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   EuGH, 01.03.1983 - 250/78   

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https://dejure.org/1983,1259
EuGH, 01.03.1983 - 250/78 (https://dejure.org/1983,1259)
EuGH, Entscheidung vom 01.03.1983 - 250/78 (https://dejure.org/1983,1259)
EuGH, Entscheidung vom 01. März 1983 - 250/78 (https://dejure.org/1983,1259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    DEKA / Kommission

    GEMEINSCHAFTSRECHT - ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE - AUFRECHNUNG - VORAUSSETZUNGEN - GEGENSEITIGE UND MITEINANDER IM ZUSAMMENHANG STEHENDE FORDERUNGEN ZWISCHEN DEN GEMEINSCHAFTSBEHÖRDEN UND DEN WIRTSCHAFTSTEILNEHMERN - GEGENÜBER DEN GEMEINSCHAFTSBEHÖRDEN RECHTSMISSBRÄUCHLICHE ...

  • EU-Kommission

    DEKA / Kommission

  • Judicialis

    EWGV Art. 178; ; EWGV Art. 215

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 178; EWGV Art. 215
    GEMEINSCHAFTSRECHT - ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE - AUFRECHNUNG - VORAUSSETZUNGEN - GEGENSEITIGE UND MITEINANDER IM ZUSAMMENHANG STEHENDE FORDERUNGEN ZWISCHEN DEN GEMEINSCHAFTSBEHÖRDEN UND DEN WIRTSCHAFTSTEILNEHMERN - GEGENÜBER DEN GEMEINSCHAFTSBEHÖRDEN RECHTSMISSBRÄUCHLICHE ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 421
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.10.1979 - 241/78

    DGV / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.03.1983 - 250/78
    Mit seinem Zwischenurteil vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 241, 242, 245 bis 250/78 (DGV u. a./Rat und Kommission, Slg. 1979, 3017) hat der Gerichtshof die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verurteilt, den Klägerinnen "jeweils einen Betrag in Höhe derjenigen Erstattungen bei der Erzeugung von Gritz für die Brauindustrie zu zahlen, auf die diese Unternehmen Anspruch gehabt hätten, wenn die Verwendung von Mais zur Herstellung von Gritz in der Zeit vom 1. August 1975 bis zum 19. Oktober 1977 einen Anspruch auf die gleichen Erstattungen begründet hätte wie die Verwendung von Mais zur Herstellung von Stärke".

    Mit seinem Zwischenurteil vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 241, 242 und 245 bis 250/78 (Slg. 1979, 3017) hat der Gerichtshof die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verurteilt, an einige Unternehmen, unter ihnen.

  • EuGH, 04.10.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.03.1983 - 250/78
    a) Die Kommission macht geltend, die Abtretung einer Schadensersatzforderung müsse in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem sie dazu führen würde, daß eine in Liquidation befindliche Firma erreichen könnte, daß die Gemeinschaft Schadensersatzbeträge an sie zahlen müsse, ohne die Aufrechnung mit einer Forderung in größerer Höhe erklären zu können, im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ireks Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955) für ungültig erklärt werden.

    Die Kommission bezieht sich insoweit auf das Urteil vom 4. Oktober 1979 (Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady, Slg. 1979, 2955), in dem der Gerichtshof zwar die Abtretung einer Schadensersatzforderung anerkannt, zugleich aber betont hat, daß unter Umständen wie denen der seinerzeit anhängigen Rechtssache nichts auf die Möglichkeit eines Mißbrauchs der Abtretung hindeutete.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1985 - 125/84

    Continental Irish Meat Ltd gegen Minister for Agriculture. -

    Außerdem habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 250/78 (DEKA, Slg. 1983, 421) ausgeführt, die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften könnten "zwischen den Behörden und den Wirtschaftsteilnehmern gegenseitige und miteinander im Zusammenhang stehende Forderungen begründen, die sich zur Aufrechnung eignen", und hinzugefügt: "Im Falle eines zahlungsunfähigen Wirtschaftsteilnehmers kann eine solche Aufrechnung tatsächlich der einzig gangbare Weg für die Behörden sein, um die zu Unrecht gezahlten Beträge wiederzuerlangen" (Randnrn. 13 und 14 der Entscheidungsgründe).

    Die Aufrechnung sei überdies voll und ganz berechtigt, gerade weil sie dazu bestimmt sei, die ordnungsgemäße Verwaltung der Gemeinschaftsmittel gemäß dem Urteil in der Rechtssache 250/78 sicherzustellen.

