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   EuGH, 15.12.1982 - 158/79   

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EuGH, 15.12.1982 - 158/79 (https://dejure.org/1982,1846)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1982 - 158/79 (https://dejure.org/1982,1846)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 - 158/79 (https://dejure.org/1982,1846)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Roumengous Carpentier / Kommission

    1 . BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - BERICHTIGUNGSKÖFFIZIENTEN - FESTSETZUNG - KRITERIEN - LEBENSBEDINGUNGEN AM JEWEILIGEN ORT DER DIENSTLICHEN VERWENDUNG - BEGRIFF DES ORTES DER DIENSTLICHEN VERWENDUNG - DARAUS RESULTIERENDE VERPFLICHTUNG DER ORGANE

  • EU-Kommission

    Roumengous Carpentier / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Angleichung eines Berichtigungskoeffizienten; Dienstbezüge eines Beamten der europäischen Gemeinschaft; Anspruch auf Gehaltsnachzahlungen

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 90; ; Beamtenstatut Art. 64; ; Beamtenstatut Art. 65

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - BERICHTIGUNGSKÖFFIZIENTEN - FESTSETZUNG - KRITERIEN - LEBENSBEDINGUNGEN AM JEWEILIGEN ORT DER DIENSTLICHEN VERWENDUNG - BEGRIFF DES ORTES DER DIENSTLICHEN VERWENDUNG - DARAUS RESULTIERENDE VERPFLICHTUNG DER ORGANE - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 64 ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 4379
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.02.1974 - 15/73

    Kortner u.a. / Rat u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 158/79
    Damit sehe sich der Gerichtshof einem Sachverhalt gegenüber, der dem in 81 verbundenen Rechtssachen 15/73 usw. (Kortner und andere/Kommission, Rat und Parlament, Slg. 1974, 177) entspreche.

    Der Sachverhalt in der Rechtssache 15/73 (Kortner, Slg. 1974, 177), auf den die Kommission ihre Auffassung stützt, weist keinerlei Ähnlichkeit mit dem vorliegenden Sachverhalt auf.

  • EuGH, 10.12.1969 - 32/68

    Grasselli / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 158/79
    Die Klage sei auch hinsichtlich der Anträge auf Schadensersatz unzulässig, da nicht im Verfahren der unbeschränkten Ermessensausübung geklagt werden könne, wenn eine Anfechtungsklage nicht zulässig sei (siehe Rechtssache 32/68, Grasselli, Slg. 1969, 505).
  • EuGH, 06.10.1982 - 59/81

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 158/79
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329) festgestellt hat,, ist der Rat insoweit nur zu der Feststellung befugt, ob die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen sind oder nicht, und hat bejahendenfalls hieraus die Konsequenzen zu ziehen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und

    (34) - Rechtssache 158/79 (Slg. 1985, 39).

    (37) - Siehe das Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1982, 4379, Randnrn. 6 und 25 bis 27).

    (60) - Davon gehen anscheinend auch aus: Generalanwalt Mancini, Schlussanträge vom 11. Dezember 1984 in der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1985, 39, 42); der zum Generalanwalt bestellte Richter Biancarelli, Schlussanträge vom 30. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89 (Stahlwerke Peine/Salzgitter/Kommission, Slg. 1991, II-279, 364).

    (62) - Urteile vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329); vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1982, 4379); vom 28. Juni 1988 in der Rechtsache 7/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401); vom 23. Januar 1992 (Kommission/Rat, Slg. 1992, I-221).

  • EuGH, 15.01.1985 - 158/79

    Roumengous Carpentier / Kommission

    Am 15. Dezember 1982 hat der Gerichtshof ein Zwischenurteil erlassen (Slg. 1982, 4379), durch das er die Rüge der Klägerin, die Verordnung Nr. 3087/78 verstoße gegen Artikel 64 und 65 Beamtenstatut, für begründet erklärte und zum einen die die Klägerin betreffende Vergütungsmitteilung für Januar 1979 insoweit, als sie sich auf die Anwendung der genannten Verordnung des Rates beschränkte, "sowohl hinsichtlich des Betrags der Angleichung des Berichtigungskoeffizienten als auch hinsichtlich der Rückwirkung dieser Angleichung" aufhob und zum anderen die genannte Verordnung für auf die Klägerin nicht anwendbar erklärte, "soweit sie die Lebenshaltungskosten in Varese nicht berücksichtigt und die Rückwirkung der Anpassung des Berichtigungskoeffizienten auf die Zeit ab 1. Januar 1978 begrenzt".

    2 Am 15. Dezember 1982 hat der Gerichtshof ein Zwischenurteil (Slg. 1982, 4379) erlassen, mit dem er die Rüge der Klägerin, die Verordnung Nr. 3087/78 verstoße gegen die Artikel 64 und 65 Beamtenstatut, für begründet erklärt und zum einen die die Klägerin betreffende Vergütungsmitteilung für Januar 1979 insoweit, als sie sich auf die Anwendung dieser Ratsverordnung beschränkte, sowohl hinsichtlich des Betrags der Angleichung des Berichtigungskoeffizienten als auch hinsichtlich der Rückwirkung dieser Angleichung aufgehoben und zum anderen diese Verordnung für auf die Klägerin nicht anwendbar erklärt hat, soweit sie die Lebenshaltungskosten in Varese nicht berücksichtigte und die Rückwirkung der Anpassung des Berichtigungskoeffizienten auf die Zeit ab 1. Januar 1978 begrenzte.

