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   EuGH, 15.12.1982 - 737/79   

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EuGH, 15.12.1982 - 737/79 (https://dejure.org/1982,1867)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1982 - 737/79 (https://dejure.org/1982,1867)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 - 737/79 (https://dejure.org/1982,1867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Battaglia / Kommission

    1 . BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - BERICHTIGUNGSKÖFFIZIENTEN - FESTSETZUNG - KRITERIEN - LEBENSBEDINGUNGEN AM JEWEILIGEN ORT DER DIENSTLICHEN VERWENDUNG - BEGRIFF DES ORTES DER DIENSTLICHEN VERWENDUNG - DARAUS RESULTIERENDE VERPFLICHTUNG DER ORGANE

  • EU-Kommission

    Battaglia / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Angleichung eines Berichtigungskoeffizienten ; Dienstbezüge eines Beamten der europäischen Gemeinschaft

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 90; ; Beamtenstatut Art. 64; ; Beamtenstatut Art. 65

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - BERICHTIGUNGSKÖFFIZIENTEN - FESTSETZUNG - KRITERIEN - LEBENSBEDINGUNGEN AM JEWEILIGEN ORT DER DIENSTLICHEN VERWENDUNG - BEGRIFF DES ORTES DER DIENSTLICHEN VERWENDUNG - DARAUS RESULTIERENDE VERPFLICHTUNG DER ORGANE

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 4497
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.10.1982 - 59/81

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 737/79
    Hierbei handelte es sich um ein selbständiges schuldhaftes Verhalten, da die Kommission nicht geltend machen könne, daß sie nichts anderes habe tun können, als die Verordnung anzuwenden; vielmehr könne nicht von ihrer eigenen Verantwortung bei der Ausarbeitung der Verordnungen und von der ihr gebotenen Möglichkeit abgesehen werden, den Streit vor den Gerichtshof zu bringen, was sie bereits in den Rechtssachen 81/72 (Slg. 1973, 575), 70/74 (Slg. 1975, 795) und 59/81 (Slg. 1982, 3329) getan habe.

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329) festgestellt hat, ist der Rat insoweit nur zu der Feststellung befugt, ob die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen sind oder nicht, und hat bejahendenfalls hieraus die Konsequenzen zu ziehen.

  • EuGH, 21.02.1974 - 15/73

    Kortner u.a. / Rat u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 737/79
    Damit sehe sich der Gerichtshof einem Sachverhalt gegenüber, der dem in den 81 verbundenen Rechtssachen 15/73 usw. (Kortner und andere/Kommission, Rat und Parlament, Slg. 1974, 177) entspreche.

    Der Sachverhalt in der Rechtssache 15/73 (Kortner, Slg. 1974, 177), auf den die Kommission ihre Auffassung stützt, weist keinerlei Ähnlichkeit mit dem vorliegenden Sachverhalt auf.

  • EuGH, 05.06.1973 - 81/72

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 737/79
    Hierbei handelte es sich um ein selbständiges schuldhaftes Verhalten, da die Kommission nicht geltend machen könne, daß sie nichts anderes habe tun können, als die Verordnung anzuwenden; vielmehr könne nicht von ihrer eigenen Verantwortung bei der Ausarbeitung der Verordnungen und von der ihr gebotenen Möglichkeit abgesehen werden, den Streit vor den Gerichtshof zu bringen, was sie bereits in den Rechtssachen 81/72 (Slg. 1973, 575), 70/74 (Slg. 1975, 795) und 59/81 (Slg. 1982, 3329) getan habe.
  • EuGH, 26.06.1975 - 70/74

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 737/79
    Hierbei handelte es sich um ein selbständiges schuldhaftes Verhalten, da die Kommission nicht geltend machen könne, daß sie nichts anderes habe tun können, als die Verordnung anzuwenden; vielmehr könne nicht von ihrer eigenen Verantwortung bei der Ausarbeitung der Verordnungen und von der ihr gebotenen Möglichkeit abgesehen werden, den Streit vor den Gerichtshof zu bringen, was sie bereits in den Rechtssachen 81/72 (Slg. 1973, 575), 70/74 (Slg. 1975, 795) und 59/81 (Slg. 1982, 3329) getan habe.
  • EuGH, 17.12.1981 - 178/80

    Bellardi-Ricci / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 737/79
    Was den Anwendungsbereich der Beistandspflicht angehe, habe der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache 178/80 (Beļ- lardi-Ricci, Slg. 1981, 3187) festgestellt:.
  • EuGH, 10.12.1969 - 32/68

    Grasselli / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 737/79
    Die Klage sei auch hinsichtlich der Anträge auf Schadensersatz unzulässig, da nicht im Verfahren der unbeschränkten Ermessensausübung geklagt werden könne, wenn eine Anfechtungsklage nicht zulässig sei (s. Rechtssache 32/68, Grasselli, Slg. 1969, 505).
  • EuGH, 14.07.1977 - 61/76

