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   EuGH, 18.02.1982 - 67/81   

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EuGH, 18.02.1982 - 67/81 (https://dejure.org/1982,1690)
EuGH, Entscheidung vom 18.02.1982 - 67/81 (https://dejure.org/1982,1690)
EuGH, Entscheidung vom 18. Februar 1982 - 67/81 (https://dejure.org/1982,1690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Ruske / Kommission

    BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - STELLENAUSSCHREIBUNG - ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - ABLEHNENDE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE BEWERBUNG - BEGRÜNDUNG MIT DER NICHTERFÜLLUNG EINER NICHT GENANNTEN VORAUSSETZUNG - RECHTSWIDRIGKEIT

  • EU-Kommission

    Ruske / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Antrag einer Kommissionsbeamtin auf Aufhebung einer Entscheidung des Prüfungsausschusses des internen Auswahlverfahrens zur Zulassung zur Prüfung; Anforderungen an Befähigungsnachweise und die Ausschreibung zu einem Auswahlverfahren der Kommission; Voraussetzungen für ...

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 91; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 5 Anh. III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - STELLENAUSSCHREIBUNG - ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - ABLEHNENDE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE BEWERBUNG - BEGRÜNDUNG MIT DER NICHTERFÜLLUNG EINER NICHT GENANNTEN VORAUSSETZUNG - RECHTSWIDRIGKEIT

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 661
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.06.1972 - 44/71

    Marcato / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.02.1982 - 67/81
    Schließlich erinnert sie an die Schlußanträge von Generalanwalt Roemer in der Rechtssache 44/71 (Marcato/Kommission, Slg. 1972, 427), wonach die auf einem Dienstposten der Besoldungsgruppe B erworbene Berufserfahrung eines Beamten der Besoldungsgruppe C ohne abgeschlossene höhere Schulbildung beim Vergleich seiner Bewerbung mit derjenigen anderer Bewerber mit abgeschlossener höherer Schulbildung ausschlaggebend sei.
  • EuGH, 16.10.1975 - 90/74

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.02.1982 - 67/81
    Die Kommission meint, sie habe die Grenzen des ihr eingeräumten weiten Ermessensspielraums zur Festlegung der Befähigungsmerkmale für neu eingerichtete Dienstposten und damit zur Festlegung der Voraussetzungen des Auswahlverfahrens nicht überschritten (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975, Deboeck/Kommission, Rechtssache 90/74, Slg. 1975, 1123).
  • EuGH, 30.11.1978 - 4/78

    Salerno u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.02.1982 - 67/81
    Hinsichtlich der Begründung der Entscheidung des Prüfungsausschusses führt sie aus, daß die schlichte Verweisung auf die bei ihr fehlenden Voraussetzungen "dem Erfordernis einer Begründung nicht [genügt], zumal sie nicht geeignet ist, dem Betroffenen ein Urteil darüber zu erlauben, ob die Entscheidung zu Recht ergangen oder aber fehlerhaft ist, so daß ihre Rechtmäßigkeit angefochten werden kann" (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 30. November 1978, Salerno u.a./Kommission, verb. Rechtssache 4, 19 und 28/78, Slg. 1978, 2403).
  • EuG, 28.11.1991 - T-158/89

    Guido van Hecken gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte - Aufhebung der

    Die Verbindlichkeit der Ausschreibung des Auswahlverfahrens sei auch vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81 (Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661) bekräftigt worden.

    Die entscheidende Rolle der Ausschreibung des Auswahlverfahrens nach dem Statut besteht darin, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der für die fragliche Stelle notwendigen Voraussetzungen zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/Kommission, Slg. 1979, 2323, vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, a. a. O., und vom 19. Mai 1983 in der Rechtssache 289/81, Mavridis/Parlament, Slg. 1983, 1731) und welche Nachweise für die Arbeit des Prüfungsausschusses von Wichtigkeit und daher den Bewerbungsunterlagen beizufügen sind.

  • EuG, 22.06.1990 - T-32/89

    Georges Marcopoulos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Da es sich um ein allgemeines Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve handelt, sind die Rechte des Klägers angemessen gewahrt, wenn die Anstellungsbehörde das Auswahlverfahren zur Aufstellung einer Reserveliste von Dolmetschern griechischer Sprache für den Kläger wiedereröffnet, ohne daß Veranlassung besteht, das gesamte Ergebnis des Auswahlverfahrens in Frage zu stellen oder die auf seiner Grundlage ausgesprochenen Ernennungen aufzuheben ( siehe die Urteile vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75, Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563, vom 30. November 1978, a. a. O., vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/Kommission, Slg. 1979, 2323, vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661, und vom 13. Mai 1982 in der Rechtssache 16/81, Alaimo/Kommission, Slg. 1982, 1559, das Urteil vom 9. Juni 1983 in der Rechtssache 225/82, Verzyck/Kommission, Slg. 1983, 1991, und die Schlussanträge der Generalanwältin Rozès in dieser Rechtssache, Slg. 1983, 2010, sowie das Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421 ).
  • EuG, 21.10.2004 - T-49/03