  • EuGH, 23.01.1992 - C-301/90

    Kommission / Rat

    Im Rahmen dieser beiden Rügen verweist die Kommission zunächst auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere die Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1982, 4379, in der Rechtssache 543/79, Birke/Kommission, Slg. 1982, 4425, in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79 und 660/79, Amesz u. a./Kommission, Slg. 1982, 4465, und in der Rechtssache 737/79, Batta-glia/Kommission, Slg. 1982, 4497), wonach die Gemeinschaftsorgane für einen bestimmten Ort, an dem eine hinreichend große Anzahl von Beamten und Bediensteten der Gemeinschaften Dienst tue, einen besonderen Berichtigungskoeffizienten festsetzen müßten, wenn sich die Lebenshaltungskosten an diesem Dienstort stärker änderten als in der Hauptstadt des betreffenden Staates.

    In diesem Zusammenhang ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81, Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329, Randnr. 32, und Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Randnr. 28, in der Rechtssache 543/79, Randnr. 44, und in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79 und 660/79, Randnr. 44, jeweils a. a. O.), daß die Befugnis des Rates nach Artikel 65 Absatz 2 des Statuts darin besteht, festzustellen, ob die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen sind, und bejahendenfalls daraus die Konsequenzen zu ziehen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-301/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen

    In der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1982, 4379) hat der Gerichtshof beispielsweise ausgeführt:.

    Wie Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache Roumengous Carpentier und den parallelen Rechtssachen (Slg. 1982, 4379, 4412 f.) ausgeführt habe, sei der Gemeinschaftsgesetzgeber nur verpflichtet, "eine im wesentlichen und in vernünftiger Weise übereinstimmende Behandlung mit der Tolerierung eventueller geringfügiger Unterschiede" zu gewährleisten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 320/81

    Silverio Acerbis u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    9. In seinem Zwischenurteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier, Slg. 1982, 4379) entschied der Gerichtshof weiter, daß die Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 3087/78 vom 21. Dezember 1978 zur Anpassung des Berichtigungskoeffizienten, der auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der in Italien dienstlich verwendeten Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar ist (ABl. L 369, S. 10), die auf der gleichen Berechnungsmethode wie die genannten Verordnungen Nrn. 187/81 und 397/81 beruhte und wie diese einen einheitlichen Koeffizienten für ganz Italien vorsah, gegen die Artikel 64 und 65 Beamtenstatut verstieß, soweit sie für Varese keinen eigenen Koeffizienten vorgesehen habe.

    17. In seinem Endurteil in der Rechtssache 158/79 vom 15. Januar 1985 (Roumengous Carpentier, Slg. 1985, 39) und in anderen Urteilen vom gleichen Tage gab der Gerichtshof dem Antrag auf Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von jährlich 6 % aus dem Betrag der fälligen rückständigen Dienstbezüge ab dem Tag der Einlegung der Beschwerden der Kläger statt, wies jedoch den Antrag auf Ersatz des Geldentwertungsschadens wegen Verspätung ab.

  • EuGöD, 30.09.2010 - F-29/09

    Lebedef und Jones / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge -

    Wie überdies Generalanwalt Capotorti in seinen Schlussanträgen vom 30. September 1982 in der Rechtssache Roumengous Carpentier/Kommission (158/79, Urteil des Gerichtshofs vom 15. Dezember 1982, Slg. 1982, 4379) ausgeführt habe, "[müssen] die Berichtigungskoeffizienten ... nur im Falle einer erheblichen Änderung der Lebenshaltungskosten angeglichen werden ..., [woraus sich] entnehmen [lässt], dass das Ziel des Verordnungsgebers der Gemeinschaft nicht die vollkommene Gleichbehandlung (gleiche Kaufkraft unabhängig vom Ort der dienstlichen Verwendung), sondern eine im Wesentlichen und in vernünftiger Weise übereinstimmende Behandlung mit der Tolerierung eventueller geringfügiger Unterschiede ist".
  • EuGH, 28.06.1988 - 7/87

    Kommission / Rat

    Dezember 1982 ( in der Rechtssache 158/79, Roumengous Carpentier, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 33/87

    Wassily Christianos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

    - Uneil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81, Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329, Randnr. 33; Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Roumcngous Carpenlier/Kommission, Slg. 1982, 4379, Randnr. 28.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1988 - 180/87

    Richard Hamill gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auf der Grundlage verschiedener Präzedenzfälle (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Roumengous/Rat, Slg. 1982, 4379; Urteil vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539) halte ich es für angezeigt, daß sich die Parteien über die Höhe des Schadensbetrags gütlich einigen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen

    3 - Siehe Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Roumengous und andere, Slg. 1982, 4379, Randnr. 9, ebenso die Urteile vom 15. Januar 1985 in den verbundenen Rechtssachen 532, 534, 543, 567, 600, 618 und 660/79, Jan Amesz und andere; siehe Rechtssache 737/79, Dino Battaglia und andere, Slg. 1985, 71.
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