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   EuGH, 17.03.1983 - 175/82   

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EuGH, 17.03.1983 - 175/82 (https://dejure.org/1983,1211)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.1983 - 175/82 (https://dejure.org/1983,1211)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 1983 - 175/82 (https://dejure.org/1983,1211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Dinter

    1 . GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFPOSITIONEN - TARIFIERUNG DER WAREN - KRITERIEN - OBJEKTIVE EIGENSCHAFTEN

  • EU-Kommission

    Dinter

  • Judicialis

    Gemeinsamer Zolltarif Tarifnummer 16.02

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    Gemeinsamer Zolltarif Tarifnummer 16.02
    1. GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFPOSITIONEN - TARIFIERUNG DER WAREN - KRITERIEN - OBJEKTIVE EIGENSCHAFTEN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 969
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 233/88

    Gijs van de Kolk-Douane Expéditeur BV gegen Inspecteur der Invoerrechten en

    - Bekanntlich dürfen die Erläuterungen zum Schema des GZT den Wortlaut dieses Tarifs zwar nicht verändern, sie stellen aber ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung dar, mit dem die Tragweite der einzelnen Tarifnummern oder -stellen geklärt und verdeutlicht werden kann; siehe das Urteil vom 26. Februar 1980 in der Rechtssache 54/79, Hako-Schuh, Slg. 1980, 311, Randnr. 6.3 - Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 175/82, Dinter, Slg. 1983, 969.

    Die Tariefcommissie ist nämlich der Ansicht, worauf in dem Vorlagebeschluß ausdrücklich hingewiesen wird, daß der Gerichtshof sich in dem genannten Urteil Dinter zu einem bestimmten Aspekt des Verhältnisses zwischen den Tarifnummern 02.02 und 16.02 geäußert habe, wie sie in dem Zolltarifschema-Abkommen enthalten und von den Gemeinschaften in den GZT übernommen worden seien, und daß das Gemeinschaftsgericht damit implizit angegeben habe, welches im vorliegenden Fall der Inhalt der Verpflichtung sei, die den Gemeinschaften bei der Anwendung des Abkommens obliege.

    Im vorliegenden Fall hat der Gerichtshof aber nicht darüber zu befinden, ob diese Zusätzliche Vorschrift mit der in seinem Urteil gegebenen Auslegung der Tarifnummer 16.02 des GZT im Einklang steht, eine Frage, die müßig wäre, da es dem Rat freisteht, Recht zu setzen; er hat vielmehr darüber zu befinden, und das ist eine ganz andere Frage, ob der Rat durch den Erlaß dieser Vorschrift notwendigerweise die Tragweite der entsprechenden Tarifposition des Zolltarifschemas im Sinne des Abkommens verändert hat, die der Gerichtshof, wie gesagt, im Urteil Dinter nicht ausgelegt hat.

    Was schließlich die Einführung des Geschmackskriteriums als Methode für die Tarifierung der Waren betrifft, so ist darauf hinzuweisen, daß, wie die Kommission zu Recht bemerkt hat, sich die Wissenschaft von der sensorischen Prüfung schrittweise 9 - Siehe das Urteil Dinter, a. a. O., Randnr. 10.10 - Siehe das Urteil vom 30. September 1982 in der Rechtssache 317/81, Howe & Bainbridge BV, Sie.

  • EuGH, 27.09.2007 - C-208/06

    Medion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Außerdem hat der Gerichtshof festgestellt, dass das entscheidende Kriterium für die Tarifierung der Waren nach der KN in den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Erzeugnisse in dem Zustand, in dem sie zur Zollabfertigung gestellt werden, zu suchen ist (vgl. Urteile vom 17. März 1983, Dinter, 175/82, Slg. 1983, 969, Randnr. 10, und vom 27. Mai 1993, Gausepohl-Fleisch, C-33/92, Slg. 1993, I-3047, Randnr. 9).
  • EuGH, 19.01.2005 - C-206/03

    SmithKline Beecham - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Gemeinsamer

    30 Nach ständiger Rechtsprechung ist im Interesse der Rechtssicherheit und der Erleichterung der Kontrollen das entscheidende Kriterium für die Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Position der KN festgelegt sind (vgl. Urteile vom 17. März 1983 in der Rechtssache 175/82, Dinter, Slg. 1983, 969, Randnr. 10, vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-459/93, Thyssen Haniel Logistic, Slg. 1995, I-1381, Randnr. 8, vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-106/94 und C-139/94, Colin und Dupré, Slg. 1995, I-4759, Randnr. 22, und LTM, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-33/92