    Geist / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 737/79
    In der Rechtssache 61/76 (Geist, Slg. 1977, 1419) habe der Gerichtshof die Kommission zur Zahlung von Schadensersatz an einen Beamten verurteilt, weil dessen Beurteilungen nicht erstellt worden seien; dieses Urteil sei ergangen, obwohl er mit einem Hauptantrag auf Aufhebung einer Entscheidung über die Änderung seiner dienstlichen Verwendung nicht obsiegt habe.
  • EuGH, 12.12.1967 - 11/67

    Office national des pensions pour ouvriers / Couture

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 737/79
    Denn der Gerichtshof habe bereits entschieden, daß die Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage die Unzulässigkeit einer mit dieser in engem Zusammenhang stehenden Schadensersatzklage nach sich ziehe (s. Rechtssache 4/67, Collignon-Muller, Slg. 1967, 487).
  • EuGH, 15.01.1985 - 737/79

    Battaglia / Kommission

    Am 15. Dezember 1982 hat der Gerichtshof ein Zwischenurteil erlassen (Slg. 1982, 4497), durch das er die Rüge des Klägers, die Verordnung Nr. 3087/78 verstoße gegen Artikel 64 und 65 Beamtenstatut, für begründet erklärte und zum einen die den Kläger betreffende Vergütungsmitteilung für Januar 1979 insoweit, als sie sich auf die Anwendung der genannten Verordnung des Rates beschränkte, "sowohl hinsichtlich des Betrags der Angleichung des Berichtigungskoeffizienten als auch hinsichtlich der Rückwirkung dieser Angleichung" aufhob und zum anderen die genannte Verordnung für auf den Kläger nicht anwendbar erklärte, "soweit sie die Lebenshaltungskosten in Varese nicht berücksichtigt und die Rückwirkung der Anpassung des Berichtigungskoeffizienten auf die Zeit ab 1. Januar 1978 begrenzt".

    2 Am 15. Dezember 1982 hat der Gerichtshof ein Zwischenurteil (Slg. 1982, 4497) erlassen, mit dem er die Rüge des Klägers, die Verordnung Nr. 3087/78 verstoße gegen die Artikel 64 und 65 Beamtenstatut, für begründet erklärt und zum einen die den Kläger betreffende Vergütungsmitteilung für Januar 1979 insoweit, als sie sich auf die Anwendung dieser Ratsverordnung beschränkte, sowohl hinsichtlich des Betrags der Angleichung des Berichtigungskoeffizienten als auch hinsichtlich der Rückwirkung dieser Angleichung aufgehoben und zum anderen diese Verordnung für auf den Kläger nicht anwendbar erklärt hat, soweit sie die Lebenshaltungskosten in Varese nicht berücksichtigte und die Rückwirkung der Anpassung des Berichtigungskoeffizienten auf die Zeit ab 1. Januar 1978 begrenzte.

  • EuGH, 28.06.1988 - 7/87

    Kommission / Rat

    1982, 4465, und in der Rechtssache 737/79, Battaglia, Slg .
  • EuGH, 30.05.1984 - 326/82

    Aschermann / Kommission

    Denn selbst Routineverordnungen könnten eine bestimmte Situation "herauskristallisieren" und damit eine "neue Tatsache" schaffen (vgl. Urteil vom 15.12.1982 in der Rechtssache 737/79, Battaglia/Kommission, Slg. 1982, 4497).
  • EuGH, 23.01.1992 - C-301/90

    Kommission / Rat

    Im Rahmen dieser beiden Rügen verweist die Kommission zunächst auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere die Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1982, 4379, in der Rechtssache 543/79, Birke/Kommission, Slg. 1982, 4425, in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79 und 660/79, Amesz u. a./Kommission, Slg. 1982, 4465, und in der Rechtssache 737/79, Batta-glia/Kommission, Slg. 1982, 4497), wonach die Gemeinschaftsorgane für einen bestimmten Ort, an dem eine hinreichend große Anzahl von Beamten und Bediensteten der Gemeinschaften Dienst tue, einen besonderen Berichtigungskoeffizienten festsetzen müßten, wenn sich die Lebenshaltungskosten an diesem Dienstort stärker änderten als in der Hauptstadt des betreffenden Staates.
  • EuGH, 10.06.1987 - 736/79

    Aranovitch / Kommission

    3 Der Gerichtshof hat in der Rechtssache 737/79 am 15. Dezember 1982 ein Zwischenurteil (Slg. 1982, 4497) und am 15. Januar 1985 ein Endurteil (Slg. 1985, 71) erlassen.
  • EuGH, 10.06.1987 - 321/81

    Battaglia u.a. / Kommission

    In der Folge hat der Gerichtshof beschlossen, das Verfahren bis zum Erlaß der Urteile in den Rechtssachen 737/79 (Battaglia, Urteile vom 15. Dezember 1982, Slg. 1982, 4497, und vom 15. Januar 1985, Slg. 1985, 71), 59/81 (Kommission/ Rat, Urteil vom 6. Oktober 1982, Slg. 1982, 3329) und 174 bis 176, 233, 247 und 264/83 (Ammann u. a., Urteile vom 30. September 1986, Slg. 1986, 2647, 2667, 2687, 2709, 2729 und 2749) auszusetzen.
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