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   EuGH, 19.05.1983 - 289/81   

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https://dejure.org/1983,1260
EuGH, 19.05.1983 - 289/81 (https://dejure.org/1983,1260)
EuGH, Entscheidung vom 19.05.1983 - 289/81 (https://dejure.org/1983,1260)
EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 1983 - 289/81 (https://dejure.org/1983,1260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Mavridis / Parlament

    1 . BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - ENTSCHEIDUNG EINES AUSLESEAUSSCHUSSES ÜBER DIE ABLEHNUNG EINER BEWERBUNG UM EINE IM WEGE DES BESONDEREN EINSTELLUNGSVERFAHRENS ZU BESETZENDE STELLUNG - UNMITTELBARE ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES DURCH DEN ...

  • EU-Kommission

    Mavridis / Parlament

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 29 ABS. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTENSTATUT ART. 29 ABS. 2
    1. BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - ENTSCHEIDUNG EINES AUSLESEAUSSCHUSSES ÜBER DIE ABLEHNUNG EINER BEWERBUNG UM EINE IM WEGE DES BESONDEREN EINSTELLUNGSVERFAHRENS ZU BESETZENDE STELLUNG - UNMITTELBARE ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES DURCH DEN ...

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 1731
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.06.1979 - 255/78

    Anselme u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.05.1983 - 289/81
    Wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78 (Anselme, Slg. S. 2323) ergebe, genüge es nicht, daß die Bewerber auf die Existenz einer Zulassungsvoraussetzung schließen könnten, sondern diese Voraussetzung müsse ausdrücklich in der Stellenausschreibung selbst aufgeführt sein; anderenfalls sei die auf eine derartige Voraussetzung gestützte Ablehnung eines Bewerbers rechtswidrig.

    22 Was die Durchführung von Einstellungsverfahren betrifft, so hat der Gerichtshof bereits auf die entscheidende Rolle hingewiesen, die der Stellenausschreibung im Rahmen des Einstellungsverfahrens nach Artikel 29 Absatz 1 des Statuts zukommt und die gerade darin besteht, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der für die zu besetzende Stelle notwendigen Voraussetzungen zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen (so vor allem in dem Urteil vom 28.6. 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/Kommission, Slg. S. 2323, und in dem Urteil vom 18.2.1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. S. 661).

  • EuGH, 18.02.1982 - 67/81

    Ruske / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.05.1983 - 289/81
    22 Was die Durchführung von Einstellungsverfahren betrifft, so hat der Gerichtshof bereits auf die entscheidende Rolle hingewiesen, die der Stellenausschreibung im Rahmen des Einstellungsverfahrens nach Artikel 29 Absatz 1 des Statuts zukommt und die gerade darin besteht, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der für die zu besetzende Stelle notwendigen Voraussetzungen zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen (so vor allem in dem Urteil vom 28.6. 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/Kommission, Slg. S. 2323, und in dem Urteil vom 18.2.1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. S. 661).
  • EuGH, 05.04.1979 - 117/78

    Orlandi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.05.1983 - 289/81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 5.4. 1979 in der Rechtssache 117/78, Orlandi, Sig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-613/21

    Parlament/ Carbajo Ferrero - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    9 Urteil vom 19. Mai 1983 (289/81, EU:C:1983:142).

    20 Urteil vom 19. Mai 1983 (289/81, EU:C:1983:142, Rn. 16).

  • EuGH, 26.01.2023 - C-613/21

    Parlament/ Carbajo Ferrero

    Das Parlament ist der Ansicht, dass die Urteile vom 19. Mai 1983, Mavridis/Parlament (289/81, EU:C:1983:142, Rn. 16), und vom 19. Mai 1983, Verros/Parlament (306/81, EU:C:1983:143, Rn. 16), sein Vorbringen stützten.

    Das Parlament beruft sich auf die Urteile vom 19. Mai 1983, Mavridis/Parlament (289/81, EU:C:1983:142, Rn. 16), und vom 19. Mai 1983, Verros/Parlament (306/81, EU:C:1983:143, Rn. 16), nach denen die Anstellungsbehörde im Rahmen des in Art. 29 Abs. 2 des Statuts vorgesehenen besonderen Verfahrens oder, wenn ein Auswahlausschuss, dem sie ihre Auswahlbefugnis übertragen hat, bestellt worden sei, nicht verpflichtet sei, die Bestimmungen des Anhangs III des Statuts über Stellenausschreibungen anzuwenden, und im Laufe des Verfahrens auch Kriterien anwenden könne, die nicht in der Stellenausschreibung festgelegt seien.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfe - Steuerregelung für die in Belgien

    108 - Urteile vom 19. Mai 1983 in der Rechtssache 289/81 (Mavridis/Parlament, Slg. 1983, 1731, Randnr. 21), vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90 (Kühn, Slg. 1992, I-35, Randnr. 14), Rombi und Arkopharma (Randnr. 67) und Urteil vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-459/02 (Gerekens und Procola, Slg. 2004, I-7315, Randnr. 29).
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