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   EuGH, 30.06.1983 - 85/82   

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EuGH, 30.06.1983 - 85/82 (https://dejure.org/1983,1145)
EuGH, Entscheidung vom 30.06.1983 - 85/82 (https://dejure.org/1983,1145)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 1983 - 85/82 (https://dejure.org/1983,1145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Schloh / Rat

    1 . BEAMTE - KLAGE - RECHTSSCHUTZINTERESSE - RÜGE DER DEN KLAEGER NICHT BESCHWERENDEN FEHLERHAFTIGKEIT EINER STELLENAUSSCHREIBUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Schloh / Rat

  • Judicialis

    EG-Beamtenstatut Art. 90 Abs 2; ; EG-Beamtenstatut Art. 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - RECHTSSCHUTZINTERESSE - RÜGE DER DEN KLAEGER NICHT BESCHWERENDEN FEHLERHAFTIGKEIT EINER STELLENAUSSCHREIBUNG - UNZULÄSSIGKEIT

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 2105
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.05.1978 - 34/77

    Oslizlok / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.06.1983 - 85/82
    Die Anstellungsbehörde habe sich dabei an die vom Gerichtshof, insbesondere in seinem Urteil vom 11. Mai 1978 in der Rechtssache 34/77, Slg. S. 1112, aufgestellten Grundsätze gehalten, nach denen die Anstellungsbehörde.
  • EuGH, 06.05.1969 - 17/68

    Reinarz / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.06.1983 - 85/82
    Das Organ bringt diese Erfordernisse miteinander in Einklang - wie der Gerichtshof unter anderem im Urteil vom 6. Mai 1969 (Rechtssache 17/68, Reinarz, Slg. S. 61) festgestellt hat - wenn es bei weitgehend gleichwertigen.
  • EuG, 25.02.1992 - T-11/91

    Bernhard Schloh gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Aufhebung

    - Der Generalsekretär habe die Durchführung des Urteils des Gerichtshofes vom 30. Juni 1983 in der Rechtssache 85/82 (Schloh/Rat, Slg. 1983, 2105, 2131) ungebührlich verzögert, mit dem auf Antrag des Klägers die Ernennung eines Beamten der Besoldungsgruppe A 2 (Direktor für Haushalt und Statut) mit der Begründung aufgehoben worden sei, daß die in Frage stehende Stelle unter Verstoß gegen Artikel 27 Absatz 3 des Statuts dem Staatsangehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats vorbehalten worden sei.

    Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Tatsachen bewiesen, daß die Anstellungsbehörde durch einen Mitgliedstaat oder durch die Staatsangehörigkeit des ausgewählten Bewerbers beeinflusst worden sei, wie etwa in der ersten Rechtssache Schloh (Urteil vom 30. Juni 1983 in der Rechtssache 85/82, a. a. O.).

    Die von ihm in diesem Zusammenhang angeführten Indizien, die zum einen seine wissenschaftlichen Lehrtätigkeiten, für die der Rat ihm nicht die gewünschten Erleichterungen gewährt habe, und zum anderen die Maßnahmen des Rates in Durchführung des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 85/82 betreffen, erlauben indessen nicht die Feststellung, daß die Leistungen des Klägers als "wertlos" behandelt worden seien.

    Im übrigen besteht keine Verbindung zwischen den Maßnahmen des Organs zur Durchführung des Urteils vom 30. Juni 1983 in der Rechtssache 85/82 (a. a. O.), bei dem der Kläger beteiligt war, und der Einschätzung seiner beruflichen Leistungen als Vertreter des Organs.

    Die streitige Entscheidung sei daher nicht im Interesse des Dienstes, sondern wegen der Entschlossenheit des Generalsekretärs, ihn nicht zu befördern, getroffen worden, weil er wegen der beiden vorgenannten Sachen (später zurückgenommene Ernennung des Kabinettschefs des Generalsekretärs als Beamter der Besoldungsgruppe A 2, und der Rechtssache 85/82), an denen der Kläger beteiligt gewesen sei und in denen der Generalsekretär "auf dem juristischen Felde verloren" habe, "schlechte Erinnerung an ihn" gehabt habe.

