 1982, 4167.11 - Rechtssache 21/85, a. a. O., Randnr. 17. I -.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-104/94

    Cereol Italia Srl gegen Azienda agricola Castello Sas. - Beihilferegelung für die

    ( 17 ) Urteil vom 2. Dezember 1982 in der Rechtssache 272/81 (Slg. 1982, 4167).
  • VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 1100/84

    Kautionsverfall und Sonderbeihilfeverlust bei fehlerhafter Denaturierung von

    Zu Recht beruft sich das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main für die Verneinung eines solchen Verstoßes auf das auch von der Klägerin für ihre gegenteilige Auffassung herangezogene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Dezember 1982 (Rechtssache 272/81, EuGHE 1982, 4167 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-131/00

    Nilsson

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.1989 - 22/88

    Industrie- en Handelsonderneming Vreugdenhil BV und Gijs van der Kolk - Douane

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1994 - C-2/93

    Exportslachterijen van Oordegem BVBA gegen Belgische Dienst voor Bedrijfsleven en

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-319/90

    Otto Pressler Weingut-Weingroßkellerei GmbH & Co. KG gegen Bundesrepublik

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1988 - 199/87

    Mads Peder Jensen gegen Landbrugsministeriet. - Prämien für die Nichtvermarktung

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1986 - 143/85

    SA Nicolas Corman et fils gegen Office belge de l'économie et de l'agriculture

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