    Nur mit ihrer Hilfe - und zwar aufgrund einer ähnlichen Überlegung, wie sie im Urteil in der Rechtssache 250/78 angestellt wurde - ist es nämlich möglich, zu vermeiden, daß der vermögende Gläubiger/ Schuldner an seine Leistungspflicht gebunden bleibt, während die Zahlungsunfähigkeit die Gegenpartei an der Befriedigung seiner eigenen Forderung hinden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-87/01

    Kommission / CCRE

    56 Allerdings ist die Aufrechnung von Gemeinschaftsmitteln ein rechtlicher Mechanismus, dessen Anwendung nach den Urteilen DEKA/Kommission [vom 1. März 1983 in der Rechtssache 250/78, Slg. 1983, 425], Continental Irish Meat [vom 15. Oktober 1985 in der Rechtssache 125/84, Slg. 1985, 344] und Jensen [vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-132/95, Slg. 1998, I-2975] des Gerichtshofes mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.

    28: - Urteil in den Rechtssachen 241/78, 242/78, 245/78 bis 250/78 (DGV u. a./Rat und Kommission, Slg. 1979, 3017).

  • EuGH, 10.07.2003 - C-87/01

    Kommission / CCRE

    56 Allerdings ist die Aufrechnung von Gemeinschaftsmitteln ein rechtlicher Mechanismus, dessen Anwendung nach den Urteilen des Gerichtshofes [vom 1. März 1983 in der Rechtssache 250/78] DEKA [/Rat und Kommission, Slg. 1983, 421], [vom 15. Oktober 1985 in der Rechtssache 125/84] Continental Irish Meat [Slg. 1985, 3441] und [vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-132/95] Jensen [und Korn- og Foderstofkompagniet, Slg. 1998, I-2975] mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.
  • EuGH, 19.05.1998 - C-132/95

    Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet

    Im übrigen hat der Gerichtshof bereits klargestellt, daß im Falle eines zahlungsunfähigen Wirtschaftsteilnehmers, dem zu Unrecht Beträge gezahlt worden sind, die Aufrechnung tatsächlich der einzig gangbare Weg für die Behörden sein kann, um diese Beträge wiederzuerlangen (Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 250/78, DEKA/Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Slg. 1983, 421, Randnr. 14).
  • EuG, 14.12.2000 - T-105/99

    CCRE / Kommission

    So habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 250/78 (DEKA/EWG, Slg. 1983, 421, Randnr. 13) festgestellt, dass gemeinschaftsrechtliche Vorschriften "zwischen den Behörden und den Wirtschaftsteilnehmern gegenseitige und miteinander im Zusammenhang stehende Forderungen begründen [können], die sich zur Aufrechnung eignen".
  • EuGH, 15.10.1985 - 125/84

    Continental Irish Meat / Minister for Agriculture

    i2 Nach Ansicht des Beklagten ergibt sich die Zulässigkeit der Aufrechnung ferner aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 1. März 1983 in der Rechtssache 250/78 (DEKA, Slg. 1983, 421), in dem der Gerichtshof den Organen der Gemeinschaft das Recht zugestanden habe, gegen eine Schadensersatzforderung wegen rechtswidriger Abschaffung von Erstattungen bei der Erzeugung mit einer den Organen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1984 - 256/80

    Birra Wührer SpA und andere gegen Rat und Kommission der Europäischen

    Da die Gemeinschaftsorgane nicht geltend gemacht haben, daß die betreffende Abtretung rechtswidrig sei, und da diese also nicht als rechtswidrig betrachtet werden können, liegen meines Erachtens nicht die Voraussetzungen für eine Überprüfung vor, wie sie in Ihrem Urteil in der Rechtssache 250/78 (Slg. 1983, 421) verlangt wurde.
  • EuG, 15.04.2011 - T-465/08

    Tschechische Republik / Kommission - PHARE-Programm - "Revolvierende Fonds", aus

    In diesem Zusammenhang widerspricht die Tschechische Republik der Auslegung des Urteils des Gerichtshofs vom 1. März 1983, DEKA Getreideprodukte/EWG (250/78, Slg. 1983, 421), durch die Kommission.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

    27: - Vgl. Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 250/78 (DEKA/EWG, Slg. 1983, 421).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1997 - C-132/95

    Bent Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet A/S gegen Landbrugsministeriet -

    (22) - Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 250/78 (Slg. 1983, 421).
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