    Die vorliegende Situation unterscheide sich von derjenigen in der Rechtssache 85/82, bei der es als Indiz für einen Ermessensmißbrauch gewertet worden sei, daß die Beschwerden mehrerer Beamter ohne jede Bezugnahme auf die von dieser erhobene besondere Rüge zurückgewiesen worden seien, der betreffende Dienstposten der Besoldungsgruppe A 2 sei "im Wege des 'parachutage' durch einen luxemburgischen Beamten" besetzt worden.

    77 Daß in der Rechtssache 85/82 eine andere Würdigung stattgefunden hat, erklärt sich aus den besonderen Umständen dieser Rechtssache, in der das beklagte Organ konkrete, besondere und vollständige Vorwürfe bezueglich der betreffenden Unregelmässigkeit stillschweigend übergangen hatte (Urteil vom 30. Juni 1983, Schloh/Rat, Slg. 1983, 2105, 2129 f.).

  • EuGH, 28.05.2013 - C-239/12

    und Sicherheitspolitik - Eine Person, gegen die eine Maßnahme des Einfrierens von

    Selbst wenn die Kommission, wie der Kläger vortrage, die zwingenden Normen des Völkerrechts beachten müsse und keine Entscheidung erlassen dürfe, die auf Angaben beruhe, die durch Folter erzwungen worden seien, sei der Kläger nicht befugt, im Interesse des Gesetzes oder der Organe tätig zu werden, und könne nur ein Interesse und Rügen geltend machen, die ihn persönlich beträfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 30. Juni 1983, Schloh/Rat, 85/82, Slg. 1983, 2105, Randnr. 14).
  • EuG, 22.03.1995 - T-586/93

    Verfahren zur Besetzung der zur Besoldungsgruppe A 2 gehörenden Stelle eines

    60 Auf dieser Grundlage und unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofes vom 4. März 1964 in der Rechtssache 15/63 (Lassalle/Parlament, Slg. 1964, 63) und vom 30. Juni 1983 in der Rechtssache 85/82 (Schloh/Rat, Slg. 1983, 2105) macht der Kläger einen Ermessensmißbrauch des WSA geltend.

    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Anstellungsbehörde jedoch in der Vorbereitungsphase ihrer Entscheidungen eine beratende Instanz einschalten, deren Zusammensetzung und Aufgaben sie frei regeln kann (zuletzt Urteil des Gerichts vom 25. Februar 1992 in der Rechtssache T-11/91, Schloh/Rat, Slg. 1992, II-203, Randnr. 47).

    86 Zudem darf die Anstellungsbehörde die Staatsangehörigkeit, wie vom WSA vorgetragen, nach gefestigter Rechtsprechung zur Erhaltung oder Wiederherstellung des geographischen Gleichgewichts den Ausschlag geben lassen, sofern eine Abwägung der Bewerbungen die weitgehende Gleichwertigkeit der Befähigungsnachweise von zwei oder mehreren Bewerbern ergibt (siehe insbesondere Urteil Schloh/Rat, a. a. O., Randnr. 26).

  • EuG, 11.12.2013 - T-79/12

    Der Erwerb von Skype durch Microsoft ist mit dem Binnenmarkt vereinbar

    Zwar trifft es zu, dass das Gericht Klagegründe, an deren Geltendmachung der Kläger kein individuelles Interesse hat, zurückweisen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 30. Juni 1983, Schloh/Rat, 85/82, Slg. 1983, 2105, Randnrn. 13 und 14), doch ist dies hinsichtlich des hier von den Klägerinnen geltend gemachten ersten Klagegrundes nicht der Fall.
  • EuG, 30.05.2006 - T-198/03

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren -

    Sie kann daher keine Verletzung der darin festgelegten Regeln geltend machen (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofes vom 30. Juni 1983 in der Rechtssache 85/82, Schloh/Rat, Slg. 1983, 2105, Randnr. 14, und vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-69/89, Nakajima/Rat, Slg. 1991, I-2069, Randnrn.
  • EuG, 22.03.2006 - T-4/05

    Strack / Kommission - Beamte - Beamter, der das OLAF über ein mögliches

    Zweitens trägt die Kommission vor, dass die Klage unzulässig sei, weil ein Beamter nicht im Interesse des Gesetzgebers oder der Organe tätig werden und für seine Klage nur Beschwerdepunkte geltend machen könne, die ihn persönlich beträfen (Urteil des Gerichtshofes vom 30. Juni 1983 in der Rechtssache 85/82, Schloh/Rat, Slg. 1983, 2105, Randnr. 14).

