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   EuGH, 01.06.1983 - 36/81   

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EuGH, 01.06.1983 - 36/81 (https://dejure.org/1983,1410)
EuGH, Entscheidung vom 01.06.1983 - 36/81 (https://dejure.org/1983,1410)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juni 1983 - 36/81 (https://dejure.org/1983,1410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Seton / Kommission

    1 . BEAMTE - BEURTEILUNG - ERSTELLUNG - VERSPÄTUNG - FRAGE , OB DIESER UMSTAND ALLEIN DIE GÜLTIGKEIT DER BEURTEILUNG BEEINTRÄCHTIGEN KANN , VERNEINT

  • EU-Kommission

    Seton / Kommission

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 90; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - BEURTEILUNG - ERSTELLUNG - VERSPÄTUNG - FRAGE , OB DIESER UMSTAND ALLEIN DIE GÜLTIGKEIT DER BEURTEILUNG BEEINTRÄCHTIGEN KANN , VERNEINT

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 1789
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 22.02.1882 - I 218/81

    Anspruch eines Maklers auf Gebühr bei Zustandebringen des Vertrags nach Abbruch

    Auszug aus EuGH, 01.06.1983 - 36/81
    In den verbundenen Rechtssachen 36, 37 und 218/81 PIETER WILLEM SETON, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in La Hulpe (Belgien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Marcel Slusny, Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter in Luxemburg: Rechtsanwalt Ernest Arendt, 34 B, rue Philippe-II, Kläger,.

    I - Sachverhalt A - Rechtssachen 36 und 218/81 Herr Pieter Willem Seton wurde am 15. Juni 1959 von der Kommission eingestellt und mit Verfügung vom 19. Dezember 1962 rückwirkend zum 1. Januar 1962 als Hauptverwaltungsrat der Besoldungsgruppe A 4 in der Generaldirektion Verkehr zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

    Diese Klage ist unter der Nummer 218/81 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden.

    Mit Beschluß vom 29. Oktober 1981 hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) die Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81 zu gemeinsamem Verfahren und gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    nichtig zu erklären; b) in der Rechtssache 218/81:.

    A - Rechtssachen 36 und 218/81 Zum Beurteilungsverfahren.

    Entscheidungsgründe 1 Herr P. W. Seton, der Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und als Hauptverwaltungsrat der Besoldungsgruppe A 4 der Generaldirektion Verkehr (GD VII) zugewiesen ist, hat mit Klageschriften, die am 18. Februar und am 20. Juli 1981 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, zum einen Klage auf Aufhebung seiner Beurteilung für den Zeitraum 1973-1975 (Rechtssachen 36 und 218/81) und zum anderen Klage auf Aufhebung seiner Einweisung in eine neue Stelle in derselben Generaldirektion (Rechtssache 37/81) erhoben.

    Zu den Klagen in den Rechtssachen 36 und 218/81 (Beurteilung).

    Nachdem die Kommission später, nämlich mit Bescheid vom 13. Mai 1981, die Beschwerden des Klägers abgelehnt hatte, hat Herr Seton am 20. Juli 1981 die Klage in der Rechtssache 218/81 erhoben.

    Da dieser Klagegrund im Zusammenhang mit der Rechtssache 37/81 untersucht wird, kann sich die Erörterung in den Rechtssachen 36 und 218/81 mithin auf die Klagegründe beschränken, mit denen die Verspätung der Beurteilung, die fehlende Anhörung des Paritätischen Beurteilungsausschusses, die irrige Auffassung des Berufungsbeurteilenden über seine Rolle und die Unrichtigkeit bestimmter Wertungen gerügt wird.

    56 Die Rüge des Ermessungsmißbrauchs ist deshalb für die Klagen in den Rechtssachen 37 und 218/81 zurückzuweisen.

  • EuGH, 12.03.1981 - 37/81

    Seton / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.06.1983 - 36/81
    Î’ - Rechtssache 37/81.

    Diese Klage ist unter der Nummer 37/81 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden.

    Ebenfalls am 18. Februar 1981 hat Herr Seton gemäß Artikel 91 Absatz 4 des Beamtenstatuts beim Gerichtshof einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der mit der Klage 37/81 angefochtenen Verfügung eingereicht.

    Mit Beschluß vom 29. Oktober 1981 hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) die Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81 zu gemeinsamem Verfahren und gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    d) in den Rechtssachen 36/81 und 37/81: - die Kommission zu verurteilen, an ihn einen vom Gerichtshof nach billigem Ermessen festzusetzenden Betrag als Ersatz für den materiellen und immateriellen Schaden.

    - die Erstattung eines Gutachtens oder die Vernehmung von Zeugen zu bestimmten, in der Klageschrift in der Rechtssache 37/81 bezeichneten Tatsachen anzuordnen.

    Î’ - Rechtssache 37/81 Zur Rechtmäßigkeit der Versetzungsverfügung.

