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   EuGH, 12.07.1983 - 170/78   

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EuGH, 12.07.1983 - 170/78 (https://dejure.org/1983,1930)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1983 - 170/78 (https://dejure.org/1983,1930)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1983 - 170/78 (https://dejure.org/1983,1930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    1 . STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - ABGABEN , DIE GEEIGNET SIND , ANDERE PRODUKTIONEN MITTELBAR ZU SCHÜTZEN - KONKURRIERENDE ERZEUGNISSE - BEURTEILUNGSKRITERIEN - AUGENBLICKLICHER ZUSTAND DES MARKTES UND ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 2265
  • NJW 1984, 2028 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 12.07.1983 - 170/78
    D - Zur Rückwirkung des Urteils Sollte der Gerichtshof wider Erwarten dahin entscheiden, daß die Steuerregelung des Vereinigten Königreichs gegen Artikel 95 Absatz 2 verstoße, könnten daraus rückwirkend bestimmte individuelle Rechte entstehen, sofern der Gerichtshof diese Rückwirkung nicht entsprechend den in seinem Urteil vom 8. April 1976 (Defrenne, Rechtssache 43/75, Sig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1985 - 106/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

    Eine Prüfung der dänischen Rechtsvorschriften anhand der im Urteil vom 12. Juli 1983 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 2265) niedergelegten Kriterien belege deutlich den diskriminierenden Charakter der Besteuerung der eingeführten Weine aus Weintrauben, was die steuerliche Belastung bezogen auf den Alkoholgehalt und das Volumen angehe.

    In seinem Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 417) habe der Gerichtshof nicht nur auf den augenblicklichen Zustand des Marktes abgestellt, sondern auch auf die im Rahmen des freien Warenverkehrs gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten und auf neue Anreize für die Substitution von Erzeugnissen.

    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 12. Juli 1983 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/ Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 2265) entschieden, daß auf den ersten Blick sehr unterschiedliche Erzeugnisse wie Wein und Bier in einem Substitutionsverhältnis stehen könnten, da sie bei gleichen Verbrauchergruppen, die sich nicht notwendigerweise in einem bestimmten Mitgliedstaat oder in einem bestimmten Gebiet befinden müßten,.

    Das Kriterium der Gleichartigkeit Den zwölf Urteilen, die in den vorliegenden Rechtssachen im einzelnen zitiert worden sind (Rechtssachen 27/67, 31/67, 148/77, 45/75, 168/78, 169/78, 170/78 (zwei Urteile), 171/78, 45/79, 46/80, 206/81 und 319/81), lassen sich folgende Merkmale des für die Anwendbarkeit von Artikel 95 Absatz 1 entscheidenden Kriteriums der Gleichartigkeit von Waren entnehmen.

    Durch eine solche Regelung werden die inländischen Erzeugnisse von vornherein von der höheren Besteuerung ausgenommen, da sie niemals die Voraussetzungen für diese erhöhte Besteuerung erfüllen werden und es allein im Willen des nationalen Gesetzgebers liegt, durch Nichterlaß einer allgemeinen, auf alle Branntweine anwendbaren Regelung diese Situation, ungeachtet der Ähnlichkeiten oder Unterschiede bezüglich der Herstellungsbedingungen, der Qualität, des Preises und des Wettbewerbs zwischen inländischen Erzeugnissen und aus den anderen Mitgliedstaaten eingeführten Erzeugnissen, auf unbestimmte Zeit zu verlängern." Die ausschließliche Anwendbarkeit von Artikel 95 Absatz 2 wurde nur in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Urteil vom 27. Februar 1980, Slg. 1980, 417 und Urteil vom 12. Juli 1983, Slg. 1983, 2265) angenommen.

    Dies ergebe sich vor allem aus Ihrem zweiten Urteil in der Rechtssache 170/78.

    Die anderen von ihr vorgelegten Zahlen weisen ja wohl unter Berücksichtigung Ihrer Urteile in der Rechtssache 170/78 auf einen protektionistischen Charakter hin.

    Bereits aus diesem Grund - unter Berücksichtigung Ihres Urteils in der Rechtssache 170/78 - ist der protektionistische Charakter des Steuersatzes für Whisky nach meiner Meinung nicht bewiesen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1987 - 356/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

    5 - Urteil vom 12. Juli 1983 in der Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 2265, 2288.6 - Urteile vom 27. Februar 1980, "Besteuerung von Branntwein", in der Rechtssache 168/78, Kommission/Frankreich, Sle.

    - Zwischenurteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 417, 432; Urteil vom 12. Juli 1983 in derselben Rechtssache, Slg. 1983, 2265, 2286.

    - Kommission/Dänemark, Randnr. 7; Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 9.

    - Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, Slg. 1983, 621.19 - Rechtssache 278/83, Slg. 1985, 2503, 2509.20 - Urteil vom 27. Februar 1980, Kommission Vereinigtes Königreich, a. a. O., 432, Randnr. 5.21 - Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, a. a. O., Randnr. 6; Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, a. a. O., Randnr. 7.

    Die Schlußanträge des Generalanwalts Gerhard Reischl in der zitierten Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 441, gehen in die gleiche Richtung.

    - Im gleichen Sinne siehe Schlußanträge des Generalanwalts Reischl in der Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 441, und Slg. 1983, 2299.

