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   EuGH, 17.11.1983 - 292/82   

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https://dejure.org/1983,176
EuGH, 17.11.1983 - 292/82 (https://dejure.org/1983,176)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.1983 - 292/82 (https://dejure.org/1983,176)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 1983 - 292/82 (https://dejure.org/1983,176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - AUSLEGUNG - METHODEN

  • EU-Kommission

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 2682/72 vom 12.12.1972 Art. 4 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 2271/78 vom 29.09.1978 Art. 1; ; Verordnung Nr. 2555/78 vom 31.10.1978 Art. 1; ; Veror... dnung Nr. 2807/78 vom 30.11.1978 Art. 1; ; Verordnung Nr. 3115/78 vom 29.12.1978 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSCHAFTSRECHT - AUSLEGUNG - METHODEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 3781
 
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Wird zitiert von ... (103)

  • EuGH, 10.07.2014 - C-358/13

    Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für

    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und Brain Products, C-219/11, EU:C:2012:742, Rn. 13).
  • EuGH, 19.12.2018 - C-216/17

    Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust und Coopservice -

    Da sich allein anhand des Wortlauts dieser Bestimmung nicht ermitteln lässt, ob das Erfordernis, von Anbeginn an an der Rahmenvereinbarung beteiligt zu sein, sowohl für die öffentlichen Auftraggeber als auch die Wirtschaftsteilnehmer oder nur für die Wirtschaftsteilnehmer gilt, ist nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12).
  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und vom 19. Juli 2012, ebookers.com Deutschland, C-112/11, EU:C:2012:487, Rn. 12).
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