    Entscheidungsgründe 1 Herr P. W. Seton, der Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und als Hauptverwaltungsrat der Besoldungsgruppe A 4 der Generaldirektion Verkehr (GD VII) zugewiesen ist, hat mit Klageschriften, die am 18. Februar und am 20. Juli 1981 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, zum einen Klage auf Aufhebung seiner Beurteilung für den Zeitraum 1973-1975 (Rechtssachen 36 und 218/81) und zum anderen Klage auf Aufhebung seiner Einweisung in eine neue Stelle in derselben Generaldirektion (Rechtssache 37/81) erhoben.

    Die Klagen in den Rechtssachen 36 und 37/81 enthalten ferner Anträge auf Schadensersatz für materiellen und immateriellen Schaden, den der Kläger mit 500 000 bzw. mit 2 000 000 BFR veranschlagt.

    Da dieser Klagegrund im Zusammenhang mit der Rechtssache 37/81 untersucht wird, kann sich die Erörterung in den Rechtssachen 36 und 218/81 mithin auf die Klagegründe beschränken, mit denen die Verspätung der Beurteilung, die fehlende Anhörung des Paritätischen Beurteilungsausschusses, die irrige Auffassung des Berufungsbeurteilenden über seine Rolle und die Unrichtigkeit bestimmter Wertungen gerügt wird.

    Zur Klage in der Rechtssache 37/81 (Änderung der dienstlichen Verwendung).

  • EuG, 10.07.1992 - T-59/91

    Franz Eppe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Nach feststehender Rechtsprechung sei eine Entscheidung hinreichend begründet, wenn die angegriffene Maßnahme unter Umständen ergangen sei, die dem Betroffenen bekannt gewesen seien, und ihn in die Lage versetze, sich ein Urteil über die ihm gegenüber getroffene Maßnahme zu bilden (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80, Arning/Kommission, Slg. 1981, 2539; vom 1. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81, Seton/Kommission, Slg. 1983, 1789 und vom 7. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-116/88 und C-149/88, a. a. O.).

    90 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung dann hinreichend begründet, wenn die Maßnahme unter Umständen ergeht, die dem betroffenen Beamten bekannt sind, und ihn in die Lage versetzt, sich ein Urteil über die ihm gegenüber getroffene Maßnahme zu bilden (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80; vom 1. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81 und vom 7. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-116/88 und C-149/88, a. a. O.).

  • EuG, 12.07.2011 - T-80/09

    Kommission / Q

    Ein Untersuchungsverfahren nach Art. 86 Abs. 3 des Statuts, das zu dem Zweck durchgeführt wird, über das Beistandsersuchen eines Beamten nach Art. 24 des Statuts entscheiden zu können, endet mit der abschließenden Entscheidung der Anstellungsbehörde, die auf der Grundlage des Untersuchungsberichts getroffen wird, wie das Gericht für den öffentlichen Dienst selbst in Randnr. 196 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat und wie es sich außerdem aus Art. 3 des Anhangs IX des Statuts ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs Guillot/Kommission, oben in Randnr. 84 angeführt, Randnrn. 21, 22 und 36, und vom 1. Juni 1983, Seton/Kommission, 36/81, 37/81 und 218/81, Slg. 1983, 1789, Randnrn. 29 bis 31).
  • EuG, 21.10.1992 - T-23/91

    Henri Maurissen gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Unter diesen Umständen erlaubten es die in der Beurteilung des Klägers enthaltenen Bemerkungen dem Gericht, seine Kontrolle auszuüben, die sich auf die Fälle eines offensichtlichen Irrtums und eines Ermessensmißbrauchs beschränke, da nach einer gefestigten Rechtsprechung "die Beurteilenden bei der Bewertung der Arbeit derjenigen, die sie zu beurteilen haben, über einen äusserst weitgehenden Beurteilungsspielraum verfügen" (Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juni 1983 in den Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81, Seton/Kommission, Slg. 1983, 1789, Randnr. 23).

    40 Ferner ist darauf hinzuweisen, daß nach gefestigter Rechtsprechung "die Beurteilenden bei der Bewertung der Arbeit derjenigen, die sie zu beurteilen haben, über einen äusserst weitgehenden Beurteilungsspielraum verfügen und daß es nicht Sache des Gerichtshofes ist, in diese Bewertung einzugreifen, es sei denn, daß ein offensichtlicher Irrtum oder eine offensichtliche Überschreitung des Beurteilungsspielraums vorliegt" (Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juni 1983 in den Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81, Seton, a. a. O., Randnr. 23).