  • EuG, 18.06.2008 - T-175/06

    Coca-Cola / OHMI - San Polo (MEZZOPANE) - Gemeinschaftsmarke -

    Der Gerichtshof hat jedoch die Auffassung eingenommen, dass in Anbetracht der großen Qualitäts- und dementsprechend Preisunterschiede zwischen den Weinen zur Ermittlung des Wettbewerbsverhältnisses zwischen Bier, einem volkstümlichen und in großem Umfang konsumierten Getränk, und Wein entscheidend auf die dem allgemeinen Publikum am ehesten zugänglichen Weine abzustellen ist, bei denen es sich im Regelfall um die leichtesten und billigsten Weine handelt (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juli 1987, Kommission/Belgien, 356/85, Slg. 1987, 3299, Randnr. 10; vgl. auch Urteile des Gerichtshofs vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich, 170/78, Slg. 1983, 2265, Randnr. 8, und vom 17. Juni 1999, Socridis, C-166/98, Slg. 1999, I-3791, Randnr. 18).
  • EuGH, 08.04.2008 - C-167/05

    DIE UNTERSCHIEDLICHE BESTEUERUNG VON BIER UND WEIN IN SCHWEDEN VERSTÖSST NICHT

    Die im Rahmen der vorliegenden Klage streitige Steuerregelung habe denselben Gegenstand wie die, um die es in Randnr. 27 des Urteils vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich (170/78, Slg. 1983, 2265), gegangen sei und die nach den Feststellungen des Gerichtshofs zur Folge gehabt habe, dass Wein aus anderen Mitgliedstaaten einer höheren Besteuerung unterlegen habe, die geeignet gewesen sei, die einheimische Bierproduktion zu schützen, die unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs die nächstliegende Bezugsgröße darstelle.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-398/09

    Lady & Kid u.a. - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung

    Nach der Rechtsprechung steht diese Bestimmung einer steuerlichen Regelung entgegen, die eine eingeführte Ware unmittelbar oder mittelbar gegenüber einer inländischen Ware benachteiligt, sei es, weil sie nur die eingeführte Ware belastet, sei es, weil sie diese stärker belastet oder die Bedingungen für ihre Entrichtung oder Bemessung ungünstiger sind; Urteile vom 16. Juni 1966, Lütticke (57/65, Slg. 1966, 258), vom 22. Juni 1976, Bobie Getränkevertrieb (127/75, Slg. 1976, 1079), vom 8. Januar 1980, Kommission/Italien (21/79, Slg. 1980, 1), vom 27. Februar 1980, Kommission/Irland (55/79, Slg. 1980, 481), vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich (170/78, Slg. 1983, 2265), vom 3. Juli 1985, Kommission/Italien (277/83, Slg. 1985, 2049), vom 17. Juli 1997, Haahr Petroleum (C-90/94, Slg. 1997, I-4085), vom 2. April 1998, 0utokumpu (C-213/96, Slg. 1998, I-1777), vom 17. Juni 1998, Grundig Italiana (C-68/96, Slg. 1998, I-3775), vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich (C-302/00, Slg. 2002, I-2055), vom 19. September 2002, Tulliasiamies und Siilin (C-101/00, Slg. 2002, I-7487, Randnr. 54), vom 5. Oktober 2006, Németh (C-290/05 und C-333/05, Slg. 2006, I-10115), und vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski (C-313/05, Slg. 2007, I-513).
  • EuG, 22.09.2021 - T-195/20

    Sociedade da Água de Monchique/ EUIPO - Ventura Vendrell (chic ÁGUA ALCALINA 9,5

    So ist entschieden worden, dass in Anbetracht der großen Qualitäts- und dementsprechend Preisunterschiede zwischen Weinen zur Ermittlung des Wettbewerbsverhältnisses zwischen Bier, einem volkstümlichen und in großem Umfang konsumierten Getränk, und Wein entscheidend auf die dem allgemeinen Publikum am ehesten zugänglichen Weine abzustellen ist, bei denen es sich im Regelfall um die leichtesten und billigsten Weine handelt (Urteile vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich, 170/78, EU:C:1983:202, Rn. 8, vom 9. Juli 1987, Kommission/Belgien, 356/85, EU:C:1987:353, Rn. 10, und vom 17. Juni 1999, Socridis, C-166/98, EU:C:1999:316, Rn. 18).
  • EuG, 03.10.2012 - T-584/10

    Yilmaz / OHMI - Tequila Cuervo (TEQUILA MATADOR HECHO EN MEXICO) -

    Der Gerichtshof hat jedoch, wie vom Gericht ebenfalls hervorgehoben, ausgeführt, dass in Anbetracht der großen Qualitäts- und dementsprechend Preisunterschiede zwischen Weinen zur Ermittlung des Wettbewerbsverhältnisses zwischen Bier, einem volkstümlichen und in großem Umfang konsumierten Getränk, und Wein entscheidend auf die dem allgemeinen Publikum am ehesten zugänglichen Weine abzustellen ist, bei denen es sich im Regelfall um die leichtesten und billigsten Weine handelt (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juli 1987, Kommission/Belgien, 356/85, Slg. 1987, 3299, Randnr. 10; vgl. auch Urteile des Gerichtshofs vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich, 170/78, Slg. 1983, 2265, Randnr. 8, und vom 17. Juni 1999, Socridis, C-166/98, Slg. 1999, I-3791, Randnr. 18).
  • FG Hamburg, 13.10.1999 - IV 184/94

    Besteuerung von Bier und Wein; Erhebung einer Mindestverbrauchsteuer; Allgemeines

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  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-167/05

    Kommission / Schweden - Alkoholische Getränke - Unterschiedliche Besteuerung von

    19 - Urteil vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich (170/78, Slg. 1983, 2265, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1987 - 194/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes ist in diesem Punkt ganz eindeutig: Handelt 12 - Siehe Urteil vom 12. Juli 1983 in der Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 2265.13 - Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Sle 1974, 837, 852, Randnr. 5.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1985 - 112/84

    Michel Humblot gegen Directeur des services fiscaux.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98

    Socridis

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