    Gausepohl-Fleisch GmbH gegen Oberfinanzdirektion Hamburg. - Gemeinsamer Zolltarif

    Alle diese Erwägungen werden sowohl dadurch, daß die anderen Verfahren im Sinne der Position 0210, also das Einlegen in Salzlake, das Trocknen und das Räuchern, einer längeren Haltbarmachung dienen, als auch durch das bereits angeführte Urteil Dinter bestätigt, nach dem das Kapitel 2 Fleisch umfaßt, das zur Haltbarmachung behandelt worden ist, und daß insbesondere Fleisch, dem Salz nur zum Zweck des Würzens zugefügt wurde, nicht als "gesalzenes" Fleisch unter Kapitel 2 fällt, sondern als "anders zubereitet" zu Kapitel 16 gehört.

    ( 3 ) Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 175/82 (Dinter, Slg. 1983, 969, Randnr. 6).

  • BFH, 01.03.2001 - VII R 90/99
    Festzuhalten sei daher, dass es in Anlehnung an das Urteil des Gerichtshofes der Euopäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17. März 1983 Rs. 175/82 ausreichend sei, wenn bei einem mit Salz und anderen Gewürzstoffen behandelten Fleisch nur das Salz geschmacklich erkennbar sei und die übrigen Gewürzstoffe lediglich mikroskopisch festgestellt werden könnten.
  • EuGH, 18.07.2007 - C-310/06

    FTS International - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung

    Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 17. März 1983, Dinter (175/82, Slg. 1983, 969), und vom 27. Mai 1993, Gausepohl-Fleisch (C-33/92, Slg. 1993, I-3047).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-400/06

    Codirex expeditie - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung

    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Tarifpositionen und den Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln festgelegt sind (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 17. März 1983, Dinter, C-175/82, Slg. 1983, 969, Randnr. 10, vom 8. Februar 1990, Van de Kolk, C-233/88, Slg. 1990, I-265, Randnr. 12, und vom 11. Januar 2007, B.A.S. Trucks, C-400/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-38/95

    Ministero delle Finanze / Foods Import

    Bestimmte Merkmale einer Ware können nur mikroskopisch (Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 175/82, Dinter, Slg. 1983, 969) oder mit sensorischen Analysemethoden feststellbar sein (Urteil van de Kolk, a. a. O.).
  • EuGH, 27.05.1993 - C-33/92

    Gausepohl-Fleisch / Oberfinanzdirektion Hamburg

    9 Nach ständiger Rechtsprechung ist das entscheidende Kriterium für die Tarifierung der Waren nach dem GZT generell in den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Erzeugnisse in dem Zustand, in dem sie zur Zollabfertigung gestellt werden, zu suchen (Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 175/82, Dinter, Slg. 1983, 969).
  • EuGH, 08.02.1990 - 233/88

    Van de Kolk / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    5 Die mit dem Rechtsstreit befasste Tariefcommissie war der Ansicht, daß die Gültigkeit der Vorschrift 6 Buchstabe a zweifelhaft sei, da sie von den Kriterien des vorliegend anwendbaren Brüsseler Abkommens vom 15. Dezember 1950 über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife ( Recüil des traités des Nations unies, Band 347, S. 127; hiernach : Zolltarifschema-Abkommen ) abweiche, die die Abgrenzung der Tarifnummern 02.02 und 16.02 erlaubten und deren Inhalt der Gerichtshof im Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 175/82 ( Dinter, Slg. 1983, 969 ) beschrieben habe; daher hat sie dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt :.
  • FG Düsseldorf, 30.08.1999 - 4 K 2159/96

    Würzstoff; Fleisch; Tarifierung - Tarifierung von gewürztem Fleisch

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-459/93

    Hauptzollamt Hamburg-St. Annen gegen Thyssen Haniel Logistic GmbH. - Gemeinsamer

  • BFH, 24.06.1993 - VII R 95/92

    Zollrechtliche Bestimmung von Warengruppen

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 40/88

    Paul F. Weber (in Liquidation) gegen Milchwerke Paderborn-Rimbeck e. G. -

  • FG München, 26.07.2007 - 14 K 4464/06

    Zollrechtliche Tarifierung von LCD-Monitoren; Unterscheidung zwischen Video- und

  • BFH, 28.11.1989 - VII K 9/88

    Anforderungen an Tarifierung von Geweben

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1983 - 298/82

    Gustav Schickedanz KG gegen Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. - Gemeinsamer

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