    Schumann / Kommission

    63 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Prüfungsausschuss zwar bei der Festlegung der Bedingungen eines Auswahlverfahrens über ein weites Ermessen verfügt, jedoch an den Text der Ausschreibung, wie er veröffentlicht wurde, gebunden ist (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661, Randnr. 9, und Urteil vom 5. März 2003 in der Rechtssache T-24/01, Staelen/Parlament, Slg. ÖD 2003, I-A-79 und II-423, Randnr. 47).
  • EuG, 16.10.1990 - T-132/89

    Vincenzo Gallone gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Ebensowenig ist es Sache des Gerichts, den Inhalt einer Prüfung im einzelnen zu beanstanden, es sei denn, er überschritte den in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens gezogenen Rahmen oder wäre dem Zweck der Prüfung oder des Auswahlverfahrens nicht angemessen ( vergleiche Urteile des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123; vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/Kommission, Slg. 1979, 2323; vom 1. Oktober 1981 in der Rechtssache 268/80, Guglielmi/Parlament, Slg. 1981, 2295; vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661; vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421; vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 39/83, Fabius/Kommission, Slg. 1984, 627; vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86, Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643; vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., und vom 24. März 1988 in der Rechtssache 228/86, Goossens/Kommission, Slg. 1988, 1819 ).
  • EuGH, 19.05.1983 - 289/81

    Mavridis / Parlament

    22 Was die Durchführung von Einstellungsverfahren betrifft, so hat der Gerichtshof bereits auf die entscheidende Rolle hingewiesen, die der Stellenausschreibung im Rahmen des Einstellungsverfahrens nach Artikel 29 Absatz 1 des Statuts zukommt und die gerade darin besteht, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der für die zu besetzende Stelle notwendigen Voraussetzungen zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen (so vor allem in dem Urteil vom 28.6. 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/Kommission, Slg. S. 2323, und in dem Urteil vom 18.2.1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. S. 661).
  • EuGH, 28.11.1996 - C-119/96

    Ryan-Sheridan / FEACVT

    47 Dazu ist zu bemerken, daß die entscheidende Funktion der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens nach ständiger Rechtsprechung darin besteht, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der Anforderungen für die fragliche Stelle zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme und Constant/Kommission, Slg. 1979, 2323, Randnr. 9, und vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661, Randnr. 9; siehe auch Urteile des Gerichts vom 17. Mai 1995 in der Rechtssache T-16/94, Benecos/Kommission, Slg. ÖD 1995, II-335, Randnr. 18, und vom 24. Juni 1993 in der Rechtssache T-69/92, Seghers/Rat, Slg. 1993, II-651, Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1993 - C-242/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Alessandro Albani und andere. -

    Urteil vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75 (Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563, Randnr. 17), Urteil vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4/78, 19/78 und 28/78 (Salerno u. a/Kommission, Sig. 1978, 2403, Randnr. 35), Urteil vom 5. April 1979 in der Rechtssache 117/78 (Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613, Randnr. 25), Urteil vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78 (Heirwegh u. a/Kommission, Slg. 1979, 2323, Randnr. 15), Urteil vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81 (Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661, Randnr. 13), Urteil vom 13. Mai 1982 in der Rechtssache 16/81 (Alaimo/Kommission, Slg. 1982, Randnr. 15).
  • EuGH, 09.02.1984 - 39/83

    Fabius / Kommission

    7 Es ist zunächst daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat (Urteil vom 16.10.1975, Deboeck/Kommission, Rechtssache 90/74, Slg. 1975, 1123 und Urteil vom 18.2.1982, Ruske/Kommission, Rechtssache 67/81, Slg. 1982, 661), der Anstellungsbehörde bei der Festlegung der für die zu besetzenden Dienstposten erforderlichen Befähigungsmerkmale und bei der unter Berücksichtigung dieser Merkmale und im dienstlichen Interesse vorzunehmenden Festlegung der Voraussetzungen des Auswahlverfahrens und der Prüfungsbedingungen ein weiter Ermessensspielraum zusteht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.1989 - 225/87

    Patricia Belardinelli und andere gegen Gerichtshof der Europäischen

    "Der Prüfungsausschuß nimmt von den Unterlagen ' Kenntnis und stellt das Verzeichnis der Bewerber auf, die den Bedingungen der Stellenausschreibung entsprechen." In dem Urteil vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81 (Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661) hat der Gerichtshof folgendes festgestellt:.
  • EuG, 24.06.1993 - T-69/92

    Willy Seghers gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Modalitäten

    Wie der Gerichtshof nämlich festgestellt hat, besteht "die entscheidende Rolle, die der Stellenausschreibung nach dem Statut zukommt,... darin, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der für die fragliche Stelle notwendigen Voraussetzungen zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen" (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme und Constant/Kommission, Slg. 1979, 2323, und vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661).
  • EuG, 03.03.1993 - T-44/92

    Claudia Delloye und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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