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   EuGH, 22.06.1983 - 317/82   

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https://dejure.org/1983,2052
EuGH, 22.06.1983 - 317/82 (https://dejure.org/1983,2052)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.1983 - 317/82 (https://dejure.org/1983,2052)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 1983 - 317/82 (https://dejure.org/1983,2052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Boël / Kommission

    1 . EGKS - ERZEUGUNG - QUOTENSYSTEM - FESTSETZUNG ANGEMESSENER QUOTEN - ANPASSUNG DER VERGLEICHSPRODUKTIONEN - VORAUSSETZUNGEN - BESCHRÄNKUNG AUF DIE VON HOHEN PROZENTUALEN KÜRZUNGEN BETROFFENEN GRUPPEN

  • EU-Kommission

    Boël / Kommission

  • Judicialis

    EGKSV Art. 33; ; EGKSV Art. 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKSV Art. 33; EGKSV Art. 58
    1. EGKS - ERZEUGUNG - QUOTENSYSTEM - FESTSETZUNG ANGEMESSENER QUOTEN - ANPASSUNG DER VERGLEICHSPRODUKTIONEN - VORAUSSETZUNGEN - BESCHRÄNKUNG AUF DIE VON HOHEN PROZENTUALEN KÜRZUNGEN BETROFFENEN GRUPPEN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 2041
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.06.1983 - 317/82
    In seinem Urteil vom 18. März 1980 (Ferriera Vahabbia, verbundene Rechtssachen 154, 205, 206, 226 bis 228, 263 und 264/68, 31, 39, 83 und 85/79, Randnummer 84 der Entscheidungsgründe, Slg. 1980, 907) habe der Gerichtshof in bezug auf Artikel 58 EGKS- Vertrag bekräftigt, daß "die Rechtmäßigkeit der im Vertrag vorgesehenen außerordentlichen Maßnahmen, durch die die normalen Gesetze des Marktes in einem oder mehreren Punkten außer Kraft gesetzt werden und die das Marktgeschehen mehr oder weniger stark verfälschen, gerade wegen der Rechtsnatur dieser Maßnahmen von der äußerst strikten Beachtung zwingender formeller und materieller Voraussetzungen abhängig gemacht worden ist.
  • EuG, 27.06.1991 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    81 Die Klägerin bringt zum einen vor, es hätte für die Beklagte offenkundig sein müssen, daß sie bei der Bestimmung der aussergewöhnlichen Schwierigkeiten im Sinne des Artikels 14 weder die Lage bei anderen Produktgruppen noch den Umstand habe berücksichtigen dürfen, daß das Unternehmen insgesamt Gewinn erwirtschaftete, da der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 22. Juni 1983 in der Rechtssache 317/82 (Usines Gustave Boël und Fabrique de fer de Maubeuge/Kommission, Slg. 1983, 2041) entschieden habe, daß die Kommission unter ausserordentlichen Umständen eine Quotenanpassung vornehmen dürfe, wenn eine solche Anpassung für die Gruppen erforderlich sei, die Gegenstand einer hohen prozentualen Kürzung seien.

    In seinem Urteil vom 22. Juni 1983 in der Rechtssache 317/82 (Usines Gustave Boël) habe der Gerichtshof nur entschieden, daß bei der Anwendung von Artikel 14 allein die Schwierigkeiten in Betracht gezogen werden dürften, die eine unmittelbare Folge der Einführung und Anwendung des Quotensystems seien und daß infolgedessen nur für die Gruppen, die Gegenstand einer hohen prozentualen Kürzung seien, unter ausserordentlichen Umständen eine Korrektur erforderlich werden könne.

    89 Hierzu ist festzustellen, daß die Beklagte nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1983 in der Rechtssache 317/82 (Usines Gustave Boël) bei Erlaß der Entscheidungen, mit denen sie die Anpassung der Quoten ablehnte, wissen musste, daß sie nicht befugt war, bei der Feststellung aussergewöhnlicher Schwierigkeiten die Lage bei anderen Erzeugnisgruppen zu berücksichtigen; sie musste daher auch wissen, daß sie ihre Ablehnung nicht rechtmässig darauf stützen durfte, daß das Unternehmen insgesamt Gewinn erwirtschaftete.

  • EuGH, 11.10.1984 - 151/83

    Alpa / Kommission

    Die Klägerin verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1983 in der Rechtssache 317/82 (Boël/Kommission), in der die Firma Boël die Kommission um Anwendung des Artikels 14 ersucht hatte.

    Nach Auffassung der Kommission lag der Rechtssache 317/82 (Boël) ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde.

  • EuGH, 18.05.1993 - C-220/91

    Kommission / Stahlwerke Peine-Salzgitter

    31 Das Gericht hat zunächst festgestellt, daß die Kommission nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1983 in der Rechtssache 317/82 (Boël, Slg. 1983, 2041) bei Erlaß der Entscheidungen, mit denen sie die Anpassung der Quoten ablehnte, wissen musste, daß sie nicht befugt war, bei der Feststellung aussergewöhnlicher Schwierigkeiten im Sinne des Artikels 14 der allgemeinen Entscheidung Nr. 234/84 die Lage bei anderen als den von den Quoten erfassten Erzeugnisgruppen zu berücksichtigen und daß sie daher auch wissen musste, daß sie ihre Ablehnung nicht rechtmässig darauf stützen durfte, daß das Unternehmen insgesamt Gewinn erwirtschaftete (Randnr. 90).
  • EuGH, 15.01.1985 - 250/83

    Finsider / Kommission

    Sie verweist insoweit insbesondere auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Mai 1983 in den Rechtssachen 303 und 312/81 (Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1983, 1507) und vom 22. Juni 1983 in der Rechtssache 317/82 (Usines Gustave Boel/Kommission, Slg. 1983, 2041).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1993 - C-220/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Stahlwerke Peine-Salzgitter AG.

    (19) ° Rechtssache 317/82 (Slg. 1983, 2041).
  • EuGH, 14.07.1988 - 103/85

    Stahlwerke Peine-Salzgitter / Kommission

    Juni 1983 in der Rechtssache 317/82 ( Usines Gustave Boël und Fabrique de fer de Maubeuge/Kommission, Slg . 1983, 2041 ) ergibt sich, daß die Kommission nur unter ausserordentlichen Umständen eine Quotenanpassung vornehmen darf, wenn eine solche Anpassung für die Gruppen erforderlich ist, die Gegenstand einer hohen prozentualen Kürzung sind .
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 250/83

    Finsider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS - Quoten -

    - Urteil vom 13. Juli 1962 in den verbundenen Rechtssachen 17 und 20/61 - Klöckner-Werke AG und Hoesch AG/ Hohe Behörde der EGKS - Slg. 1962, S. 653, 659 ff. 11 _ Urteil vom 22. Juni 1983 in der Rechtssache 317/82 - Usines Gustave Boël SA und Fabrique de fer de Maubeuge SA/Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Slg. 1983, S. 2041.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 103/85

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Deshalb dürfen bei der Anwendung von Artikel 14 allein die Schwierigkeiten in Betracht gezogen werden, die eine unmittelbare Folge der Einfüh- 2 - Urteil vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749.3 - Urteil vom 22. Juni 1983 in der Rechtssache 317/82, Usines G. Boíl SA/Kommission, Slg. 1983, 2041.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1984 - 76/83

    Usines Gustave Boël und Fabrique de fer de Maubeuge gegen Kommission der

    - Urteil vom 11.5.1983, a. a. O. Randnummer 27.3 - Rechtssache 317/82, Slg. 1983, 2041, Randnummer 12 der Entscheidungsgründe.
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