    Es entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass ein Beamter nicht im Interesse des Gesetzgebers oder der Organe tätig werden und für seine Klage nur Beschwerdepunkte geltend machen kann, die ihn persönlich betreffen (Urteil Schloh/Rat, Randnr. 14, und Urteil des Gerichts vom 20. September 2001 in der Rechtssache T-95/01, Coget u. a./Rechnungshof, Slg. ÖD 2001, I-A-191 und II-879).

  • EuGH, 08.03.2007 - C-237/06

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Entscheidung über die

    Außerdem können nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. u. a. Urteile vom 30. Juni 1983, Schloh/Rat, 85/82, Slg. 1983, 2105, Randnr. 14, und Stroghili/Rechnungshof, Randnr. 9) Interessen, bei denen keine Beeinträchtigung der Rechtsstellung derjenigen, die sich auf sie berufen, vorliegt, die Zulässigkeit einer Klage nicht begründen, da ein Beamter oder sonstiger Bediensteter nicht befugt ist, im Interesse des Gesetzes oder der Organe tätig zu werden, und zur Begründung einer Klage nur die Beschwerdepunkte geltend machen kann, die ihn persönlich betreffen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2013 - C-239/12

    Abdulrahim / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

    19 - In diesem Sinne zitiert das Gericht das Urteil des Gerichtshofs vom 30. Juni 1983, Schloh/Rat (85/82, Slg. 1983, 2105, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2008 - C-71/07

    Campoli / Kommission - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Ruhegehalt - Anwendung des

    26- Vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofs vom 15. März 1973, Marcato/Kommission (37/72, Slg. 1973, 361, Randnr. 7), vom 16. Dezember 1976, Perinciolo/Rat (124/75, Slg. 1976, 1953, Randnr. 26), und vom 30. Juni 1983, Schloh/Rat (85/82, Slg. 1983, 2105, Randnr. 14).
  • EuG, 20.11.2017 - T-618/15

    Voigt / Parlament - Mitglied des Europäischen Parlaments - Verweigerung der

    Nach der Rechtsprechung ist ein Kläger nicht befugt, im Interesse des Gesetzes oder der Organe tätig zu werden, und er kann zur Begründung einer Nichtigkeitsklage nur die Beschwerdepunkte geltend machen, die ihn persönlich betreffen (Urteil vom 30. Juni 1983, Schloh/Rat, 85/82, EU:C:1983:179, Rn. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-348/06

    Kommission / Girardot - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Haftung der

  • EuG, 20.09.2018 - T-421/17

    Leino-Sandberg/ Parlament

  • EuGH, 30.05.1984 - 111/83

    Picciolo / Parlament

  • EuG, 13.12.2018 - T-447/17

    Bowles / EZB

  • EuG, 15.09.1998 - T-94/96

    Hagleitner / Kommission

  • EuGöD, 11.07.2007 - F-105/05

    Wils / Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehalt -Anhebung des

  • EuG, 23.10.1990 - T-46/89

    Antonino Pitrone gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1986 - 204/85

    Vassiliki Stroghili gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 06.07.2022 - T-631/20

    MZ / Kommission

  • EuG, 25.09.1991 - T-163/89

    Elfriede Sebastiani gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Vorübergehende

  • EuG, 13.12.1990 - T-160/89

    Gregoris Evangelos Kalavros gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1988 - 114/86

    Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gegen Kommission der

  • EuG, 10.12.1997 - T-134/96

    Smets / Kommission

  • EuG, 03.03.1993 - T-58/91

    Dierk Booss und Robert Caspar Fischer gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 08.02.2007 - T-318/04

    Boucek / Kommission - Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1986 - 269/84

    C. Fabbro und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 22.11.2018 - T-688/16

    Janssen-Cases / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung -

  • EuGöD, 16.04.2007 - F-82/05

    Thierry / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1989 - 249/87

    Françoise Mulfinger und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuGöD, 11.12.2008 - F-113/06

    Bouis u.a. / Kommission

  • EuGöD, 02.07.2007 - F-117/05

    Sanchez Ferriz / Kommission

  • EuG, 26.04.2007 - T-415/04

    Tebaldi u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1985 - 128/84

    Erik van der Stijl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

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