  • EuGH, 21.06.1984 - 69/83

    Lux / Rechnungshof

    Dies sei hier der Fall (vgl. insbesondere die Urteile vom 1.6. 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36, 37 und 218/81, Seton, Slg. 1983, 1789, und vom 14.7. 1983 in der Rechtssache 176/82, Nebe, Slg. 1984, 2475).
  • EuG, 03.03.2021 - T-723/18

    Barata / Parlament

    Ein Rechtsakt ist hinreichend begründet, wenn er in einem Zusammenhang ergangen ist, der dem betroffenen Beamten bekannt gewesen ist und ihn in die Lage versetzt hat, seine Tragweite zu verstehen (Urteile vom 1. Juni 1983, Seton/Kommission, 36/81, 37/81 und 218/81, EU:C:1983:152, Rn. 48, vom 12. November 1996, 0jha/Kommission, C-294/95 P, EU:C:1996:434, Rn. 18, und Beschluss vom 14. Dezember 2006, Meister/HABM, C-12/05 P, EU:C:2006:779, Rn. 89).
  • EuGöD, 25.09.2012 - F-41/10

    Bermejo Garde / EWSA - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Antrag auf

    Im Übrigen hat die Verwaltung zwar jedes Interesse daran, die Beamten nach Maßgabe ihrer spezifischen Fähigkeiten und ihrer persönlichen Präferenzen zu verwenden, doch kann einem Beamten nicht das Recht zuerkannt werden, spezifische Tätigkeiten auszuüben oder beizubehalten oder jede andere zu seiner Grundamtsbezeichnung gehörende Tätigkeit abzulehnen (Urteile des Gerichtshofs vom 22. Oktober 1981, Kruse/Kommission, 218/80, Randnr. 7, und vom 1. Juni 1983, Seton/Kommission, 36/81, 37/81 und 218/81, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-294/95

    Girish Ojha gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

    In seinen Schlußanträgen in dieser Rechtssache hatte Generalanwalt Trabucchi bereits ausgeführt (S. 697): "Die Versetzung eines Beamten greift unzweifelhaft in dessen Rechtssphärc ein." Vgl. auch das Urteil Geist/Kommission, a. a. O.: Hier handelte es sich um eine implizite Lösung, da der Gerichtshof den Fall unmittelbar daraufhin prüfte, ob die Versetzung hinreichend begründet war; Urteil vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33/79 und 75/79 (Kühner/Kommission, Slg. 1980, 1677, Randnrn. 12 und 13): Maßnahme der Zuweisung eines neuen Dienstpostens, deren Wirkungen mit denen einer Versetzung gleichgesetzt wurden; Urteile Demont/Komission (a. a. O., Randnrn. 12 bis 14): Umsetzung im Rahmen einer Rotation (implizite Lösung); Arning/Kommission (a. a. O., Randnrn. 12 ff): Umsetzungsmaßnahme (implizite Lösung); Urteil vom 1. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81 (Scton/Kommission, Slg. 1983, 1789, Randnrn. 46 bis 49): Umsetzung (implizite Lösung); Urteil Lux/Rcchnungshof (a. a. O., Randnrn. 34 und 36 bis 38): Umsetzung in einen anderen Sehtor (implizite Lösung), und Urteil vom 7. März 1990 (Hecq/Kommission, a.a.O., Randnrn. 26 und 27): zu einer Umsetzung führende Entscheidung (implizite Lösung).
  • EuG, 05.12.1990 - T-82/89

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    68 Die Kommission beruft sich für ihre Ansicht, daß eine Verspätung von knapp über drei Monaten die Gültigkeit der Beurteilung nicht beeinträchtige, auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 1. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81, Seton/Kommission, Slg. 1983, 1789, 1805).
  • EuG, 06.12.2023 - T-807/21

    QI/ Kommission

    En effet, un large pouvoir d'appréciation est reconnu aux évaluateurs dans les jugements relatifs au travail des personnes qu'ils ont la charge de noter (voir, en ce sens, arrêts du 1 er juin 1983, Seton/Commission, 36/81, 37/81 et 218/81, EU:C:1983:152, point 23, et du 19 septembre 2019, FV/Conseil, T-153/17, non publié, EU:T:2019:622, points 70 et 71).
  • EuG, 20.06.1990 - T-133/89

    Jean-Louis Burban gegen Europäisches Parlament. - Einstellung - Auswahlverfahren

    43 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 1. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81, Seton u. a., Slg. 1983, 1789 ) muß es die Begründung von Maßnahmen, die beschwerend wirken können, dem betroffenen Beamten ermöglichen, die Gründe für eine an ihn gerichtete Entscheidung zu erkennen und seine Rechte und Interessen wahrzunehmen.
  • EuG, 16.12.1993 - T-80/92

    Mariette Turner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88

    André Hecq gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Zuweisung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 19/87

    Andre Hecq gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 06.03.2008 - T-46/06

    Carina Skareby gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 14.02.1990 - T-38/89

    Ingfried Hochbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 17.05.1984 - 338/82

    Albertini u.a. / Kommission

  • EuG, 10.06.2020 - T-608/18

    Sammut/ Parlament

  • EuG, 24.01.1991 - T-63/89

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

  • EuGöD, 28.06.2016 - F-40/15

    FV / Rat

  • EuGöD, 23.02.2010 - F-7/09

    Faria / HABM

  • EuGöD, 06.03.2008 - F-46/06

    Skareby / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87

    Santo Picciolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 06.02.2007 - T-143/04

    Camurato Carfagno / Kommission

  • EuG, 05.03.2004 - T-281/03

    Liakoura / Rat - Beamte - Beurteilung - Klage, die offensichtlich unzulässig ist

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1987 - 178/86

    Mariette Turner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1986 - 75/85

    V. R. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - Entlassung

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